Hallo,
ich habe im Februar bei einem ICO (Initial Coin Offer) für eine digitale Cryptowährung teilgenommen und im eine Zahlungvon 1000 € für die Anzahl von 100.000 Coins getätigt. Zum geplanten Marktstart des Coins im August 2018 habe ich keine der bezahlten Coins erhalten, lediglich 100 Coins die der Anbieter für die Registrierungs als Interessent herausgab. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Gegenleistung erhalten.
Ich habe die Zahlung von 1000 € per Kreditkarte geleistet und beim Kreditkartenunternehmen angefragt, ob eine Stornierung nach 8 Monaten noch möglich ist.
Der Coinanbieter ist ein Deutsches Unternehmen mit Sitz in Frankfurt.
Falls das Kreditkartenunternehmen die Zahlung nicht stornieren kann, was sollte ich tun ? Anschreiben mit Aufforderung der Rückerstattung oder direkt die Angelegenheit einem Anwalt übergeben ?
Rechtschutz ist vorhanden.
Digitale Währung - ICO gekauft aber keine Gegenleistung erhalten
11. Oktober 2018
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Frage vom 11. Oktober 2018 | 13:27
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
Digitale Währung - ICO gekauft aber keine Gegenleistung erhalten
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 16:00
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Und du glaubst wirklich, da gäbe es noch etwas zurück zu holen?
#2
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 17:10
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatUnd du glaubst wirklich, da gäbe es noch etwas zurück zu holen? :
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 18:06
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Aber sie stirbt.
Einschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung mit Aufforderung zur Vertragserfüllung. Danach Deckungszusage der Rechtsschutz einholen.
Ob es dir das wert ist (die Versicherung wird dir vermutlich kündigen, und ob wirklich etwas zu holen ist, ist fraglich; zumal dir ja auch einfach nur 100.000 Coins virtuell gut geschrieben werden müssen), musst du selber wissen.
#4
Antwort vom 11. Oktober 2018 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119495 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitatwas sollte ich tun ? :
Als erstes mal die vertraglichen Vereoinbarungen lesen - bzw. vom jemanden prüfen lassen der juristisch versiert ist.
Oftmals stehen da ganz andere Sachen drin als man als Laie meint...
Und jetzt?
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