Digitale Währung - ICO gekauft aber keine Gegenleistung erhalten

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Motte
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Digitale Währung - ICO gekauft aber keine Gegenleistung erhalten

Hallo,

ich habe im Februar bei einem ICO (Initial Coin Offer) für eine digitale Cryptowährung teilgenommen und im eine Zahlungvon 1000 € für die Anzahl von 100.000 Coins getätigt. Zum geplanten Marktstart des Coins im August 2018 habe ich keine der bezahlten Coins erhalten, lediglich 100 Coins die der Anbieter für die Registrierungs als Interessent herausgab. Bis zum heutigen Tag habe ich keine Gegenleistung erhalten.

Ich habe die Zahlung von 1000 € per Kreditkarte geleistet und beim Kreditkartenunternehmen angefragt, ob eine Stornierung nach 8 Monaten noch möglich ist.

Der Coinanbieter ist ein Deutsches Unternehmen mit Sitz in Frankfurt.

Falls das Kreditkartenunternehmen die Zahlung nicht stornieren kann, was sollte ich tun ? Anschreiben mit Aufforderung der Rückerstattung oder direkt die Angelegenheit einem Anwalt übergeben ?

Rechtschutz ist vorhanden.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Und du glaubst wirklich, da gäbe es noch etwas zurück zu holen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr.Motte
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Und du glaubst wirklich, da gäbe es noch etwas zurück zu holen?


Die Hoffnung stirbt zuletzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Aber sie stirbt.

Einschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung mit Aufforderung zur Vertragserfüllung. Danach Deckungszusage der Rechtsschutz einholen.
Ob es dir das wert ist (die Versicherung wird dir vermutlich kündigen, und ob wirklich etwas zu holen ist, ist fraglich; zumal dir ja auch einfach nur 100.000 Coins virtuell gut geschrieben werden müssen), musst du selber wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Warlord711):
was sollte ich tun ?

Als erstes mal die vertraglichen Vereoinbarungen lesen - bzw. vom jemanden prüfen lassen der juristisch versiert ist.

Oftmals stehen da ganz andere Sachen drin als man als Laie meint...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.764 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen