Domain verkauft, mit Frist zum Transfer

1. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
HotDog
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Domain verkauft, mit Frist zum Transfer

Ein Freund hat neulich eine Domain verkauft, damit er nicht wieder die jährliche Vertragsgebühr beim alten Provider bezahlen muss, hat er in die Beschreibung eine Frist von 4 Tagen (bzw. 5. Tag mit Kulanz) eingestellt, in der bis die Domain übertragen sein muss.
Nun musste es so kommen, der Käufer bzw. sein Webhoster hat es in der Frist nicht geschafft die Domain zu übertragen. Am 5. Tag schrieb der Bekannte an ihn eine Mail mit Hinweis, dass er nun die, wie in der Beschreibung nicht eingehaltene Frist die jährliche Gebühr übernehmen muss.

Der Käufer will die Gebühr jetzt nicht übernehmen.

Meint ihr, der Bekannte hat eine Chance? Die Frist bzw. Kostenübernahme stand ausdrücklich in der Beschreibung drin.

In der Zeit hätte ein schneller Webhoster also die Domain gleich übernehmen können.


-- Editiert von HotDog am 01.08.2007 15:02:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Sachverhalt ist ziemlich verwirrend dargestellt, ich kapiere nicht ganz.

Im Allgemeinen:
Wenn vertraglich die Übernahme der Kosten durch den Käufer bedigungslos vereinbart war, kann der Verkäufer diese Kosten natürlich nun auch verlangen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
HotDog
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht darum, dass eine Internetadresse bis zu einem bestimmten Datum zum Webhoster des Käufers übertragen sein muss (innerhalb 4-5 Tagen), da sonst wieder die jährliche Gebühr beim "alten" Anbieter bezahlt werden muss.

Die Frist wurde nun nicht eingehalten und der Bekannte bekam eben wieder eine neue Rechnung für 1 Jahr Domaingebühr, die der Käufer nicht bezahlen will. (Stand aber in der Beschreibung, dass er diese bezahlen muss, wenn nicht rechtzeitig übertragen wurde)

Wäre die Web-Adresse also innerhalb der angegeben Frist (4-5 Tage) zum anderen Anbieter umgezogen, bekäm der Bekannte logischerweiße keine Rechnung. Jetzt ist es zu spät und er muss wieder für 1 Jahr bezahlen.

-- Editiert von HotDog am 01.08.2007 17:23:13

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hier spielen halt auch die Vertragsbedingungen des alten Anbieters eine Rolle (AGB, Kündigungsfristen).

Aber wie gesagt: Wenn Kostenübernahme des K vereinbart war, muss K halt auch die Kosten tragen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Frist bzw. Kostenübernahme stand ausdrücklich in der Beschreibung drin.

Dann dürfte das eine wirksam vereinbarte vertragliche Regelung sein, an die beide Seiten sich halten müssen.

Ob der K seinen Hoster in Regreß nehmen kann, hängt dann daran, ob die Frist üblich oder ungewöhnlich kurz ist (in dem Fall wäre ein Verschulden des Hosters nicht zu konstruieren - dummes Beispiel, wenn eine Frist von nur 1 Sekunde vereinbart wurde, um vorsätzlich dem Hoster Kosten aufzudrücken).

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich glaube, ein Link zum Angebot wäre zunächst das Sinnvollste.

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