Ich habe eine Frage wie ich sie hier leider nur in der anderen Richtung gefunden habe.
Ich habe seit gut 1,5 Jahren eine Domain. Der name hat nichts mit meinem zu tun und wurde fiktiv von mir gewählt. Die Seite wird rein privat genutzt und soll auch nie zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden.
Jetzt meldet sich bei mir jemand, der den namen meiner domain (ohne www und .de), als Wortmarke eingetragen hat.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich ihm diese Domain, wie er fordert, überschreiben muß. Kann er mir als Privatperson einfach so die Domain abnehmen, obwohl ich sie bei der Denic eingetragen habe?
Bin über jede Information dankbar
Domain Namensrecht
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Herr Ley,
davon, dass Sie den Domainnamen abgeben müssen, können Sie im Prinzip ausgehen. Um dies endgültig zu klären, sollten Sie schnellstmöglich einen qualifizierten Anwalt aufsuchen. Legen Sie diesem das Schreiben vor, dass Sie von der gegnerischen Seite erhalten haben und nehmen Sie evtl. noch einen Whois-Auszug mit.
Gerade in letzter Zeit wurden zu diesem Thema neue Urteile gesprochen, die für Ihren Standpunkt eher negativ sein dürften.
-- Editiert von Andreas Mallek am 05.01.2005 23:28:24
Das Markenrecht ist recht kompliziert.
Von übertragen kann aber gar keine Rede sein.
Sollte er die Marke schon angemeldet haben, bevor sie die Domain registriert hatten, kann er maximal verlangen, dass Sie die Domain freigeben, aber ein Anspruch auf Übertragung besteht generell nicht. Sollte Ihre Domain schon bestanden haben vor seiner Markenregistrierung sieht es schlecht für Ihren Gegner aus.Recherche wäre da sinnvoll. Ihre Domain ist ja auch rein privat und da sieht es auch nicht so gut aus für Ihren Gegner. Wenn er pennt und die Domain selber nicht rechtzeitig registriert hat er u.U. großes Pech. Das zeigen auch Gerichtsurteile. Einen versierten Anwalt zum Thema Markenrecht zu nehmen wäre in dem Fall tatsächlich nicht verkehrt
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HI!
Daß jemand www.und.de als Wortmarke eintragen konnte, hört sich komisch an. Würd ich mir erstmal nachweisen lassen.
Harry!
@Harry,
er schreibt "ohne"
www und de
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
@Dreamer
Seine Marke ist älter als meine Domain! (ca. 1 Jahr)
Habe bei der dpma nachgesehen und ich finde auch da nichts zu www. oder .de... selbiges hat er aber für einen ähnlichen Namen gemacht. Zu meinem Domainnamen kann ich dieses aber nicht finden. (das war doppelt )
Inwiefern besteht denn Anspruch auf die .de Domain, wenn zb. die .com Domain noch nicht vergeben ist?
finde auch da nichts zu www. oder .de
Unerheblich. Eine Domain "www.blablub.de" kann eine Marke "Blablub" problemlos verletzen, da es auf nichtprägende Zusätze nicht ankommt.
Inwiefern besteht denn Anspruch auf die .de Domain, wenn zb. die .com Domain noch nicht vergeben ist?
Unerheblich. Das ist auch verständlich, wenn der Markeninhaber Deutscher ist - warum soll er sich dann auf eine .com-Domain verweisen lassen?
Entscheidend ist also nur, ob die Markenrechte ausreichen, d.h. ob eine Markenverletzung vorliegt. Dies kann am besten ein Fachanwalt unter Vorlage aller Informationen beurteilen.
(Generell ist es allerdings schwer, mit einer privaten Website über seine Katze etwa eine Marke für Finanzdienstleistungen zu verletzen.)
Wieso sollte ein Deutscher nicht .COM wählen? .COM hat nichts mit einem Land zu tun, es ist eine generische Top Level Domain.
Bezüglich des Namensrechts sollte es meiner Meinung nach auch nicht auf die Top Level Domain ankommen, die ist unerheblich.
Was wirklich zält ist die Second Level Domain, unabhängig der TLD oder des Third Levels.
Und was bei der Second Level Domain zählen sollte ist das exakte oder ähnliche aussehen oder der exakte oder ähnliche Klangwert bei der Aussprache.
Ist doch eigentlich ganz simple
-- Editiert von Andreas Mallek am 06.01.2005 15:12:28
Wieso sollte ein Deutscher nicht .COM wählen?
Darum geht es nicht.
Die Frage war doch:
"Kann jemand mir meine blablub.de streitig machen oder kann ich ihn darauf verweisen, er solle doch blablub.com nehmen?"
Und darauf lautet die Antwort nun mal:
*Wenn* der Tatbestand der Markenverletzung gegeben ist, hat der Markeninhaber Anspruch auf Unterlassung.
Noch mal deutlich: es geht um die *Unterlassung*. Ob der Markeninhaber nach der Löschung auch die Domain registrieren kann/will, ist dafür irrelevant.
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