Dringende Hilfe wegen Finanzsanierungsvertrag / Mahnbescheid erhalten

9. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Malik Yildiz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringende Hilfe wegen Finanzsanierungsvertrag / Mahnbescheid erhalten

Hallo zusammen,
ich habe ein ernstes Problem und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Am 24.07.2022 habe ich über einen Vermittler bei der SUD Service & Dienstleistung AG einen Vertrag abgeschlossen, weil ich dachte, es handle sich um einen regulären Kreditvertrag. Tatsächlich handelte es sich aber um einen Vertrag zur Finanzsanierung – was mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst war. Ich hatte die Vertragsunterlagen per E-Mail erhalten, unterschrieben und noch am selben Tag per E-Mail zurückgesendet. Eine Bestätigungsmail erhielt ich am 31.07.2022.

Kurz darauf habe ich meine Entscheidung überdacht und wollte vom Vertrag zurücktreten. Ich habe auf die Bestätigungsmail geantwortet und eine kurze Kündigung formuliert (etwa vier Zeilen), in der ich um Beendigung des Vertrags und die Löschung meiner persönlichen Daten gebeten habe. Ich dachte, damit sei die Angelegenheit erledigt.

Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass ich meine Kündigung nicht an die korrekte E-Mail-Adresse geschickt habe – sie ging an versand@finanzsanierung24.ch, und von dort kam keine Reaktion, keine Bestätigung, nichts.

Tatsächlich habe ich nie eine Leistung erhalten:

Ich habe kein Geld bekommen,

meine Schulden wurden nicht geregelt,

und es gab keine weitere Betreuung oder Unterstützung.

Stattdessen habe ich 2–3 Mahnungen erhalten, in denen ich aufgefordert wurde, 323 Euro zu zahlen – aber wofür genau? Ich habe doch den Vertrag widerrufen bzw. gekündigt, auch wenn das anscheinend nicht richtig angekommen ist.

Heute, am 09.08.2025, habe ich nun sogar einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten – mit einer Zahlungsaufforderung.

Ich bin ehrlich: Ich war damals naiv und leichtgläubig, das ist mir inzwischen bewusst.
Aber jetzt frage ich mich:
Soll ich dem Mahnbescheid widersprechen oder einfach zahlen? Habe ich überhaupt eine Chance gegen so etwas? Was kann ich tun?

Leider hat die Verbraucherzentrale erst ab Oktober Termine – das dauert mir zu lange, da ich nur 14 Tage Zeit habe, auf den Mahnbescheid zu reagieren.

Falls jemand Rückfragen hat oder bestimmte Informationen fehlen, fragt bitte nach – es ist gut möglich, dass ich in meiner Aufregung etwas übersehen habe. Ich bin momentan sehr überfordert und hoffe auf ehrliche Ratschläge oder Hinweise, wie ich jetzt vorgehen sollte.

Vielen Dank im Voraus!




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Malik Yildiz):
Kurz darauf habe ich meine Entscheidung überdacht und wollte vom Vertrag zurücktreten. Ich habe auf die Bestätigungsmail geantwortet und eine kurze Kündigung formuliert (etwa vier Zeilen), in der ich um Beendigung des Vertrags und die Löschung meiner persönlichen Daten gebeten habe. Ich dachte, damit sei die Angelegenheit erledigt.


Auf welcher Grundlage hast du denn gekündigt?

Ich sehe hier allenfalls ein Widerrufsrecht.

Zitat (von Malik Yildiz):
Tatsächlich habe ich nie eine Leistung erhalten:

Ich habe kein Geld bekommen,

meine Schulden wurden nicht geregelt,

und es gab keine weitere Betreuung oder Unterstützung.


Ohne Bezahlung keine Leistung.

Irgendwie logisch, oder?

Zitat (von Malik Yildiz):
Stattdessen habe ich 2–3 Mahnungen erhalten, in denen ich aufgefordert wurde, 323 Euro zu zahlen – aber wofür genau? Ich habe doch den Vertrag widerrufen bzw. gekündigt, auch wenn das anscheinend nicht richtig angekommen ist.


Was darf man unter "nicht richtig angekommen" verstehen?

Zitat (von Malik Yildiz):
Habe ich überhaupt eine Chance gegen so etwas? Was kann ich tun?


Entweder zahlen, oder anwaltlichen Rat einholen und ggf. dagegen vorgehen.

Ist 323,00 Euro der Gesamtbetrag, um den es geht?

-- Editiert von User am 9. August 2025 12:12

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malik Yildiz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist 323,00 Euro der Gesamtbetrag, um den es geht

Verfahrenkosten
Gerichtskosten + 38.00
Mahverfahren + 26.95

Nebenforderungen
Mahnkosten +10
Inkassokosten + 76.44

Zinsen von Antragsteller +68.59
gesamt = 540 Circa

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#3
 Von 
Malik Yildiz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Auf welcher Grundlage hast du denn gekündigt?


Hallo Guten Tag,
das Habe ich geschrieben. Ich habe gerade bemerkt das es eine mail ist wo keine Antworten gegeben werden. ohje

Hiermit bewillige ich diesen Vertrag zu Stornieren und alle meine Privaten Daten zu Löschen.
Ich möchte das sie mir eine Bestätigung schicken sonst muss ich zu meinem Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Malik Yildiz):
Hiermit bewillige ich diesen Vertrag zu Stornieren und alle meine Privaten Daten zu Löschen.
Ich möchte das sie mir eine Bestätigung schicken sonst muss ich zu meinem Anwalt.


das ist aus meiner Sicht keine wirksame Kündigung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Ich kann diesem unverständlichen Wasauchimmer auch keinen sinnvollen Zusammenhang entnehmen. Dem Anbieter wird es auch so gegangen sein, vor allem auch noch, wenn das an irgendeine Adresse geschickt wurde und ohne Kundennummer etc.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Man sollte allein schon deshalb widersprechen, weil es nach unzulässiger Kostendoppelung aussieht. Und die Zinsen erscheinen auch überhöht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)

Ja, bei den Inkassokosten wurde offenbar "unabsichtlich" mehr gefordert, als angemessen (sowas aber auch...).
Und bei den Zinsen stimmt auch was nicht.

Vielleicht sollte man noch bedenken, dass das ggf. (zumindest teilweise) in der Schweiz spielt. Wie dort die Rechte bzgl. Rücktritt / Widerruf / Kündigung aussehen?

Bei der vorhandenen Mail (falsche Adresse, keine Kundennummer, unverständlicher Text) gehe ich aber nicht von einer wirksamen Vertragsbeendigung aus.

-- Editiert von User am 10. August 2025 01:40

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Vielleicht sollte man noch bedenken, dass das ggf. (zumindest teilweise) in der Schweiz spielt. Wie dort die Rechte bzgl. Rücktritt / Widerruf / Kündigung aussehen?

Die Dienstleistung wurde aber ein Deutschland gegenüber einem privaten Endverbraucher abgegeben.

Zitat (von 3,141592653):
Bei der vorhandenen Mail (falsche Adresse, keine Kundennummer, unverständlicher Text) gehe ich aber nicht von einer wirksamen Vertragsbeendigung aus.

Unklar. Man darf den "Verbraucherbonus" nicht vergessen.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

1) Verträge sollte man sich durchlesen bevor man diese unterschreibt.
2) Versteht man den Vertragsinhalt nicht, dann sollte man jemanden fragen, der sich mit so etwas auskennt.
3) Ich sehe hier keinen wirksamen Widerruf.
4) Die Inkassogebühren und die Zinsen sind, meiner Meinung nach, deutlich zu hoch angesetzt.
5) Dem Mahnbescheid einfach ml so widersprechen,.........das kann in diesem Fall richtig teuer werden.

Zitat (von drkabo):
Unklar. Man darf den "Verbraucherbonus" nicht vergessen.
Dieser entbindet den Verbraucher schon lange nicht mehr davon, einen Widerruf vernünftig zu formulieren.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Ja - aber diese "Finanzsanierer" aus der Schweiz, das ist doch eine Branche, die man früher als "halbseiden" bezeichnet hat und Gegenstand der legendären Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" waren.
Heute würde man sie wahrscheinlich als "Abzocker" bezeichnen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem widersprochenen Mahnbescheid nichts nachkommt, ist ja auch nicht hoch.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Wahrscheinlichkeit, dass nach einem widersprochenen Mahnbescheid nichts nachkommt, ist ja auch nicht hoch.

?????????
Ich vermute, du meinst das Gegenteil.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich vermute, du meinst das Gegenteil.

Selbstverständlich.
Asche auf mein Haupt.
Man sollte sich einfach nicht mitten beim Beitragschreiben ablenken lassen.

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#13
 Von 
kuro200
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 28x hilfreich)

Wenn nicht schon geschehen, dem Mahnbescheid widersprechen.
Da wird nichts mehr nach kommen. Unabhängig ob dieser Vertrag rechtens ist oder nicht.

Das bezeichnete Inkasso Büro dürfte die "Euro Invest Inkasso" sein.

Schlechte Bewertungen über Trustpilot beantwortet man damit, man habe deswegen eine Strafanzeige gestellt.
- natürlich kann jeder eine Strafanzeige stellen, aber sofern die Bewertung nicht beleidigend oder auf falschen Tatsachenbehaupten beruht, hätte so eine Anzeige keine Grundlage; unabhängig davon, ob man tatsächlich eine Anzeige gestellt hat.

Das Vorgehen ist nur bei Firmen bekannt, die sich auf diesen speziellen Terrain bewegen.

Signatur:

Der Sachse sinkt....

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