Domain

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Domain

hallo Zusammen,

ich hab da mal eine Frage:

Wenn eine deutsche Firma, die den Namen "Müller Cocoa AG" trägt und Produkte herstellt aus "Kakao" und
"Schokolade", ist dann die Reservierung einer Domain mit dem Namen "Müller Schokolade" oder "Müller Kakao" für eine andere Firma möglich?

ich habe eine Domain reserviert, die eben "Müller Schokolade", "Müller Kakao" heisst ( und nicht Cocoa) und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich von "Müller Cocoa AG" deswegen abgemahnt werden könnte, da sie Produkte produziert, die eben "Müller Schokolade" heissen und aus "Müller Kakao" hergestellt werden. Allerdings sind diese Namen weder irgendwo registriert, geschützt oder dergleichen....

Ansonsten ist nichts geschützt oder eingetragen. Ich würde über diese Domains gerne verschiedene Informationen und dergleichen zum Thema Kakao und Schokolade betreiben wollen. Vielleicht auch selbst doch Schokolade verkaufen wollen.

Besteht da eine Verwechslungsgefahr und kann ich dann abgemahnt werden von der anderen Firma?

Danke

Lg Suzi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41034x hilfreich)

Zitat (von SusiZ):
Wenn eine deutsche Firma, die den Namen "Müller Cocoa AG" trägt und Produkte herstellt aus "Kakao" und "Schokolade", ist dann die Reservierung einer Domain mit dem Namen "Müller Schokolade" oder "Müller Kakao" für eine andere Firma möglich?

Klar.
Relevanter ist jedoch, ob man die dann auch auf Dauer behält.



Zitat (von SusiZ):
Allerdings sind diese Namen weder irgendwo registriert, geschützt oder dergleichen

In Deutschland sind Namen auch durch das Gesetz (siehe Markenrecht) geschützt, ganz automatisch.



Zitat (von SusiZ):
ich habe eine Domain reserviert, die eben "Müller Schokolade", "Müller Kakao" heisst ( und nicht Cocoa) und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich von "Müller Cocoa AG" deswegen abgemahnt werden könnte, da sie Produkte produziert, die eben "Müller Schokolade" heissen und aus "Müller Kakao" hergestellt werden.

Das kann durchaus teuer werden.
Siehe hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=1&pos=0&nr=13456&linked=pm&Blank=1
und hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=23718&pos=0&anz=1


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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