E-Mail-Abo - Fake Daten - Lastschrift - Kündigung

10. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Teflon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail-Abo - Fake Daten - Lastschrift - Kündigung

Hallo,
schön dass ich euch gefunden habe.

Ich hatte mir vor einigen Jahren (als es schon den "Kaufen"-Button gab) ein E-Mail-Angebot einer bekannten Seite willentlich geholt, da ich den SMS-Service rentabel fand. Wie immer (leider) mit Fake-Daten, aber dennoch mit einer originalen Lastschrift. Es dürfte also ein Verpflichtungseingeständnis vorliegen(?).
Nach Whats-App&co lag dieser Account jedoch bald brach, und so scheiterte ich an einer ersten Kündigung, da der Konten-Name schließlich nicht der Vertragsname war (soweit verständlich).
Aus Prokrastinationsgründen lief der Vertrag bis heute - und bald würde er sich wieder verlängern, daher der erneute Versuch.

Aber: Ich habe fast alle Daten, Passwort, etc. vergessen. Nur eine der kostenlos dazubuchbaren E-Mail-Adressen will mir einfallen, auch für den Namen habe ich eine Vermutung (jedoch nicht für die Adresse).

Wie kündige ich am besten?
- Mit dem originalen Konto-Namen kündigen, Lastschrift widerrufen und richtiger Weise sagen: wenn sie mir meine Identität nicht glauben, sollten sie es ja von dem anderen versuchen.
- Einfach nur Lastschrift widerrufen, da sie mir ja kaum Briefe schicken können (hört sich irgendwie gefährlich und mgl. Weise teuer an)
- Mit dem vermuteten Namen, aber ohne Adresse und Kundennummer versuchen zu kündigen (könnte schwierig werden)

Vielleicht hat jemand eine Idee für diese verzwickte und selbsteingebrockte Situation.

Vielen vielen Dank
lG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Kündigen sie mit ihrem echten Namen unter Angabe der von Ihnen gemachten Bankdaten.
Versichern sie von Eides statt, dass sie der Inhaber des Vertrages sind, und den Vertrag unter falschen Daten eröffent haben.
Das ist nicht strafbar, solange sie das nicht deshalb getätigt haben, um der anderen Partei Schaden zuzufügen (z.B. weil sie eine schlechte Bonität besitzen oder grundsätzlich kein Interesse daran hatten, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen).

Vergessen sie nicht, gleich die Einzugsermächtigung zu kündigen und eventuelle Lastschriften zu widerrufen.
Ich persönlich würde in dem Fall auf das Unternehmen zugehen, sollten Rückfragen auftreten. Rufen sie dann dort an und versuchen sie noch einmal telefonisch den Sachverhalt zu klären.

Sollte Ihnen kein Glauben geschenkt werden, ist das erst einmal nicht ihr Problem. Das wird dann so enden, dass recherchiert wird, wem die Bankdaten gehören, man wird sich an sie wenden und feststellen, das ihre Aussagen korrekt waren - ergo auch ihre Kündigung.

-- Editiert von creon am 17.11.2015 00:04

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat:
Das ist nicht strafbar, solange sie das nicht deshalb getätigt haben, um der anderen Partei Schaden zuzufügen


Das sehe ich anders. Siehe § 269 StGB .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich sehe 269 nicht als anwendbar an, da der Fragesteller keinerlei Täuschungsabsicht hatte und anscheinend auch nicht hat.
Einen falschen Namen anzugeben kann eine Ordnungswidrigkeit sein wenn die Bedingungen aus §111OWiG erfüllt sind. Das ist hier aber auch nicht der Fall.
Ich sehe hier weder eine strafbare Handlung, noch eine Ordnungswidrigkeit. Ich sehe es so, dass hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrgenommen wurde nicht mehr Daten über sich selbst herauszugeben als es unbedingt notwendig ist.

2x Hilfreiche Antwort

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