Domains und Erpressung?

1. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)
Domains und Erpressung?

Hallo,
das gehört hier vielleicht nicht richtig hin, habs auch im Internetrecht gepostet:

Also erstmal der Hintergrund:
Mein Mann ist selbständig als Werbefachmann. Hierbei verkauft er auch, oder besser hauptsächlich, Webpräsenzen. Meistens geben uns seine Kunden auch das Hosting in Auftrag. Darunter große Firmen und städtische Institutionen. Da wir nicht über das notwendige KnowHow verfügen, haben wir die Hostingaufträge an einen Provider in unserer Stadt weitergegeben. Die Abrechnung mit uns erfolgte immer monatlich auf Rechnung, die innerhalb von höchstens 14 Tagen beglichen wurden, meist früher.
Im Juli hatte dieser Provider mehrere Ausfälle, da er die Rechnungen für die Standleitung nicht bezahlt hatte. Diese wurde gekappt und keine Seite war erreichbar. Der Provider (eine 1 Mann-Firma) war im Urlaub und nicht zu erreichen. Nur mit großen Problemen konnten wir die Sachen wieder zum laufen kriegen. Daraufhin haben wir uns gesagt, machen wir es halt doch selber, haben einen Server angeschafft, Standleitung installieren lassen, Firewall gekauft,...
Als das alles fertig war, haben wir dem Provider mitgeteilt, das wir alle Domains zu uns rüberziehen werden, aber halt so nach und nach, immer einen KK zum Ende der Vertragslaufzeit. Daraufhin rastete dieser Provider total aus. Wir haben eine Rechnung bekommen, in der alle Domains bis zum Ende der Vertragslaufzeit berechnet wurden zzgl. pro Domain €2,50 für die Änderung der IP-Adresse. Ansonsten würde er es nur noch akzeptieren die Domains monatlich abzurechen, wenn er eine Einzugsermächtigung bekommt, da er unsere "lockere Zahlungsweise" nicht mehr akzeptiert. Darauf sind wir nicht eingegangen, jetzt hat er uns zum 1.9. alle Zugänge und noch verbliebenen Domains gesperrt, ohne noch eine Rechnung zu schreiben für diesen Monat. Alle KK-Anträge lehnt er ab und wir kriegen die nur durch, wenn wir uns an direkt eine Stelle darüber wenden (HostEurope,...). Da einige unserer Kunden im Urlaub sind, bekommen wir die Unterschriften alle nicht so schnell zusammen und jetzt ist halt ein Teil gesperrt!
Meine Fragen:
Ist das nicht Erpressung? Einfach zu sagen, entweder Einzugsermächtigung oder Sperre? Zumal wir unsere Zahlungsweise ja dokumentieren können (siehe oben).
Wie kann man dagegen vorgehen?
Müssen die Domains jetzt noch bezahlt werden, schließlich hat er ja die Leistung verweigert?
Vielen Dank für die Hilfe

Pety

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Mit so einer Sache, wo es ja um Aufträge und einiges Geld geht, und nicht zuletzt um den "guten Ruf" Ihres Unternehmens sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Wenn Sie eine Unternehmensrechtsschutzversicherung haben, würde diese die Kosten übernehmen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antwort!
Hmmm, Anwälte sind immer so eine Sache, bei zwei waren wir schon und bei denen ist alles irgendwie eine Auslegungssache. Z.B. die AGBs des Providers, darin steht, das der Rechnungsbetrag sofort am Tag der Rechnungsstellung fällig wird (?)! Und so gesehen sind wir ja auch mit den Zahlungen im Verzug gewesen, wenn wir sie erst 6 Tage später bezahlt haben.
Ich wollte auch keinen juristischen Rat, das mit dem Anwalt ist schon klar (nicht böse gemeint, bin doch für jede Antwort dankbar), ich wollte nur mal die allgemeine Meinung hören... man kann sich gegenseitig in so einem Unternehmen so schön an der Sache hochschaukeln :-), da braucht man mal ne objektive Meinung, vor allem wegen Erpressung und so. Ich möchte auch nicht beim Anwalt sitzen und wie eine hysterische Kuh alle möglichen Straftaten aufzählen.

Danke!
Pety
P.S. @Bob war echt nicht böse gemeint :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Alles klar :)

Aber der Straftatbestand der Erpressung ist nicht gegeben. Er will sich ja nicht unrechtmäßig bereichern. Und wenn in den AGB's steht, sofort fällig...!? Ob die Einzugsermächtigung die er verlangt ein "empfindliches Übel", daß der §253 StGB verlangt glaube ich auch nicht.

Beispiel: Wenn mir die Telekom mal den Anschluß abgeklemmt hat, klemmt sie ihn auch erst wieder an, nachdem ich eine Sicherheitsleistung hinterlegt habe. Also: Sicherheit oder kein Anschluß ! Das ist aber keine Erpressungim rechtlichen Sinn.

Ich wünsche Euch trotzdem, daß ihr irgendeinen Weg findet Euch zu einigen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

richtig, den Tatbestand der Erpressung kann ich auch nicht als erfüllt ansehen. Ihre Fragestellung fällt auch eher in den zivilrechtlichen Bereich. Wird keine gesonderte Vereinbarung darüber getroffen, wann eine Schuld fällig ist, so ist diese sofort fällig.

Mir sind jedoch die genauen Umstände Ihres Falles (Vertrag etc.) nicht bekannt. Dieses müsste man jedoch kennen, um genauere juristische Schlüsse daraus ziehen zu können. Aus der Vertragsauslegung können dann die jeweiligen Ansprüche geprüft werden, und auch, ob eine nachträgliche Änderung der Zahlungsmodalitäten zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen