Durch Multiaccount mehrere Hunder Euro Strafbar?

7. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb416165-60
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Durch Multiaccount mehrere Hunder Euro Strafbar?

Guten Tag,

ich habe heute mich bei einer seite angemeldet, wo man einen 5€ Amazon-Gutschein bekommt wenn man sich bei Maxdome anmeldet - das klappt auch, habs schon getestet. Nun ist mir die Idee gekommen dass ich doch mehrere Accounts erstellen könnte und mich dann immer wieder bei Maxdome anmelde und somit mehrere Gutscheine bekommen kann. Die Anmeldungen sind ja alle kostenlos.

Hier mal die AGBS: http://pastebin.com/6Vc7GDPL

ist sowas Strafbar in richtung betrug oder so?

Danke im Vorraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Unter Umständen könnte sich da eine Strafbarkeit ergeben. Insbeondere wenn die Gutscheien nur für "Neukunden" sind.

Einlösen wird man die eh nicht können, da die Firmen ja nicht blöde sind und "Schlaumeier"-Sicherungen eingebaut haben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb416165-60
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unter Umständen könnte sich da eine Strafbarkeit ergeben. Insbeondere wenn die Gutscheien nur für "Neukunden" sind.
Einlösen wird man die eh nicht können, da die Firmen ja nicht blöde sind und "Schlaumeier"-Sicherungen eingebaut haben ...


Inwiefern könnte sich da eine Strafbarkeit ergeben?

Ich habe davon bereits rund 4 eingelöst und es ging ohne probleme. Ich habe das Ganze mit 4 Accounts bereits getestet. Ich habe die Gutscheine erfolgreich bekommen und konnte diese auch einlösen. Die wurden bisher storniert noch die Accounts auf der Seite gesperrt, wie es in den AGBs steht

Hab noch irgendwo gelesen: "Du bei einem Vertrag falsche Daten an, verstößt Du gegen die AGB, und musst mit der Auflösung des Vertrages rechnen."

-- Editiert von fb416165-60 am 07.06.2015 21:26

-- Editiert von fb416165-60 am 07.06.2015 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern könnte sich da eine Strafbarkeit ergeben?


http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html:

Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
....


Hier wird doch vorgespiegelt ein neuer Kunde zu sein.
Was technisch geht ist noch lange nicht erlaubt.

Wahlweise auch noch das hier. Der Onlinedienst dürfte vermutlich auch als Automat anerkannt werden. Ob das auch für Erschleichen eines Teilbetrages geht ?

Zitat:
§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.





-- Editiert von maestro1000 am 07.06.2015 23:07

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe davon bereits rund 4 eingelöst und es ging ohne probleme. Ich habe das Ganze mit 4 Accounts bereits getestet.
Und immer mit denselben Daten?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb416165-60
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Zitat:Ich habe davon bereits rund 4 eingelöst und es ging ohne probleme. Ich habe das Ganze mit 4 Accounts bereits getestet.Und immer mit denselben Daten?
Stefan


ne

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Angeben von Fake-Daten per se ist kein Straftatbestand. Aber wie Maestro schon andeutet, ist es eine Täuschungshandlung und wenn die vorsätzlich gemacht wird, um einen Vermögensschaden zu begehen, wird daraus höchstwahrscheinlich eine Straftat (Betrug). Denn wir haben dann Vorsatz, Täuschung, Vermögensschaden und Bereicherung, das alles widerrechtlich.
Dass das wirklich nur für Neukunden ist und nur einmal, ist dir auch glasklar. Dass du damit Unrecht begehst, auch. Sonst würdest du ja nicht bewusst gefakte Daten angeben.
Lass den Blödsinn.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

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