Ebay: Artikel verschickt -> Käufer zahlen nicht

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay: Artikel verschickt -> Käufer zahlen nicht

Meine Eltern haben im letzten Jahr ihr Haus verlassen und sind ins Altersheim gezogen. Ich hab dann mit meiner Frau etliche Artikel in Ebay gesetzt. Da uns das ständige warten auf die Zahlung zu wider war, haben wir die Artikel im vertrauen verschickt - was auch wirklich sehr sehr gut geklappt hat. Bis auf drei Personen. Bei den Artikeln, die eher älteres Publikum ansprechen, konnte ich mir auch keinen Zahlungsverzug vorstellen.

Ich habe danach alles versucht: Ebay, etc. Die Käufer haben sich leider nicht gemeldet. Nun habe ich Anzeige erstattet. Kann mir bitte jmd sagen, wie es nun weitergeht? Ich habe gar keine Ahnung! Muss ich jetzt rechtliche Schritte einleiten? Der Schaden beträgt 673EUR. Rentiert sich das überhaupt? Die Anwaltskosten müssten ja die anderen übernehmen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Aspirin88):
Kann mir bitte jmd sagen, wie es nun weitergeht?


Der Staatsanwalt prüft den Sachverhalt und wird das Verfahren vermutlich einstellen, weil keinerlei öffentliches Interesse vorhanden ist und sich eine Betrugsabsicht nicht zweifelsfrei ergibt.

Zitat (von Aspirin88):
Die Anwaltskosten müssten ja die anderen übernehmen.


ja, nein, möglicherweise. Und falls sie müssten, müssen sie erst mal Geld haben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe danach alles versucht: Ebay, etc. Die Käufer haben sich leider nicht gemeldet.
Kannst du das Alles versucht mal genauer erklären?

Eine Schriftliche Zahlungsaufforderung lag dem Paket jehweils bei, oder wurde zumindest via Einschreiben versendet? Wenn nicht, hast du deine Käufer nicht kontaktiert, andernfalls beweise doch bitte, dass du denen eine Zahlungsaufforderung hast zukommen lassen und diese auch zugestellt wurde!

Einen Betrug kann ich momentan von den Empfängern nichtal ansatzweise erkennen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Ich habe danach alles versucht: Ebay, etc. Die Käufer haben sich leider nicht gemeldet.
Kannst du das Alles versucht mal genauer erklären?

Eine Schriftliche Zahlungsaufforderung lag dem Paket jehweils bei, oder wurde zumindest via Einschreiben versendet? Wenn nicht, hast du deine Käufer nicht kontaktiert, andernfalls beweise doch bitte, dass du denen eine Zahlungsaufforderung hast zukommen lassen und diese auch zugestellt wurde!

Einen Betrug kann ich momentan von den Empfängern nichtal ansatzweise erkennen...


Naja, ich hab die Pakete erstmal immer alle direkt verschickt, wenn keine Zahlung einging, kann man ja bei Ebay Zahlungsaufforderungen verschicken, hatte dies keinen Erfolg, hab ich mich per Facebook an die Personen gewandt, wenn da auch nichts kam, habe ich bei den Leuten angerufen (viele hatten die Nummer ja angegeben).

Das Resultat war eigentlich bei allen drei gleich: Die haben mich überall blockiert.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

der klassische Weg ist der Mahnbescheid, kannst du sogar online erstellen (google mal ein bisschen, aber fall' nicht auf unseriöse Angebote rein).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Der klassische Weg wäre aber erst einmal eine nachweisbare Zahlungsaufforderung.
Sonst bleibt man nämlich schon auf den Kosten des Mahnbescheides sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aspirin88
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der klassische Weg wäre aber erst einmal eine nachweisbare Zahlungsaufforderung.
Sonst bleibt man nämlich schon auf den Kosten des Mahnbescheides sitzen.


Reicht das über Ebay nicht? Per Einschreiben (Post) meinst du?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Als allerersten Schritt sollte man doch mal schauen, wie man denn überhaupt gerichtsfest den ordnungsgemäßen Versand beweisen könnte.

Könnte auch problematisch werden, wenn die drei behaupten nie was ersteigert zu haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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