Domain-Verkauf

25. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
fugger75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Domain-Verkauf

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Euren Rat:

Mein Kumpel gehört ein Bistro. Irgendwann hab ich (mit seinem Einverständnis) eine Domain mit dem Namen des Bistros konnektiert und mit Inhalten gefüllt. Bekommen habe ich von dafür ab und zu mal ein Bier oder ne Pizza etc. Ich hab ihm die Seite quasi geschenkt. Schriftlich exisitiert natürlich nix.

Jetzt hat er das Bistro verkauft und der neue Besitzer hat mir weiterhin "Naturalien" angeboten, dass ich die Seite weiterbetreibe. Der Name des Bistro hat sich nicht geändert.

Wobei er meinte, dass die Seite Bestandteil des Kaufvertrages gewesen wäre und ich die sowieso irgendwann an ihn weitergeben müsste.

Jetzt ist es so, dass er nun doch die Domain haben möchte und auf eine Überschreibung drängt. Ich habe meinerseits eine Domainbewertung vornehmen lassenn und da kam raus, dass der empfohlene Verkaufspreis der Domain (ohne Inhalte) bei 500 EUR liegt. Das hab ich dem neuen Besitzer so weitergegeben, aber er wollte das nicht bezahlen. Er pocht immernoch auf den Kaufvertrag, da wäre die Domain inklusive (wobei er mir das Schriftstück nicht zeigen will...)

Es ist ja nicht so, dass ich die Domain nicht hergeben will, aber ich ich will sie nicht an jemanden verschenken, den ich nicht kenne...

Ich habe versucht mit ihm zu verhandeln, für mir wären auch 350 EUR ok gewesen, aber das hat nix gebracht.

Nun hab ich dem neuen Besitzer mitgeteilt, dass ich die Seite in 3 Wochen abschalte, weil wir uns nicht einig geworden sind, bzw. weil er eine neue Domain konnektiert hat. Da war er nicht begeistert. Ich solle die Seite nicht abschalten, weil es ja seine Inhalte sind un dich dir für "Naturalien" ja nur dort bereitgestellt habe. Wenn ich die Seite abschalte, dann würde er mich auf Schadensersatz verklagen.

Meine Fragen:
- Gehören mir oder ihm die Inhalte?
- Darf ich die Seite abschalten ?
- Kann ich die Domain parken und/oder an jemand anders verkaufen (z.B. über SEDO)?


Vielen Dank für Antworten!

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Solange keine Namensrechte verletzt werden gehört die Domain Ihnen, wenn Sie auf Ihren Namen registriert ist.
Wenn Ihr Kumpel die Internetseite zusammen mit dem Bistro verkauft hat, ihm diese Seite aber nicht gehört, hat er etwas zugesichert was er nicht einhalten kann und steht bei dem Vertragspartner somit selbst in der Schuld und nicht Sie.

Also:

zu 1.) Ihnen
zu 2.) Ja, dürfen Sie
zu 3.) Ja, dürfen Sie

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo fugger75,

wenn Du bei der Denic registriert bist, gehoert die Domain dir! Hoffe nur in dem Fall, dass Dein Kumpel nicht wirklich was verkauft hat, was ihm nicht gehoert.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

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