Domain-Recht

26. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
buehler123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Domain-Recht

Sehr geehrte Damen
Sehr geehrte Herren,

Ich habe eine wichtige Frage, bitte nur antworten, wenn man zu 100% sicher ist, danke!

Und zwar folgendes:

Domains kaufen kann jeder, ich könnte bspw. auch Facebook.de kaufen. Diese Marke ist aber geschützt / eine Firma und darum darf ich keine Werbung oder Ähnliches auf der Domain machen.

Wie sieht es nun mit der Weiterleitung aus, könnte ich bspw. Facebook.de auf 123recht.net weiterleiten? Also wenn ich der Inhaber der Domain Facebook.de wäre…


Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.

Im Voraus besten Dank für die Antworten.

Edit: Ich komme aus der Schweiz....





-- Editier von buehler123 am 26.11.2015 20:31




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
darum darf ich keine Werbung oder Ähnliches auf der Domain machen


Nein, du dürftest die Domain im Schutzkreis der Marke (!) nicht geschäftsmäßig/markenmäßig benutzen. Das ist etwas anderes.
Wenn der Schutzkreis der Marke tangiert ist, dürftest du darauf nicht mal ein werbefreies Blog haben.

Zitat:
Wie sieht es nun mit der Weiterleitung aus


Auch das wäre grundsätzlich eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr und würde, wenn auf eine Seite weitergeleitet wird, die im Schutzkreis der Marke liegt, MarkenG einschlägig machen.

Zitat:
bitte nur antworten, wenn man zu 100% sicher ist


100% Sicherheit eines Laien sind weniger als 30% Sicherheit eines Fachmenschen wert. ;) (Der Papst ist auch "sicher", daß es (s)einen Gott gibt.) Wirkliche Sicherheit gibt's kostenpflichtig beim Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
buehler123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Was meinst du mit Schutzkreis der Marke?
Danke! :)

Noch andere hier, evtl. Anwälte? :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Wenn die die Auskunft der Forenuser nicht ausreicht und du meinst, nur ein Anwalt kann dir helfen, dann solltest du auch das Geld für einen Anwalt investieren.

Ich bin übrigens der gleichen Ansicht wie JenAn

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1050x hilfreich)

Zitat:
Schutzkreis der Marke?


Markenschutz besteht immer in bestimmten Klassen. Wenn es eine Marke "blablubb" für Regenschirme gibt, kannst du "blablubb.xy" nicht auf "regenschirmverkauf.xy" umleiten lassen, wohl aber auf "schraubenzieherhandel.xy".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 482x hilfreich)

Du könntest natürliich facebook.de für teures Geld kaufen und dann kommt halt Facebook und sagt:
"bitte übertrage die Domain kostenfrei auf mich"
Grundregel Nr. 1 - lasse die Finger von geschützen Sachen, außer du hast ein gutes finanzielles Polster.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
dann kommt halt Facebook und sagt:
"bitte übertrage die Domain kostenfrei auf mich"


Darauf haben die zwar keinen Anspruch (sondern nur auf Unterlassung, d.h. Freigabe), aber vermutlich wird man dort eher ein teures Junktim "übertrage auf uns oder wir klagen auf Unterlassung, das wird teuer" aufstellen.

Abgesehen davon ist die Frage, ob FB hinreichend berühmt ist, daß man unter "facebook.xy" nicht z.B. einen Blumenhandel betreiben dürfte. Immer beachten, eine Marke gibt einem kein Monopol auf einen Begriff, sondern nur innerhalb der geschützten Klassen.

1x Hilfreiche Antwort

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