Domain, Familienname / Firmenname bereits vergeben.

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
martin2020
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Domain, Familienname / Firmenname bereits vergeben.

Hallo in die Runde,

wir würden gerne unseren Nachnamen als Domain (.de) registrieren. Leider ist diese Domain schon weg.
Dieser NN ist auch gleich unser Firmenname GmbH & Co KG. Der derzeitige Eigentümer (privat) (gleicher NN wie wir) möchte die Domain aber nicht abgeben. Auf dieser Domain passiert seit Jahren nichts. Ich hatte diesen bereits vor 3-5 Jahren schon kontaktiert. Er wollte nicht verkaufen. Auch zum jetztigen Zeitpunkt möchte er nicht.
Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Mehr Geld bieten.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von martin2020):
Auf dieser Domain passiert seit Jahren nichts.


Dir ist schon klar, daß das Internet mehr als nur WWW ist? Vielleicht nutzt der Inhaber die Domain ausschließlich für Mail.

Rechtlich ist da nichts zu wollen, die Gegenseite hat Namensrechte (§12 BGB) und deine Firma wird vermutlich nicht berühmt sein.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wäre eine andere Domainendung eine Alternative?
Es gibt ja neben .de noch .com oder.info usw.

Wäre ein Zusatz eine Alternative?
anstatt Familienname.de zb. Famlienname-online.de oder Familie-Ihrfamilienname.de

Es gibt zig Möglichkeiten :-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

mehr Geld bieten, irgendwann ist bei Jedem ein Betrag erreicht, bei dem man käuflich wird ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von martin2020):
wir würden gerne unseren Nachnamen als Domain (.de) registrieren. Leider ist diese Domain schon weg.
Dieser NN ist auch gleich unser Firmenname GmbH & Co KG. Der derzeitige Eigentümer (privat) (gleicher NN wie wir) möchte die Domain aber nicht abgeben. Auf dieser Domain passiert seit Jahren nichts.


Der BGH meinte:
"Kommen mehrere Personen als berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, gilt für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens als Internet-Adresse grundsätzlich das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität. (...) Im vorliegenden Streitfall sind die Interessen der Parteien allerdings von derart unterschiedlichem Gewicht, daß es nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben kann."

Die unterschiedliche Gewichtigkeit ergab sich im Streitfall aus
a) dem Interesse des Beklagten, seinen Nachnamen als Internet-Adresse zu verwenden, etwa als Domain-Namen, um eine einfache, leicht zu merkende Adresse für den privaten Internet-Auftritt für sich und seine Familie zu haben.

und

b) dem Interesse des Unternehmens, das die Erwartung diejenigen, die den Namen des berühmten Unternehmens eingeben, um auf diese Weise relativ einfach an ihr Ziel zu gelangen, nicht enttäuscht wird.

...

Vielleicht braucht ein redliches Unternehmen nicht erst berühmt zu sein, damit seine Interessen an der Namensdomain im Vergleich zu den Interessen eines namensgleichen Domain-Registranten OHNE (erkennbare) Domain-Benutzung in gleichem VERHÄLTNIS als so unterschiedlich gewichtig zu bewerten wären, wie beim Vergleich von privatem Homepagebetreiber und berühmtem Weltkonzern beim Streit um die Domain "shell.de".

RK

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
OHNE (erkennbare) Domain-Benutzung


Es wäre mir neu, daß die Rechte an einer Domain-Benutzung von der Erkennbarkeit letzterer abhängen.

Es gibt auch keinerlei (höchstrichterliche) Entscheidungen, die das vermuten lassen; shell.de war ein Einhorn im Pferdestall der einschlägigen Entscheidungen und betraf ein krasses Auseinanderfallen von Nutzungsrelevanzen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von martin2020):

wir würden gerne unseren Nachnamen als Domain (.de) registrieren. Leider ist diese Domain schon weg.
Dieser NN ist auch gleich unser Firmenname GmbH & Co KG. Der derzeitige Eigentümer (privat) (gleicher NN wie wir) möchte die Domain aber nicht abgeben. Auf dieser Domain passiert seit Jahren nichts. Ich hatte diesen bereits vor 3-5 Jahren schon kontaktiert. Er wollte nicht verkaufen. Auch zum jetztigen Zeitpunkt möchte er nicht.
Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit?

Grundsätzlich gilt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das gilt nur nicht für Gebietskörperschaften und Behörden (die haben Anspruch auf die entsprechenden Domains, www.hamburg.de oder www.bundeswehr.de usw.).

Markenrechte können einen Anspruch auf eine Domain begründen, aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Daß "auf der Domain nichts passiert" sagt gar nichts - die Domain kann ja auch für E-Mail-Adressen benutzt werden. (info@schneider-luetzgendorff.de, karl-friedrich@schneider-luetzgendorff.de, lieselotte-therese@schneider-luetzgendorff.de usw.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
martin2020
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

.com wäre eine Alternative, diese wird derzeit verkauft von einem Domainanbieter in den USA. .
Kurz und Knapp... habe ich hier eine Chance auf kostenlos Übergabe wegen meinem Namen?
Er heißt bestimmt nicht wie die Domain..

-- Editiert von martin2020 am 08.01.2020 11:21

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#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Nein, auch da haben sie kein Recht auf kostenlose Übernahme.

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#10
 Von 
martin2020
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dann danke für die Antworten.

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