E-Mail Adresse geschlossen / Neu eröffnet

20. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Wunschi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
E-Mail Adresse geschlossen / Neu eröffnet

Ich habe mehr eine IT Frage.

Wenn eine E-Mail Adresse geschlossen wird, kann man die ja nach gewisser Wartezeit reaktivieren.

Gilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt?

Ich habe meine Mail geschlossen, weil ich sie nicht mehr brauchte (Gewerbe) und habe Unterlagen / Quittungen da abgelegt, die ich nun brauche.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Wunschi):
Gilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt?


Mal den Support des Emailproviders anschreiben?

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2072 Beiträge, 479x hilfreich)

Zitat (von Wunschi):
Gilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt?


Tendenziell nein.
Man kann mal beim Provider nachfragen, aber ich sehe da kaum Chancen, dass die das a) überhaupt aufgehoben haben und b) da irgendjemanden nachträglich ranlassen.

Rein rechtlich würde ich sogar sagen, wäre das u.U. gar nicht erlaubt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128224 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von Wunschi):
Wenn eine E-Mail Adresse geschlossen wird, kann man die ja nach gewisser Wartezeit reaktivieren.

Eventuell vielleicht oder auch nicht.



Zitat (von Wunschi):
Gilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt?

Das ist eher eine technische als eine juristische Frage.

Auf was juristisch Anspruch besteht, erfährt man, wen man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Despi):
ich sehe da kaum Chancen, dass die das a) überhaupt aufgehoben haben und

Die Anbieter verweise recht regelmäßig darauf, das der Anwender seine Backups bemühen möge.



Zitat (von Despi):
b) da irgendjemanden nachträglich ranlassen.

Wenn dann machen das deren Techniker, zu mitunter üppigen Stundensätzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1657 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat (von Wunschi):
Gilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt?
Das frage man den Provider.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wunschi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Mach ich - Danke

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#6
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 68x hilfreich)

Wenn Sie mit „nach gewisser Wartezeit reaktivieren" meinen, dass die Adresse nach dieser Zeit von jedermann registriert werden könnte, dann haben Sie keine Chance.

Sollten Sie tatsächlich aber gemeint haben, dass der Provider eine Art Überlegungsfrist einräumt, innerhalb derer Sie es sich nach der Kündigung nochmal überlegen können, die Adresse doch zu behalten, dann stehen die Chancen nicht ganz so schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8744 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von Wunschi):
Ich habe meine Mail geschlossen, weil ich sie nicht mehr brauchte (Gewerbe) und habe Unterlagen / Quittungen da abgelegt, die ich nun brauche.


Hoffentlich keine Unterlagen die Aufbewahrungsfristen haben oder bei denen Verstöße drohen, wenn man sie vor dem Ende der Aufbewahrungsfristen löscht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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