Dienstleister verweigert Daten plus Rückerstattung von Überzahlung

20. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Dienstleister verweigert Daten plus Rückerstattung von Überzahlung

Hallo,

2018 - 2022 nutzte ich einen Dienstleister mit virtuellen Geschäftsadressen.

Mehrfach schrieb er mir, ich sei im Zahlungsrückstand. Da ich zu dem Zeitpunkt masslos überfordert war, habe ich einfach gezahlt.

Als ich nun meine Zahlungen kontrollierte, stellte ich fest, fast knapp 10 Beiträge zuviel gezahlt zu haben, sprich knapp 700 €.

Der Dienstleister verweigert mir jedwede Belege, behauptet nur stets, laut seinem Steuerberater sei das Konto ausgeglichen.

Als ich ihm nun meine Zahlungen von zwei Konten in Form von Kontoauszügen mailte, schrieb er mir, er könne nicht "auf Zuruf" Zahlungen prüfen.

In der aktuelle E-Mail behauptet er, er würde noch zwei Jahre an Zahlungen von mir zu erhalten haben, da die virtuelle Adresse in Google weiterhin zu finden sei.

Die Adresse habe ich auf der Webseite und in sozialen Netzwerken meines Wissens nach aktualisiert. Wenn andere Plattformen diese Adresse übernehmen, übrigens auch ältere Adressen noch im Internet zu finden sind, sehe ich nicht, dass ich dem Dienstleister etwas schulde.

Der Vertrag ist überdies März 2022 ausgelaufen, und ich habe seither auch keine Post mehr von ihm weitergeleitet bekommen.

Weder habe ich Rückerstattungen mit seinem Firmennamen noch seinem Klarnamen in meinen Kontoauszügen gefunden.

Im Vorfeld hatte ich 59,50 € für Porto gezahlt. Es wurde ein Päckchen an mich weitergeleitet. Eben stellte ich fest, er hat mir 19,25 € eben rückestattet, sprich für das Päckchen kassiert er für die Weiterleitung an meine Adresse innert Deutschlands bzw. gar derselben Stadt Porto in Höhe von 40,25 €?

Wie bekomme ich meine Überzahlungen zurück?
Rechtsbeistand? Anzeige bei der Polizei? Verbraucherzentrale? Bewertungsportale im Internet?...

Danke für hilfreiche Antworten.

-- Editiert von User am 20. Mai 2024 00:28

-- Editiert von User am 20. Mai 2024 00:28




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von MenschIn):
sprich für das Päckchen kassiert er für die Weiterleitung an meine Adresse innert Deutschlands bzw. gar derselben Stadt Porto in Höhe von 40,25 €?

Nö.



Zitat (von MenschIn):
Wie bekomme ich meine Überzahlungen zurück?

Ist der Sitz des Dienstleisters denn in DE bzw. wenigstens innerhalb der EU?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

nachweisbare Überzahlung kannst du zurückfordern, die Gegenpartei ist ungerechtfertigt bereichert.

Das mit dem Porto ist aber anscheindend so vereinbart. Wenn du pauschal 59,50 Euro zahlst dann spielt es keine Rolle, wie hoch die Kosten wirklich waren. Außerdem ist mit Porto bzw. Versandkosten meist noch mehr gemeint (Verpackung, Handling) - aber hier eh' egal.

Zitat:
Wie bekomme ich meine Überzahlungen zurück?
Ein Mahnbescheid wäre ein Weg. Dazu solltest den den Dienstleister aber nochmal nachweislich in Verzug setzen (schriftlich, per Einschreiben), incl. deiner Berechnung.

Zitat:
Rechtsbeistand? Anzeige bei der Polizei? Verbraucherzentrale? Bewertungsportale im Internet?...
Es ist keine Straftat zu erkennen, und Verbraucher bist du ja gerade nicht. Und mit Bewertungen bekommst du auch kein Geld, schadest dir aber vielleicht noch zusätzlich.

Zitat:
In der aktuelle E-Mail behauptet er, er würde noch zwei Jahre an Zahlungen von mir zu erhalten haben, da die virtuelle Adresse in Google weiterhin zu finden sei.
Das dürfte die entscheidende Frage sein.
Zu prüfen wäre, was denn ursprünglich zur weiteren Nutzung der Adressen vereinbart wurde.

Nehmen wir beispielsweise mal das Design eines Logos. Wenn nun vereinbart wird, dass für die nächsten x Jahre eine jährliche Nutzungsgebühr fällig wird, dann müsste man prüfen, ob für die Zeit danach das Logo kostenlos verwendet werden darf, oder eben gar nicht mehr.
Eine Verlängerungsoption würde beispielsweise darauf hindeuten, dass ansonsten gar nicht mehr genutzt werden darf.

Zitat:
Die Adresse habe ich auf der Webseite und in sozialen Netzwerken meines Wissens nach aktualisiert. Wenn andere Plattformen diese Adresse übernehmen, übrigens auch ältere Adressen noch im Internet zu finden sind, sehe ich nicht, dass ich dem Dienstleister etwas schulde.
Wenn das wirklich zutrifft, du die Adressen also nicht mehr aktiv genutzt hast, dann ist alles ok. Treffer bei Google oder sonst wo sind nicht dein Problem, solange du nichts damit zu tun hast (sprich: auf den von dir angelegten/eingerichteten Seiten ist nichts mehr zu finden).

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Zitat:
Der Dienstleister verweigert mir jedwede Belege, behauptet nur stets, laut seinem Steuerberater sei das Konto ausgeglichen.
Als ich ihm nun meine Zahlungen von zwei Konten in Form von Kontoauszügen mailte, schrieb er mir, er könne nicht "auf Zuruf" Zahlungen prüfen.
Da haben sich ja wieder mal zwei gefunden. :sweat:
Du zahlst einfach so auf Zuruf - und der andere bekommt offenbar nicht einmal eine einfach Buchhaltung hin.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Ich würde erstmal prüfen, was man gezahlt hat und was wirklich offen ist. Und mit den so gewonnenen Fakten beantragt man einen Mahnbescheid. Das kostet nicht viel und man braucht auch keinen Anwalt. Und dann geht es weiter

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde erstmal prüfen, was man gezahlt hat und was wirklich offen ist. Und mit den so gewonnenen Fakten beantragt man einen Mahnbescheid. Das kostet nicht viel und man braucht auch keinen Anwalt. Und dann geht es weiter


1. Habe den monatlichen Beitrag mal 48 (4 Jahre) gerechnet.
2. Habe alle Überweisungen addiert und ihm entsprechende Kontoauszüge in Kopie gemailt. Überdies habe ich den Differenzbetrag, knapp 700 €, als Überzahlung belegt und die Rückzahlung gefordert.

Daraufhin antwortete er wieder, das Konto sei laut seinem Steuerberater ausgeglichen.
Auf Zuruf würde er keine Rechnungen prüfen.
In Google sei noch die von ihm gemietete virtuelle Geschäftsadresse zu finden, sprich ich sei ihm noch für zwei Jahre Geld schuldig. Dies sehe ich nicht so, denn ich kann nichts dafür, wenn Unternehmen diese nicht mehr gültige Adresse übernehmen. Von Webseite und sozialen Medien habe ich sie meines Wissens nach überall gelöscht. Selbst wenn nicht, so besteht kein Vertrag mehr, und Post die optional bei ihm eingehen würde, wäre wegzuwerfen bzw. ich habe auch seit Vertragsende keine Weiterleitungen mehr von ihm erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist der Sitz des Dienstleisters denn in DE bzw. wenigstens innerhalb der EU?


Scheinbar hat er mehrere Firmen. Virtuelle Geschäftsadressen offeriert er für zwei Städte. Laut Adresse ist dafür die GmbH in der Stadt in der ich (auch) wohne, zuständig. Ergo, ja, er hat seinen Tätigkeits- und wohl auch Wohnsitz innert Deutschland.

-- Editiert von User am 21. Mai 2024 00:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
sprich für das Päckchen kassiert er für die Weiterleitung an meine Adresse innert Deutschlands bzw. gar derselben Stadt Porto in Höhe von 40,25 €?


Zu den monatlichen Mietzahlungen waren - so ich erinnere - 50 € für Porto im Voraus zu entrichten. Gemäß der ersten Rechnung hatte ich jedenfalls 59,50 € plus den ersten monatlichen Beitrag auf einmal überwiesen. Je nachdem wieviele Sendungen ich von ihm weitergeleitet bekommen hätte, hätte ich weiteres Geld immer wieder nachzahlen müssen oder von ihm rückerstattet bekommen sollen.

Meiner Erinnerung nach hat er nur einmal ein Päckchen oder Paket an mich weitergeleitet. Eventuell war es noch ein Schreiben vom Finanzamt. Jedenfalls hatte ich möglichst allen von denen ich eventuell hätte Post erhalten können, meine aktuelle Adresse mitgeteilt.

Mehrfach bat ich diesen Dienstleister um eine (Abschluss-)Rechnung für's Porto. Er sollte mir doch eine Auflistung schicken können, wann, wieviel und wofür Porto angefallen ist? Bzw. es sollte doch auch eine Liste für diese Dienstleistungen geben, was er für das Weiterleiten unterschiedlicher Brief, Pakete und Päckchen verlangt?

Darauf reagiert er er nicht bzw. hat mir eben nur 19,25 € rückerstattet. Demnach will er für ein Päckchen oder Paket und maximal noch einen weitergeleiteten Brief 40,25 € kassieren.

Wenn ich ihm einen Mahnbescheid schicke, wieviel Zeit / Frist habe ich vorab per Einschreiben zu setzen?

Ich habe alle mir bekannten Einträge gelöscht. Doch was wenn ich einen vergessen habe? Er hatte mich darüber informiert, der Vertrag würde im März 2022 auslaufen und nachgefragt ob ich verlängern wollen würde. Ich wollte nicht, was ich ihm auch mitgeteilt hatte! Dann kam als Nächstes, meine Märzzahlung würde noch ausstehen. Kopf schüttel!

Er hatte davor mehrfach behauptet, ich hätte offene Zahlungen, gleichwohl laut seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn man eine Monatsrate offen hat, muss man alle Monatsraten bis zum Vertragsende auf einmal bezahlen. Einmal sollen zwei, dann vier Raten offen gewesen sein...

Wie geschrieben, erst wollte ich ein, zwei Monatsraten "Luft" haben, falls ich mal Zahlungsengpässe haben sollte. Und dann war ich masslos überfordert, wußte zwar, dass ich mit den Kosten sogar im Plus war, doch habe es nicht geschafft, alle Kontoauszüge zu überprüfen.

Er könne auf Zuruf keine Zahlungen prüfen. Nun, ich habe ihm Kontoauszüge in Kopie geschickt. Das ist wohl mehr als nur ein Zuruf.

Ferner behauptete er, er habe mir auch Geld zurück überwiesen. Ich habe meine Kontoauszüge nach seinem Firmennamen als auch seinem Klarnamen durchsucht. Nichts!

Statt dass er mir einfach seine Zahlungseingänge in Kopie mailt, gebraucht er zig Behauptungen / Ausreden.

Für ihn sei die Angelegenheit nun erledigt, da die Adresse weiterhin in Google zu finden sei. Wie geschrieben, ich habe den Vertrag für ab März 2022 gekündigt und ich habe auch nicht erwartet, weiterhin Post von ihm weitergeleitet zu bekommen.

Danke.

-- Editiert von User am 21. Mai 2024 00:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von MenschIn):
1. Habe den monatlichen Beitrag mal 48 (4 Jahre) gerechnet.
2. Habe alle Überweisungen addiert und ihm entsprechende Kontoauszüge in Kopie gemailt. Überdies habe ich den Differenzbetrag, knapp 700 €, als Überzahlung belegt und die Rückzahlung gefordert

Also alles andere als eine saubere und gerichtsfeste Forderungsaufstellung.
Sollte man besser noch mal ändern.



Zitat (von MenschIn):
Ergo, ja, er hat seinen Tätigkeits- und wohl auch Wohnsitz innert Deutschland.

Relevant ist nur der Firmensitz.



Zitat (von MenschIn):
Er sollte mir doch eine Auflistung schicken können, wann, wieviel und wofür Porto angefallen ist?

Ob er es kann, ist nicht relevant.
Relevant wäre nur ob er es muss.



Zitat (von MenschIn):
Das stimmt für mich nicht.



Relevant ist einzig was vertraglich vereinbart wurde.
Insofern sollte man erst mal nachlesen, was konkret vereinbart wurde.



Zitat (von MenschIn):
Wenn ich ihm einen Mahnbescheid schicke,

Rechtswirksame Mahnbescheide werden in DE ausschließlich von Gerichten versendet.



Zitat (von MenschIn):
wieviel Zeit / Frist habe ich vorab per Einschreiben zu setzen?

Eine angemessene Frist in solchen Fällen wäre wohl bei 14 Tagen zu sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

nur als Anmerkung: Die Frist ist in diesem Fall eine Mindestfrist. Du solltest also nicht zu schnell einen Mahnbescheid beantragen, vielleicht trudelt die Rückzahlung ja dann kurze Zeit später ein, und du bleibst auf den Kosten sitzen.

In die andere Richtung gibt es keine Frist (ok, die Verjährungsfrist greift schon irgendwann, vermutlich nach 3 Jahren).

Fazit: Es kann meist nicht schaden, dem Schuldner etwas mehr Zeit zu gönnen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi,

was wenn Dienstleister auf Mahnbescheid nicht reagiert bzw. behauptet, dass keine Rückzahlung offen ist?

Auf der Webseite des Dienstleisters konnte ich keine Preisliste für Porto entdecken, und auch nicht, dass der Vertrag automatisch weiterliefe, wenn die Adresse im Internet noch zu finden ist.

Er hatte ja mehrfach behauptet, laut seinem Steuerberater sei das Konto ausgeglichen. Nach welchem Paragraph(en) ist er verpflichtet, Zahlungseingänge offen zu legen?

Eingangs sollte ich 59,50 € für Porto vorauszahlen. Er sagte, wenn der Betrag aufgebraucht ist, müsste ich nachzahlen. Andernfalls würde ich den Betrag rückerstattet bekommen. Das bedeutet für mich auch eine ordentliche Rechnung, auf der nachzuvollziehen ist, wann, welche Post, vom wem an mich zu welchem Preis weitergeleitet wurde.

Danke und ciao

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von MenschIn):
Danke und ciao


Bitte - ich denke aber es ist an der Zeit dass Sie sich einen Anwalt nehmen. Wenn die ganze Sache immernoch nicht abgeschlossen ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von MenschIn):
was wenn Dienstleister auf Mahnbescheid nicht reagiert

Dann käme als nächste Stufe der Vollstreckungsbescheid, wenn er auch da nicht widerspricht hat einen einen Titel aus dem man vollstrecken kann.



Zitat (von MenschIn):
Nach welchem Paragraph(en) ist er verpflichtet, Zahlungseingänge offen zu legen?

Nach gar keinem.

Bewiese für seine Behauptungen zu liefern, dass ist Aufgabe des Klägers.



Zitat (von MenschIn):
Das bedeutet für mich

Es ist nur relevant was vertraglich vereinbart wurde bzw. was alternativ gesetzlich geschuldet ist


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MenschIn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bewiese für seine Behauptungen zu liefern, dass ist Aufgabe des Klägers.


Das tat ich, indem ich ihm einerseits die Kosten für vier Jahre weitergeleiteter Post vorrechnete und andererseits per Kontoauszug die tatsächlich gezahlten Beträge geschickt hatte.

Es war eine Überzahlung von knapp 700 €.

Seine sinngemäße Antwort: er würde nicht auf Zuruf die Zahlungen überprüfen.

Später hat er mir dann 19,25 € zurücküberwiesen, was ich nicht verstehe, da ja das Konto ausgeglichen gewesen sein soll?

Außerdem für die Weiterleitung eines Päckchens innerhalb einer Stadt ca. 40 €, das finde ich schon happig, zumal auf der Webseite nur Porto und Mwst steht.

Überdies denke ich, hätte ich eine Abschlussrechnung erhalten müssen, in der steht, wann (Datum), vom wem (Absender:in) der Dienstleister welche Post (Brief, Päckchen...) zu welchem Betrag X (Preis) er die Post weitergeleitet hat.

Mitarbeiterbewertungen auf einer Plattform sind sehr schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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