Domain bei SEDO verkauft - Käufer ist zurückgetret

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Berliner Luft
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Domain bei SEDO verkauft - Käufer ist zurückgetret

Ich habe bei SEDO eine Domain zum Kauf angeboten.

Es gab einen Käufer .:)
SEDO informierte mich darüber.

Kurz danach erhielt ich eine Mail, dass der Käufer sich geirrt hätte und vom Kauf zurückgetreten sei. :sweat:

SEDO teilte mir weiter mit, man habe deshalb die Transaktion abgebrochen, [color=blue]ich könne aber darauf bestehen, dass der zwischen mir und dem Käufer bestehende Kauvertrag erfüllt werde.[/color]
Dies müpsse ich dem Käufer gegenüber rechtlich geltend machen.

Das habe ich noch nicht getan, sondern den Käufer um Zahlung gebeten. Dieser steht jedoch auf dem Standpunkt, durch die Zahlung der Vermittlungsgebühr an SEDO weiterer Verpflichtungen ledig zu sein. SEDO teilte mir daraufhin mit, dass habe nichts mit meinem Anspruch auf Erfüllung des Vertrages zu tun.

Dennoch zögere ich, nun weitere Schritte einzuleiten und darauf zu bestehen, dass der Vertrag erfüllt wird,
- habe Bedenken, ob ich möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibe.

Es wäre toll, wenn mir hier jemand raten könnte, über die Erfolgsaussichten, und ob es bereits ähnliche Fälle gibt, wo zugunsten des Verkäufers entschieden wurde.



-- Editiert am 12.04.2011 21:16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

gewerbliche oder private Transaktion?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Hast du die Adresse vom Verkäufer?
Über welchen ungefähren Kaufpreis reden wir?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berliner Luft
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, es gibt einen Vertrag, der aufgrund der Abwicklung bei SEDO zustandegekommen ist. Den konnte ich mir dort herunterladen. Allerdings ist er nicht unterschrieben. Der SEDO-Mitarbeiter schrieb, dass ich aufgrund dieses Vertrages rechtlich geltend machen könnte, dass der Kauf abgewickelt wird.
Es handelt sich um EUR 500.-.


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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die wichtigste Frage die man sich stellen muss: Hat der Gegner genug Mittel die 500 sowie weitere 500 Klagekosten zu zahlen. Oder ist das so ein Würstchen bei dem eh nichts zu holen ist, denn dann bleibt man auf den Kosten sitzen.

Wenn der Geld hat, letzte Frist per Einschreiben Rückschein. Dann die Sache zum Anwalt geben.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>[...] Kurz danach erhielt ich eine Mail, dass der Käufer sich geirrt hätte und vom Kauf zurückgetreten sei. [...] <hr size=1 noshade>


Selbst wenn der Kaufvertrag zustande gekommen wäre, kann der Käufer diesen immer noch wegen Irrtum anfechten. § 119 BGB . Das man also im Falle eines Rechtstreits zu Ihren Gunsten entscheidet, dürfte unwahrscheinlich sein.

Und dass sich der Käufer geirrt habe, hat er Ihnen ja bereits schriftlich mitgeteilt.

-- Editiert am 15.04.2011 12:34

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Irrtumsnummer und das Gesetz dazu ist immer wieder witzig zu lesen. Aber das ist nicht ganz so einfach und auch nicht völlig kostenfrei

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Vertragswesen-eBusiness/14890-Anfechtung-wegen-Irrtums.html

Ob es sich aber lohnt....

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Nur weil man einen gültgen Vertrag erfolgreich anfechten konnte, hat man sich noch nicht der Verpflichtung zum Schadensersatz entledigt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Berliner Luft
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)



Was meinst Du, bedeutet das konkret?

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann durh eine Irrtumsanfechtung der Käufer zurücktreten.

So lohnt es sich wohl nicht, Mahnverfahren in Gang zu setzen??

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Hast du den Link von Labersack mal angeklickt und gelesen?





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