Download von Filmen, Musik etc

25. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
jan20003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Download von Filmen, Musik etc

Hallo miteinander,

ich habe einmal eine Frage. Nirgends bekommt man korrekte auskunft weil sich einfhac niemand damit auskennt.
Sagen wir eine Person läd Filme, Musik und Programme aus dem Internet herunter, für die er eigentlich zahlen müsste. Dies tut er jedoch nicht und erwirbt sie dadurch illegal. soweit korrekt?

ich habe einmal gelesen, das solange die filme (etc) für den "Eigengebrauch" sind, es zwar verboten ist diese herunterzuladen jedoch nicht illegal, also nicht bestraft wird.

Wie ist hier die rechtslage.

Danke im Voraus.

Jan

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan B....
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Das würde mich persönlich auch interessieren. Ich habe mal gelesen, dass das Runterladen von MP3-Dateien nicht strafbar ist, solange dies für den Privatgebrauch gedacht ist (also nix mit brennen und vertickern ;-)) Wie das allerdings bei Filmen und Software ist, kann ich nicht sagen.
Ich denke die Rechtslage ist hier auch noch nicht ganz klar, da es, soweit ich weiss, noch keine Urteile in Deutschland gibt.

Gruß
Stefan

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#2
 Von 
Nord-Store
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe gehört/gelesen, dass das herunterladen von Musik, Software, Filmen etc schon verboten ist.
Eine kleine Lücke besteht doch, worin sich einige Experten noch streiten ob es nun Illegal ist oder nicht.
Nach neuesten Urheberrecht darf man keine MP3-Musikdatein aus dem Internet herunterladen, auch nicht zum privaten gebrauch, und nun kommt es! Solange es keinen Kopierschutz gibt, bzw. kein Kopierschutz geknackt wurde.
Wurde ein Kopierschutz von anderer Stelle geknackt und ins Internet gestellt, kann man nur denjenigen belangen, der den Schutz geknackt hat und ins Internet gestellt hat. Nicht aber denjenigen der es runtergeladen hat.
Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr und ich rate davon ab dieses als Freibrief zu sehen MP3 auf Teufel komm raus runterzuladen.

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#3
 Von 
jan20003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe ich nicht ganz... wenn man die mp3s oder filme oder programme herunterläd und man hat sie nicht slebst geknackt oder ähm wie sagt man da bei kinofilmen ode rprogrammen? nicht "aus dem kino" geklaut ode rwie das geht +g+ dann is nur der der dieses dateien so zur verfügung gestellt hat zur rechenschaft zu ziehen...?

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#4
 Von 
Nord-Store
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie das Filmen oder Spielen oder Software gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Aber bei MP3 scheint das momentan so zu sein.
Ich versuche mal die Infos darüber zu finden.

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#5
 Von 
Nord-Store
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Kopieren verboten - Tauschen erlaubt

Von Andreas Oppermann (Berlin)

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Urheberrichtlinien geeinigt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament am Freitag gilt nur noch als reine Formsache. Für die Besitzer von CD- und DVD-Brennern hat das neue Gesetz weitreichende Folgen.

Knacken verboten
Auch in Zukunft bleibt das private Kopieren von Liedern legal. Auch wer sich über eine Tauschbörsen im Internet mit Musik versorgt, muss nicht damit rechnen, demnächst die Polizei vor der Tür zu haben. Das neue Urheberschutzgesetz, das am Freitag im Bundestag verabschiedet wird, verbietet zwar das Knacken von kopiergeschützten CDs. Aber wer sich einen Song herunterlädt, der von einem anderen geknackt wurde, wird auch nach dem neuen Gesetz nichts Verbotenes tun.

Gesetz war überfällig
Lange haben sich Politik, Verlage, die Plattenindustrie und die Hersteller von Computern und -zubehör um das neue Urheberrecht gestritten. Allen Beteiligten war klar, dass in Zeiten der Digitalisierung von Musik, Filmen und Büchern das alte Urheberschutzgesetz überholt ist. Als dann die Europäische Union eine Verordnung dazu erlassen hatte, entstand zudem ein enormer Zeitdruck. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist die Bundesregierung aus Sicht der Europäischen Kommission bereits drei Monate überfällig.

Des einen Leid...
Der umfangreiche Gesetzestext ist ein Kompromiss, mit dem niemand vollständig zufrieden ist. Die Phonoindustrie ist zwar froh, dass das Gesetz überhaupt verabschiedet wird. Doch beim Thema private Kopien von CDs geht Thorsten Braun, dem Syndicus des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft, das Gesetz nicht weit genug. "Leider gibt es keine Klarstellung, dass nur aus legalen Quellen kopiert werden darf," sagte Braun gegenüber T-Online.

...des anderen Freud´
Was Braun ärgert, wird die Musiktauscher im Web erfreuen. Sie müssen sich keine Gedanken darüber machen, wie etwa ein Song von Robbie Williams zum Tausch angeboten werden kann, obwohl es ihn eigentlich nur auf einer kopiergeschützten CD geben dürfte. Sie dürfen nur selber auf keinen Fall den Kopierschutz einer CD knacken und die Songs selber anbieten.

Kopiertools werden verboten
Tools wie CloneCD oder Alcohol 120% dürfen zukünftig nicht mehr zum Download angeboten werden. Dieses Verbot gilt auch für die Beschreibung des technischen Vorgangs. Wie ein Programm zum Knacken des Kopierschutzes funktioniert, darf in Zukunft niemand mehr erklären. Darüber freut sich Braun: "Zukünftig wird das verboten sein." Er betont weiterhin: "Privatkopien sind kein Recht." Denn was der geistige Eigentümer eines Liedes, eines Textes oder eines Films zulässt und was nicht, obliegt nur ihm.

Paradox: Künstler verdienen am Kopieren
Die geistigen Eigentümer können nur dann Lizenzgebühren fürs Kopieren von Dateien bekommen, wenn es nicht verboten ist. Das wirkt auf den ersten Blick paradox. Doch da die Gerätehersteller von CD-Brennern oder auch von ganzen PCs pauschale Gebühren an die Verwertungsgesellschaften von Künstlern abtreten müssen, bekommen Komponisten oder Texter auf diesem Umweg wenigstens etwas für die Kopien. Würde das Kopieren vollständig verboten, könnte bei den Herstellern auch keine Gebühr verlangt werden.

Nächste Änderung schon in Arbeit
Das wiederum ärgert die Gerätehersteller. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass Kopieren illegal ist. Und was illegal ist, darf nicht mit Lizenzgebühren belegt werde, heißt es bei Bitkomm, dem Bundesverband für Informationswirtschaft und Telekommunikation. Wie die Schallplattenindustrie hofft Bitkomm deshalb, dass in einem weiteren Gesetz diese offenen Fragen geklärt werden. Das sieht auch das Justizministerium so. Es will gleich in den kommenen Wochen mit der Arbeit am nächsten Urheberschutzgesetz beginnen. Doch alle sind sich einig, dass dieses Gesetz wesentlich länger als ein Jahr benötigen wird, bevor es im Bundestag verabschiedet wird. Zumindest bis dahin darf also weiter Musik aus dem Netz gesaugt werden


__________________

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#6
 Von 
jan20003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

eine sehr ausführliche Antwort! Vielen Dank dafür, jedoch beschärnken sich alle antworten auf das herunterladen von Liedern, das ist soweit ich weiß jedoch nicht das einzigste Problem. Wie sieht es denn mit dem kopieren von Programmen, Spielen oder auch Filmen aus?

Jan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan B....
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe zu diesem Thema in den letzten Tagen einiges gelesen. Es wird uns, den Verbrauchern, das Recht genommen eine Sicherungskopie unserer Software, Audio-CD oder DVD zu erstellen, wenn diese einen Kopierschutz besitzen. Bei DVD´s ist das sowieso standard, ebenso bei Software und Audio-CD´s ohne Kopierschutz sind nur nur noch selten. Das Umgehen solcher Kopierschutzvorrichtungen ist somit illegal. Auch die Programme, die diesen Koperschutz umgehen können (CLoneCD, Moviejack, etc.) werden dann vom Markt verschwinden.

Man dürfte dann noch nicht einmal einen Musiksampler von seinen eigenen CD´s zusammenstellen!!!!

Ich denke da Orwell´s 1984. Wir sind da nicht mehr weit entfernt und das macht mir wirklich Angst!!! :(

Gruß
Stefan

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