Ich habe mehr eine IT Frage.
Wenn eine E-Mail Adresse geschlossen wird, kann man die ja nach gewisser Wartezeit reaktivieren.
Gilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt?
Ich habe meine Mail geschlossen, weil ich sie nicht mehr brauchte (Gewerbe) und habe Unterlagen / Quittungen da abgelegt, die ich nun brauche.
E-Mail Adresse geschlossen / Neu eröffnet
20. Februar 2025
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Frage vom 20. Februar 2025 | 13:25
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
E-Mail Adresse geschlossen / Neu eröffnet
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#1
Antwort vom 20. Februar 2025 | 13:57
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 33x hilfreich)
ZitatGilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt? :
Mal den Support des Emailproviders anschreiben?
#2
Antwort vom 20. Februar 2025 | 14:19
Von
Status: Student (2072 Beiträge, 479x hilfreich)
ZitatGilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt? :
Tendenziell nein.
Man kann mal beim Provider nachfragen, aber ich sehe da kaum Chancen, dass die das a) überhaupt aufgehoben haben und b) da irgendjemanden nachträglich ranlassen.
Rein rechtlich würde ich sogar sagen, wäre das u.U. gar nicht erlaubt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2025 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (128224 Beiträge, 40955x hilfreich)
ZitatWenn eine E-Mail Adresse geschlossen wird, kann man die ja nach gewisser Wartezeit reaktivieren. :
Eventuell vielleicht oder auch nicht.
ZitatGilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt? :
Das ist eher eine technische als eine juristische Frage.
Auf was juristisch Anspruch besteht, erfährt man, wen man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitatich sehe da kaum Chancen, dass die das a) überhaupt aufgehoben haben und :
Die Anbieter verweise recht regelmäßig darauf, das der Anwender seine Backups bemühen möge.
Zitatb) da irgendjemanden nachträglich ranlassen. :
Wenn dann machen das deren Techniker, zu mitunter üppigen Stundensätzen.
#4
Antwort vom 20. Februar 2025 | 15:14
Von
Status: Lehrling (1657 Beiträge, 318x hilfreich)
Das frage man den Provider.ZitatGilt das dann als Neu? Gibt’s eine Möglichkeit das man die früheren Ordner die man sich angelegt hat, wieder herstellt? :
#5
Antwort vom 20. Februar 2025 | 20:29
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 1x hilfreich)
Mach ich - Danke
#6
Antwort vom 20. Februar 2025 | 20:40
Von
Status: Schüler (207 Beiträge, 68x hilfreich)
Wenn Sie mit „nach gewisser Wartezeit reaktivieren" meinen, dass die Adresse nach dieser Zeit von jedermann registriert werden könnte, dann haben Sie keine Chance.
Sollten Sie tatsächlich aber gemeint haben, dass der Provider eine Art Überlegungsfrist einräumt, innerhalb derer Sie es sich nach der Kündigung nochmal überlegen können, die Adresse doch zu behalten, dann stehen die Chancen nicht ganz so schlecht.
#7
Antwort vom 20. Februar 2025 | 20:54
Von
Status: Richter (8744 Beiträge, 1851x hilfreich)
ZitatIch habe meine Mail geschlossen, weil ich sie nicht mehr brauchte (Gewerbe) und habe Unterlagen / Quittungen da abgelegt, die ich nun brauche. :
Hoffentlich keine Unterlagen die Aufbewahrungsfristen haben oder bei denen Verstöße drohen, wenn man sie vor dem Ende der Aufbewahrungsfristen löscht
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