hier eine frage zu einer sache mit einer domain. ich habe für meinen sohn kurz nach seiner geburt eine Domain
mit seinem vor.-u. zunamen sichern lassen.
heute erhalte ich ein schreiben von einer anwaltskanzlei, mit dem wunsch diese domain an seinen mandanten (hat zufällig den gleichen vor u. zunamen wie mein sohn, heute 15j. jung) zu verkaufen.
dieser mandant ist eine recht berühmte persönlichkeit.
welche rechte habe ich im namen meines kindes.
haben wir uneingeschränkt vorrang auf diese domain oder hat dieser besagte berühmte mensch anspruch in irgendeiner weise, weil wir diese domain bis dato noch nicht benutzt haben.
kann mir vielleicht jemand sagen, was so eine domain kostet, wenn es zum verkauf kommen würde.
über baldige antworten würde ich mich sehr freuen
Domainrechte
14. Mai 2009
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Frage vom 14. Mai 2009 | 15:15
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 13x hilfreich)
Domainrechte
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#1
Antwort vom 14. Mai 2009 | 15:58
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2472x hilfreich)
Wenn die Domain auf deinen Sohn läuft und dies sein "Name" ist könnte Ihn nur eine berühmte Marke (shell) vertreiben.
Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. In Zeiten der Krise ist es weniger als sonst.
Es kann natürlich sein, das er bis zum BGH klagt und der BGH nun seine Meinung ändern.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
#2
Antwort vom 14. Mai 2009 | 18:53
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 291x hilfreich)
Wie war das noch bei dem Herrn Feldbusch, der seine Tochter Verona taufte und dann verona-feldbusch.de registrierte? Hat der gewonnen oder verloren? Mal googlen!
Und jetzt?
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