E Mail Account gehakt

10. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)
E Mail Account gehakt

Guten Tag

Es geht darum das Person A.ein Handy von ihrem Freund geschenkt bekommen hat.

Der Vertrag läuft auf den Freund.
Nun bemerkt Petson A.das das Handy gehackt wurde.

Sie war auf einem Singleportal angemeldet
Schrieb dort mit Männern
Bemerkt hat sie das haken
Als ihr ein Bekannter sagte das der sie gerade mit ihm geschrieben hat

Hat sie aber nicht

Jemand hat in ihrem Namen dort geschrieben und Unwahrheiten verbreitet



Ebenso wurde ihr E Mail Account gehackt

Kontakte auf dem Handy gelöscht

Whatsapp und Facebooknachrichten gelesen

Kann Person A.eine Anzeige machen wenn Sie nur das Handy benutzt

Zugriff konnte keiner direkt über das Handy haben da niemand anders es in der Hand hatte

Muss der auf den das Handy vertraglich abgeschlossen ist eine Anzeige machen oder die Person die es benutzt

Wie ist in dem Fall das Strafmass

Beschuldigen tut Person A.natürlich den Freund auf den das Handy läuft
Es war aber mit Vetrag ein Geschenk an A.

Bitte nur urteilen über das Strafmass nicht über das etwaige Verhalten von A.

A.wird zudem auf Facebook von einem angeblichen Polizisten ausgehorcht

Wer dahintersteckt ahnt A.

Vielen Dank für die Meinungen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
Zugriff konnte keiner direkt über das Handy haben da niemand anders es in der Hand hatte

Diese Theorie ist schlicht falsch.



Zitat (von Regina H.):
Muss der auf den das Handy vertraglich abgeschlossen ist eine Anzeige machen oder die Person die es benutzt

Weder noch. Derjenige dessen Konten gehackt wurde.



Zitat (von Regina H.):
Beschuldigen tut Person A.natürlich den Freund auf den das Handy läuft

Aha, was bitte soll daran "natürlich" sein?
Und man sollte sich bevor man Beschuldigungen wild verteilt auch mal mit dem Strafmaß des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) beschäftigen...



Zitat (von Regina H.):
Wie ist in dem Fall das Strafmass

Irgendwas zwischen "nichts"und "kleiner Geldstrafe"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antwort

Es liegt nahe das es der Freund gewesen sein muss
Da Petspnen mit denen A.im Singelchat geschrieben hat angeschrieben wurden
Von wem auch immer


Die Person die das getan hat hat Sachen gesagt die nur 2 Personen wissen kann
A.und eine einzige Person

Unter anderem wurden Sachen geschrieben wie:
Hinweis auf die Dauer der Beziehung und dass die beiden A.und Partner zusammengezogen sind

Diese Behauptung stimmt nicht wurde nie von S.geschrieben

Ebenso der Hinweis

Die Person mit der A.im Chat geschrieben hat bekäme Besuch vom LKA

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Unter anderem wurden Sachen geschrieben wie:
Hinweis auf die Dauer der Beziehung und dass die beiden A.und Partner zusammengezogen sind

Wenn das ganze unter der Kategorie "Beziehungsstress" läuft, dann wird die Strafe aus "gar nichts" bestehen.
Sobald die Polizei merkt, dass sie da ein einen Beziehungsstreit hineingezogen werden soll, endet das Verfahren normalerweise ziemlich schnell. Darauf hat nämlich weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Lust.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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