Domain Phantasiename Recht

30. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Philippe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Domain Phantasiename Recht

Hi,

ich habe mir eine Domain registriert und habe einen Phantasienamen gewählt z.B. abklagu.de (Beispiel)

Da die Domain mitlerweile ziemlich prominent ist habe ich Angst das nun irgendjemand kommt sich diesen Namen als Marke sichert und dann von mir fordert ich hätte die Domain an ihn abzutreten.

Wie schaut das da bei einem Phantasienamen aus?
Muss ich etwa zur Sicherheit diesen Namen als "Marke?" sichern?
Wenn ja wo mache ich das und was kostet das?

würde sehr dankbar wenn mich da jemand aufklären könnte..

Danke

Philippe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Eine Marke hat keine Ansprüche gegen prioritätsältere Kennzeichen.

War die Domain also vor der Markenanmeldung registriert, muß man zumindest aus der neueren Marke nichts befürchten (was nicht heißt, daß manche es nicht versuchen :) ).

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#2
 Von 
Dominik Boecker
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Und manche Gerichte machen da auch noch mit... Man glaubt es zwar nicht, aber es ist (leider) so...

MfG
Dominik

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Man muß natürlich beachten, daß man keine prioritätsälteren Kennzeichen verletzt, die keine Marken sind.

Wenn der A die Firma "Blablub" in 2002 gründet, B die "blablub.de" in 2003 registriert, dann A die Marke "Blablub" in 2004 anmeldet, hat A sehr wohl Ansprüche gegen B (wenn Geschäftsfeldähnlichkeit etc.), aber nicht aus Marke, sondern aus Unternehmenskennzeichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dominik Boecker
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Problem ist: Woher das Zeichenrecht nehmen, das man der Benutzungs- oder Registermarke (oder sonstigem nennen wir's mal "Angriffsrecht") entgegenhalten kann?

Eine Domain selber wird von den Gerichten ja regelmäßig als etwas betrachtet, das selbst keine Kennzeichenrechte begründet.

Werktitelschutz? Hmm. geht in Richtung snowscoot.de... Werktitelschutz kann - muß aber nicht entstehen.

Schöne Feierei in den Mai!
Dominik

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Florian Cahn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Mittlerweile werden Domains wohl herrschend als Unternehmenskennzeichen anerkannt. Nutzt Du die Domain eigentlich gewerblich?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dominik Boecker
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Dann stellt sich mir die Frage, warum Gerichte wieder und immer wieder einstweilige Verfügungen erlassen, in denen eine gewerbliche Benutzung einer prioritätsälteren (und das wird in der Antragsschrift auch vorgetragen) Domain aus - zum Teil deutlich - jüngeren Markenrechten untersagt wird. Das erschließt sich mir nicht.

Die derzeit mir bekannte Krone ist eine Untersagung des Anbietens einer Dienstleistung mit der Begründung, dass der Angreifer Werktitelrechte habe.

Eine der Ausgangsfragen ist noch offen: Eine Eintragung einer Marke beim DPMA kostet 300 € für drei Klassen. Mehr Infos dazu findet sich bei http://www.dpma.de/

Mf(k)G
Dominik

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dann stellt sich mir die Frage, warum Gerichte wieder und immer wieder einstweilige Verfügungen erlassen, in denen eine gewerbliche Benutzung einer prioritätsälteren (und das wird in der Antragsschrift auch vorgetragen) Domain aus - zum Teil deutlich - jüngeren Markenrechten untersagt wird.

Vielleicht weil im EV-Antrag geflissentlich verschwiegen wurde, daß die Domain prioritätsälter ist? ;)

Bei EV'en wird so allerlei durchgesetzt, was dann im Hauptverfahren als heiße Luft enttarnt wird.

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