Guten Tag
Es geht darum das Person A.ein Handy von ihrem Freund geschenkt bekommen hat.
Der Vertrag
läuft auf den Freund.
Nun bemerkt Petson A.das das Handy gehackt wurde.
Sie war auf einem Singleportal angemeldet
Schrieb dort mit Männern
Bemerkt hat sie das haken
Als ihr ein Bekannter sagte das der sie gerade mit ihm geschrieben hat
Hat sie aber nicht
Jemand hat in ihrem Namen dort geschrieben und Unwahrheiten verbreitet
Ebenso wurde ihr E Mail Account gehackt
Kontakte auf dem Handy gelöscht
Whatsapp und Facebooknachrichten gelesen
Kann Person A.eine Anzeige machen wenn Sie nur das Handy benutzt
Zugriff konnte keiner direkt über das Handy haben da niemand anders es in der Hand hatte
Muss der auf den das Handy vertraglich abgeschlossen ist eine Anzeige machen oder die Person die es benutzt
Wie ist in dem Fall das Strafmass
Beschuldigen tut Person A.natürlich den Freund auf den das Handy läuft
Es war aber mit Vetrag ein Geschenk an A.
Bitte nur urteilen über das Strafmass nicht über das etwaige Verhalten von A.
A.wird zudem auf Facebook von einem angeblichen Polizisten ausgehorcht
Wer dahintersteckt ahnt A.
Vielen Dank für die Meinungen
E Mail Account gehakt
10. Mai 2020
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Frage vom 10. Mai 2020 | 17:52
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 13x hilfreich)
E Mail Account gehakt
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#1
Antwort vom 10. Mai 2020 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatZugriff konnte keiner direkt über das Handy haben da niemand anders es in der Hand hatte :
Diese Theorie ist schlicht falsch.
ZitatMuss der auf den das Handy vertraglich abgeschlossen ist eine Anzeige machen oder die Person die es benutzt :
Weder noch. Derjenige dessen Konten gehackt wurde.
ZitatBeschuldigen tut Person A.natürlich den Freund auf den das Handy läuft :
Aha, was bitte soll daran "natürlich" sein?
Und man sollte sich bevor man Beschuldigungen wild verteilt auch mal mit dem Strafmaß des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) beschäftigen...
ZitatWie ist in dem Fall das Strafmass :
Irgendwas zwischen "nichts"und "kleiner Geldstrafe"
#2
Antwort vom 10. Mai 2020 | 20:09
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 13x hilfreich)
Danke für die Antwort
Es liegt nahe das es der Freund gewesen sein muss
Da Petspnen mit denen A.im Singelchat geschrieben hat angeschrieben wurden
Von wem auch immer
Die Person die das getan hat hat Sachen gesagt die nur 2 Personen wissen kann
A.und eine einzige Person
Unter anderem wurden Sachen geschrieben wie:
Hinweis auf die Dauer der Beziehung und dass die beiden A.und Partner zusammengezogen sind
Diese Behauptung stimmt nicht wurde nie von S.geschrieben
Ebenso der Hinweis
Die Person mit der A.im Chat geschrieben hat bekäme Besuch vom LKA
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#3
Antwort vom 12. Mai 2020 | 00:41
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Zitat:Unter anderem wurden Sachen geschrieben wie:
Hinweis auf die Dauer der Beziehung und dass die beiden A.und Partner zusammengezogen sind
Wenn das ganze unter der Kategorie "Beziehungsstress" läuft, dann wird die Strafe aus "gar nichts" bestehen.
Sobald die Polizei merkt, dass sie da ein einen Beziehungsstreit hineingezogen werden soll, endet das Verfahren normalerweise ziemlich schnell. Darauf hat nämlich weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Lust.
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