Ein Freund hat neulich eine Domain
verkauft, damit er nicht wieder die jährliche Vertragsgebühr beim alten Provider bezahlen muss, hat er in die Beschreibung eine Frist von 4 Tagen (bzw. 5. Tag mit Kulanz) eingestellt, in der bis die Domain übertragen sein muss.
Nun musste es so kommen, der Käufer bzw. sein Webhoster hat es in der Frist nicht geschafft die Domain zu übertragen. Am 5. Tag schrieb der Bekannte an ihn eine Mail mit Hinweis, dass er nun die, wie in der Beschreibung nicht eingehaltene Frist die jährliche Gebühr übernehmen muss.
Der Käufer will die Gebühr jetzt nicht übernehmen.
Meint ihr, der Bekannte hat eine Chance? Die Frist bzw. Kostenübernahme stand ausdrücklich in der Beschreibung drin.
In der Zeit hätte ein schneller Webhoster also die Domain gleich übernehmen können.
-- Editiert von HotDog am 01.08.2007 15:02:42
Domain verkauft, mit Frist zum Transfer
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Der Sachverhalt ist ziemlich verwirrend dargestellt, ich kapiere nicht ganz.
Im Allgemeinen:
Wenn vertraglich die Übernahme der Kosten durch den Käufer bedigungslos vereinbart war, kann der Verkäufer diese Kosten natürlich nun auch verlangen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Es geht darum, dass eine Internetadresse bis zu einem bestimmten Datum zum Webhoster des Käufers übertragen sein muss (innerhalb 4-5 Tagen), da sonst wieder die jährliche Gebühr beim "alten" Anbieter bezahlt werden muss.
Die Frist wurde nun nicht eingehalten und der Bekannte bekam eben wieder eine neue Rechnung für 1 Jahr Domaingebühr, die der Käufer nicht bezahlen will. (Stand aber in der Beschreibung, dass er diese bezahlen muss, wenn nicht rechtzeitig übertragen wurde)
Wäre die Web-Adresse also innerhalb der angegeben Frist (4-5 Tage) zum anderen Anbieter umgezogen, bekäm der Bekannte logischerweiße keine Rechnung. Jetzt ist es zu spät und er muss wieder für 1 Jahr bezahlen.
-- Editiert von HotDog am 01.08.2007 17:23:13
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Hier spielen halt auch die Vertragsbedingungen des alten Anbieters eine Rolle (AGB, Kündigungsfristen).
Aber wie gesagt: Wenn Kostenübernahme des K vereinbart war, muss K halt auch die Kosten tragen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Die Frist bzw. Kostenübernahme stand ausdrücklich in der Beschreibung drin.
Dann dürfte das eine wirksam vereinbarte vertragliche Regelung sein, an die beide Seiten sich halten müssen.
Ob der K seinen Hoster in Regreß nehmen kann, hängt dann daran, ob die Frist üblich oder ungewöhnlich kurz ist (in dem Fall wäre ein Verschulden des Hosters nicht zu konstruieren - dummes Beispiel, wenn eine Frist von nur 1 Sekunde vereinbart wurde, um vorsätzlich dem Hoster Kosten aufzudrücken).
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