Durch Wettbewerber "geklonte" Domain

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
olpha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Wettbewerber "geklonte" Domain

Guten Tag!

Denken wir uns folgende Situation:
Ein Freiberufler betreibt eine Domain zum Verkauf eigener Publikationen aus dem Bereich alternative Heil-und Lebensweisen.
Der Domainname ist ein fachlicher Doppelbegriff aus diesem Bereich; sagen wir mal als reines (Dummy-)Beispiel: "dummy-reiki.de".
Es soll sich um einen unter Insidern gängigen Begriff handeln, jedoch nicht um eine Marke oder einen Firmennamen.

Nach einigen Jahren normalen Geschäftsverlaufs erhält der Domaininhaber plötzlich immer wieder E-Mails, die gar nicht an ihn gerichtet sind, sondern wohl an jemand anderen mit einer ähnlich geschriebenen Domain, die offenbar neu eröffnet wurde.

Diese E-Mail-Schreiber verwechseln offenbar ständig etwas in der Schreibweise.
Die falsch adressierten E-Mails sind ärgerlicherweise häufig sehr groß, da sie Fachartikel, Werbung, Fotos und sonstige, z. T. umfangreiche Anhänge enthalten.

Diese Irrläufer häufen sich; doch wenn man die Absender darauf anmailt, reagieren sie nicht und geben keinen Hinweis, an wen sie sich eigentlich richten (wollten).
Auch eigene Recherchen des Domaininhabers bringen zunächst keinen Aufschluss, welches die neue Domain ist, mit der man ihn nun so oft verwechselt.

Erst durch Zufall erfährt der Domaininhaber die Lösung des Rätsels:
ein Mitbewerber hat sich, da "dummy-reiki.de" bereits vergeben war, einfach die Domain "dummy--reiki.de" einrichten lassen, also einfach den Bindestrich doppelt gesetzt!

Nun ist es klar, dass dies zu ständigen Verwechslungen führen muss,
und der erste Domaininhaber wendet sich nun selbst per Mail an den Mitbewerber, mit der Bitte, effektive Vorkehrungen gegen diese ständigen Verwechslungen zu treffen.
Hierauf erfolgt jedoch keine Reaktion.
Was tun?

Wie ist der Kniff des später erschienenen Wettbewerbers, einfach den Domainnamen zu "klonen", wettbewerbsrechtlich zu sehen?
Wie lässt sich dieser Zweit-Wettbewerber für die ständigen Verwechslungen, die dadurch provoziert werden, in die Verantwortung nehmen?
Er schreibt ja die als Spam empfundenen E-Mails nciht selbst, gibt aber durch die Wahl des extrem leicht verwechselbaren Domain-Namens die Ursache für diese ständigen Irrläufer.

Auf welche Weise kann der erste Domaininhaber von ihm Unterlassung bzw. Abstellung dieser Belästigung erwirken, wenn er auf kollegiale Anfrage nicht reagiert?

Welche rechtlichen Begründungen greifen hier?

Olpha


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

§12 BGB , §4 Alt. 7 UWG

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Eine durchsetzung auf Basis des §12 BGB halte ich für problematisch, da hier ja davon gesprochen wird, das jemand 'unbefugt den gleichen Namen gebraucht'. Unbefugt dürfte meiner Meinung nach hier nicht greifen, der TE schreibt ja das es sich um einen Gattungsbegriff handelt.

Und bezüglich §4 Abs. 7 UWG kann ich nach den bisherigen Angaben des TE keine Merkmale erkennen das er herabgesetzt oder verunglimpft wird.

Zwei Firmen bieten unter einem Gattungsbegriff gleiche Dienstleistungen an. Das dürfte durch den Gesetzgeber gedeckt sein.



Wie wäre denn die Möglichkeit der Ausübungs des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und entsprechender Schadensersatzforderungen/Unterlassungsforderungen?
Schlieslich werden durch das aussortieren der Mails personelle Recourcen gebunden und der Betriebsablauf erheblich gestört. (§ 823 BGB)




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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