Ebay Kleinanzeigen: Verkäufer versendet Ware nicht, was kann ich tun?

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen: Verkäufer versendet Ware nicht, was kann ich tun?

Hallo Zusammen,
Kurzfassung:
* ich hatte am Nikolaustag eine Übereinkunft mit dem vermeintlichen Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen getroffen
* ich hatte gedacht, dass so etwas wie die erste Seite vom Personalausweis, die Bankverbindung sowie die Handynummer ausreichend Sicherheit bieten
* der Verkäufer hat die Ware aber bislang nicht geliefert, sich aber bis gestern immer via Whatsapp gemeldet
* erst wollte erst das Produkt Samstag versenden, dann kam er Dienstag mit der Geschichte, einen Unfall gehabt zu haben und gestern wollte er es dann definitiv versenden
* die heutigen Nachrichten hat er auf Whatsapp gelesen, sich aber nicht gemeldet und somit meine gesetzte Frist verstreichen lassen, denn ich drohte bereits mit rechtlichen Schritten

1) Leider ist mir erst jetzt bewusst geworden, dass mir all die Daten hinsichtlich der Rückforderung des Betrags nicht helfen, denn ohne Anschrift kann ich keinen Mahnbescheid erwirken. Eine Strafanzeige bei der Polizei kann ich zwar stellen, aber ich laß, dass ich dadurch nicht das Geld zurückerhalten werde, stimmt das?

2) Was kann ich denn jetzt noch tun oder muss ich die 170 Euro abschreiben?

3) Bei zukünftigen Käufen würde ich auf die Anschrift bestehen (2012 wurde ich schon mal reingelegt, ging zur Polizei, die einen Großbetrüger ausmachten. Im Unterschied zu heute hatte ich aber eine Anschrift und erhielt nach sechs Monaten das Geld über den Mahnbescheid zurück) UND auch Paypal nutzen und hier auf den Käuferschutz (2,49% des Warenwerts) bestehen.
Klingt das plausibel?

Vielen Dank

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120336 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Bei zukünftigen Käufen würde ich auf die Anschrift bestehen

Weil Betrüger ja nie eine falsche Anschrift verwenden würden?



Zitat (von Nrwbasti):
Paypal nutzen und hier auf den Käuferschutz (2,49% des Warenwerts) bestehen.

Der kann einem bekanntermaßen mehr Probleme bescheren als nützen ...



Zitat (von Nrwbasti):
und somit meine gesetzte Frist verstreichen lassen, denn ich drohte bereits mit rechtlichen Schritten

Abgesehen davon, das diese Frist zu kurz ist um Verzug auszulösen. Wer nach so kurzer Zeit schon mit rechtlichen Schritten droht, da hätte ich auch keine Lust mehr zu antworten ...



Zitat (von Nrwbasti):
Eine Strafanzeige bei der Polizei kann ich zwar stellen, aber ich laß, dass ich dadurch nicht das Geld zurückerhalten werde, stimmt das?

In der Regel ja.
Denn zum einen deckt das nur die strafrechtliche Seite ab.
Zum anderen: die meisten betrügen ja nicht aus Langeweile ... weshalb auch der Mahnbescheid nicht immer hilft ...



Zitat (von Nrwbasti):
der Verkäufer hat die Ware aber bislang nicht geliefert,

Vermutlich gab es - wie üblich - keinen fixen Liefertermin?



Zitat (von Nrwbasti):
Was kann ich denn jetzt noch tun

Kauf Dir eine Tüte Geduld ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
UND auch Paypal nutzen und hier auf den Käuferschutz (2,49% des Warenwerts) bestehen.
Du kannst auch darauf besetehn, dass dir die Queen 2,49% von England überschreibt.
beide Forderungen sind gleich viel "wert", nämlich gar nichts.

Zum einen, wie kommt man darauf, dass Jeder der was verkauft überhaupt ein Konto bei dem wohl weltschlechtesten Zahlungssystem hat?
Zum anderen, die zahlungsmodalitäten legt immer noch der VK fesst, nicht Du.

Wenn bei mir Jemand auf PP besteht, dann bekommt er die schöne Nachricht, sich doch bitte nicht mehr bei mir zu melden...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Leider waren die bisherigen Antworten nicht wirklich hilfreich für den konkreten Fall. Der vermeintliche Verkäufer meldet sich jetzt jedenfalls gar nicht mehr.+

Zusatzinfos:

- bei Privatkäufen geht man davon aus, dass sofort nach Geldeingang versendet wird
- Adressen kann man mit Kombination mit dem Namen überprüfen > sich nur dann auf etwas einlassen
- leider versäumte ich, auf die Adresse zu bestehen, denn mir fiel erst danach ein, dass man die ja sowieso erhält, wenn man die Lieferung bekommt. Kann also keine Ausrede für ehrliche Verkäufer sein, diese nicht herausgeben zu wollen

1) Habe ich irgendeine Chance, noch an das Geld heranzukommen?

2) Wieso ist der Paypal Käuferschutz nicht sicher, wenn beide Parteien einen Account haben?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Leider waren die bisherigen Antworten nicht wirklich hilfreich für den konkreten Fall
Sag doch einfach was du hören willst... Dann kann man sich danach richten.

Zitat (von Nrwbasti):
1) Habe ich irgendeine Chance, noch an das Geld heranzukommen?
Dir steht primär die Ware zu für die du bezahlt hast. Nicht das Geld.

Zitat (von Nrwbasti):
2) Wieso ist der Paypal Käuferschutz nicht sicher, wenn beide Parteien einen Account haben?
Die Rückführung über Paypal löst bei dir einen Verzug aus. Der Verkäufer kann die Forderung über einen Anwalt zu deinen Kosten eintreiben lassen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Nrwbasti):

Zitat (von Nrwbasti):
1) Habe ich irgendeine Chance, noch an das Geld heranzukommen?
Dir steht primär die Ware zu für die du bezahlt hast. Nicht das Geld.


Ja, aber wenn ich die Ware nach der gesetzten Frist nicht erhalte und sich niemand mehr meldet, kann ich das Geld zurückverlangen > ohne Kontakt zum Verkäufer und/oder seiner Anschrift habe ich aber keine Chance, richtig?

Zitat (von Nrwbasti):
2) Wieso ist der Paypal Käuferschutz nicht sicher, wenn beide Parteien einen Account haben?
Die Rückführung über Paypal löst bei dir einen Verzug aus. Der Verkäufer kann die Forderung über einen Anwalt zu deinen Kosten eintreiben lassen.


Aber dann kann ich ja sagen, dass die Ware nicht geliefert wurde, daher auch die wichtige Fristsetzung. Habe ihm vorgestern eine Frist bis gestern Abend 18 Uhr gesetzt (Nachweis über Versand oder Rückerstattung).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Bitte keine kompletten Beiträge zitieren. Danke!

Zitat (von Nrwbasti):
Habe ihm vorgestern eine Frist bis gestern Abend 18 Uhr gesetzt (Nachweis über Versand oder Rückerstattung).
Ungültig, da zu kurz und (wahrscheinlich) nicht nachweisbar zugegangen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Aber dann kann ich ja sagen, dass die Ware nicht geliefert wurde
Und was bringt dir das? Wahrscheinlich nur den grössten Ärger den du dir selber auferlegen kannst. Du würdest dann wohl den von dir erwähnten PP Käuferschutz nutzen und dir damit ein echt teures Problem liefern!!!

Dein Problem ist, dass du den PP Käuferschutz für gesetzlich hälst. Dieser ist es allerdings NICHT!!! PP hat seinen Käuferschutz so ausgearbeitet, dass dieser sich über deutsche gesetze hinwegsetzt. Selbiges ist allerdings nicht möglich.

Anderst ausgedrückt, würdest du am Tag X den Käuferschutz auslösen und erhalten (selbst wenn du rechtlich Anspruch auf eine Rückzahlung hättest), könnte schon am Tag nach Tag X ein Anwaltsschreiben in deinem Briefkasten landen mit Aufforderung den Betrag wieder zurückzuzahlen. Würdest du dann einer solchen Aufforderung nicht nachkommen, würde dir ein Richter in einer Gerichtsverhandlung erklären wieso du das dann aber MUSST.
Du selber könntest dann ebenso eine Klage einreichen mit Rückzahlung an Dich. Selbige wäre dann auch mit Rechtsgrundlage.
Allerdings hättest du aufgrund der ersten Verhandlung noch Kosten wie Gerichtskosten und beide Anwälte zu zahlen. Diese Kosten würdest du nicht zurückbekommen.

PP Käuferschutz also = Höchstgefährlich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Habe ihm vorgestern eine Frist bis gestern Abend 18 Uhr gesetzt (Nachweis über Versand oder Rückerstattung).
Dazu mal auch eine noch ganz andere Frage, wurde überhaupt vertraglich abgemacht, dir einen Versandnachweis zukommen zu lassen? Wenn nicht, muss der VK dieser Bitte rein gar nicht nachkommen, da du darauf dan keinerlei Anspruch hättest...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Da ich nicht zitieren darf:

* Fristsetzung wurde gelesen, da blauer Haken in Whatsapp
* Verkäufer hat zwei Mal zugesichert, mir die Trackingnummer samt Versandnachweis zukommen zu lassen

Frage 1) Ich habe also unter den genannten Voraussetzungen keine Chance an das Geld zu kommen, da mir die Anschrift für den Mahnbescheid fehlt und sich der Verkäufer bzw. Betrüger nicht meldet??
Polizei kann nur strafrechtlich aktiv werden.

b) Werde dem Betrüger eine zweite Frist bis Montag setzen, dann sprechen wir von 10 Tagen seit Geldüberweisung meinerseits samt Zusicherung des Versands von seiner Seite. Die Frist reicht hoffentlich aus.

Frage 2) Selbst, wenn ich also nachweisen kann, dass einem der Verkäufer die zugesicherte Ware nicht geliefert - und man ihm z.B. 7 Tage Frist gesetzt hat, ist der PayPal Käuferschutz nicht sicher, weil der Betrüger dennoch auf das Geld bestehen- und zum Anwalt rennen kann?

Frage 3) Ich möcht nur wissen, wie der sicherste Weg (neben der Abholung) aussehen kann bei solchen Privatkäufen?
Meine Mutmaßung: korrekte Telefonnummer + korrekte Anschrift für Mahnbescheid

Dankeschön

-- Editiert von Nrwbasti am 13.12.2019 12:46

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Verkäufer hat zwei Mal zugesichert, mir die Trackingnummer samt Versandnachweis zukommen zu lassen
Bevor, oder nachdem ihr den KV geschlossen habt? Davor, wäre es ein Vertragsbestandteil, danach nicht mehr und der VK muss diese nicht zusenden.

Zu1) Ich wäre hier erstmal ganz vorsichtig mit so aussagen wie Betrüger, kann ganz schnell nach Hinten losgehen.

ZuB) Nope, reicht nicht aus. eINE ORDENTLICHE fRIST BETRÄGT mindestens 14 Tage. Wenn du also eine neue Frist setzt, dann sollte es zum ersten mal eine ordentliche sein, also 14 Tage ab Fristsetzung. Auch würde ich nicht unebdingt darauf setzen, dass eine via App gesendete Frist überhauzpt als ordentlich gilt.

Zu2) Korrekt. PPhandelt ohne Rechtsgrundlage. Da kann ja jeder kommen, das ist nicht da oder das ist nicht so wie beschrieben etc. Du hast erst dann einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn dieser auch gerichtlich fesstgestellt wurde.

Zu3) Einen ORDENTLICHEN Treuhanddienst nutzen, statt PP. Davon gibt es genügend, nur kosten diese halt auch dementsprechend. Und eine solche Zahlung muss auch vom VK akzeptiert werden, VOR Vertragsabschluss...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

wie soll ich dem ansonsten eine Frist setzen, wenn nicht via Ebay Kleinanzeigen Nachrichtendienst oder Whatsapp? Ich habe ja keine Anschrift.

Ich warte aber doch jetzt schon 7 Tage, dem jetzt nochmals 14 Tage zu geben, fände ich ein wenig arg lang. Zumal es sich um einen Privatverkäufer handelt und der Versand bereits drei Mal versprochen worden ist.

Habe nachgeschaut, Sendenachweis wurde sogar proaktiv vom Verkäufer nach Vertragsschluss zugesichert bzw, erstmals angesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Sendenachweis wurde sogar proaktiv vom Verkäufer nach Vertragsschluss zugesichert bzw, erstmals angesprochen
Also hast du schlichtweg kein Anspruch auf zusenden selbiger Nummer, ganz einfach.

ich würde duie Nr auch nicht senden, nach dem bisherigen Verlauf.

Zitat:
Ich warte aber doch jetzt schon 7 Tage, dem jetzt nochmals 14 Tage zu geben, fände ich ein wenig arg lang.
Dann lass es. Wundere dich aber nicht, sollte dir ein Richter bei einer eventuellen Verhandlung deine Frist um die Ohren hauen. Die 14 Tage sind auch zu DEINER Sicherheit, aber das hast du bis jetzt nicht bedacht...


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Dann empfiehl doch gleich zwei Monate, sicher ist sicher..

Eine zu kurze Frist setzt eine angemessene in Gang.

Man könnte auch mindestens darüber streiten, ob nicht aus Treu und Glauben ein Anspruch auf die Trackingnummer besteht. Warum man nun aber nach ausdrücklicher Zusicherung immer noch sagt, man hätte keinen Anspruch, versteh ich nicht. Auch nach eine Vertragsschluss kann man sich doch zu weiteren Dingen verpflichten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120336 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
- bei Privatkäufen geht man davon aus, dass sofort nach Geldeingang versendet wird

Und ich gehe von mindestens 6 Richtigen aus, jedesmal wenn ich einen Lottoschein ausfülle.
Hoffnungen sind aber keine Rechtsgrundlage.



Zitat (von Nrwbasti):
Habe ich irgendeine Chance, noch an das Geld heranzukommen?

Klar.



Zitat (von Nrwbasti):
Verkäufer hat zwei Mal zugesichert, mir die Trackingnummer samt Versandnachweis zukommen zu lassen

Dann wurde der bestehende Vertrag entweder um diesen Punkt erweitert oder es ist ein eigene Vereinbarung entstanden, auf deren Erfüllung man Anspruch hat.



Zitat (von Nrwbasti):
Da ich nicht zitieren darf:

Wer hat das verboten?



Zitat (von Nrwbasti):
Ich möcht nur wissen, wie der sicherste Weg (neben der Abholung) aussehen kann bei solchen Privatkäufen?
Meine Mutmaßung: korrekte Telefonnummer + korrekte Anschrift für Mahnbescheid

Es reicht die korrekte Anschrift. Das Problem ist, diese zu bekommen.



Zitat (von Nrwbasti):
ist der PayPal Käuferschutz nicht sicher, weil der Betrüger dennoch auf das Geld bestehen- und zum Anwalt rennen kann?

Betrüger pflegen den Kontakt zur Justiz auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken.
Aber Otto-Normalverkäufer könnten sich dazu veranlasst sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

@ Harry

1) Was soll ich denn jetzt deiner Meinung nach tun?

2) Wenn man als Privatpersonen dann aber doch dem Paypal Käuferschutz beidseitig einvernehmlich zueinstimmt und der Käufe das überwiesene Geld nur dann zurückfordert, wenn er die Ware nicht erhält, dann hat doch der Verkäufer keinerlei Grund und Rechtfertigung den Rechtsprozess einzuschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
wenn er die Ware nicht erhält, dann hat doch der Verkäufer keinerlei Grund und Rechtfertigung den Rechtsprozess einzuschlagen.
Dan stell dir mal bitte folgendes vor: Du verkaufst Gegenstand X für den preis von 300Euro. Du versendest ihn das Paket geht verloren oder wird beschädigt, bzw der Artikel wird beschädigt.

Das Gesetz sagt, dass der Käufer bei privaten Verkäufen das versandrisiko trägt. jetzt stell dir dann bitte noch vor, dass dir die 300Euro wieder weggenommen werden. So wie du schreibst, müsste das ja absolut in Ordnung sein für Dich, dass du dann am Ende sowohl one Geld als auch ohne den von dir versandten Artikel da stehst, sehe ich doch richtig oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120336 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
1) Was soll ich denn jetzt deiner Meinung nach tun?

Ich würde jetzt erst mal bis mindestens Mitte nächster Woche abwarten, ob nicht ein Paket kommt. Die Zusteller sind ist derzeit ja aus- bzw. überlastet.



Zitat (von Nrwbasti):
dann hat doch der Verkäufer keinerlei Grund und Rechtfertigung den Rechtsprozess einzuschlagen.

Ob er einen Grund hat, ist rechtlich irrelevant.
Die Rechtfertigung besteht darin, das eine privatrechtliche Vereinbarung in aller Regel den Rechtsweg eben nicht abschneidet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich habe dem Herrn jetzt eine zweite Frist bis Mittwoch gesetzt. Der meldet sich jetzt seit vier Tagen gar nicht mehr :(
Wie kann man denn aber so blöd sein? Ich mein, selbst wenn der Personalausweis inkorrekt ist und es sich um eine freie SIM Karte ohne Registrierung handelt, über die Bankverbindung wird die Polizei denjenigen doch ermitteln und dann bekommt er Ärger.

Klar, mein Geld würde ich so wohl nicht wiederbekommen (es sei denn Polizei weist ihn darauf hin, dass ihm das bei der Strafbenessung zugute käme), aber den Ärger bekommt er so auf jeden Fall.

Daher verstehe ich nicht, weshalb er sich gar nicht mehr meldet.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Du könntest noch einen Adhäsionsantrag stellen, dann kann der Delinquent ggf auch im Strafverfahren gleich zur Rückzahlung verpflichtet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Da sich der vermeintliche Verkäufer nun seit 6 Tagen gar nicht mehr meldet, ist es nun Zeit für die Polizei.

1) Wie können diese Betrüger nur so doof sein und es darauf ankommen lassen?
Im Zuge einer Anzeige können die Behörden doch ganz einfach über die Bankverbindung die Adresse des Betrügers ermitteln. Klar, ich habe leider nichts davon, aber ungeschoren kommen sie somit nicht davon.

2) Man selbst muss aber doch nicht vor Gericht erscheinen bzw. so da die Sachlage klar ist, wird sowas mittels Geldbuße o.ä. sanktioniert oder? Es geht um 180 Euro.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hab den Thread nicht sauber ganz durchgelesen. Es könnte natürlich sein, dass das Konto zu einem unbedarften Dritten führt. Gegen den besteht dann aber immerhin auch grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Da du den Ausweis wohl irgendwie gesehen hast, müsstest du doch die Adresse haben oder? Ich würde da evtl trotz allem nochmal einen Brief mit Frist setzen und dann weiterschauen...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120336 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
aber ungeschoren kommen sie somit nicht davon.

Es kann auch sein, das das einfach eingestellt wird. Es gibt keine Verpflichtung das vor Gericht zu bringen



Zitat (von Nrwbasti):
Man selbst muss aber doch nicht vor Gericht erscheinen

Das entscheidet das Gericht. Bei solchen "Kleinigkeiten" gehen aber oft Strafbefehle raus.




-- Editiert von Harry van Sell am 18.12.2019 22:30

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Da du den Ausweis wohl irgendwie gesehen hast, müsstest du doch die Adresse haben oder?
Zitat (von Nrwbasti):
die erste Seite vom Personalausweis
Da steht keine Adresse drauf

Zitat (von Nrwbasti):
aber ungeschoren kommen sie somit nicht davon.
Sagt wer?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Mit Geburtsdatum, dem vollständigen Namen und dem Wohnort (z.B. von ebay Kleinanzeigen, manchmal geht es auch ohne) kannst du schon eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen. Kostet zwar ein paar Euro aber dann hast du eine Adresse.

-- Editiert von The Mentalist am 19.12.2019 08:36

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

1) Ich habe nur die Vorderseite des Ausweises und somit keine Anschrift. Die Melderegisterauskunft kostet wohl um die 10 Euro.
Käme ich, nach einer Anzeige, auch über die Polizei an die Anschrift heran?

2) Ich habe nun alle Unterlagen zusammengetragen (Ebay Verlauf, Bilder und Whatsapp Verlauf). Damit würde ich dann jetzt zur Polizei gehen, nachdem der Verkäufer sich nun seit einer Woche gar nicht mehr meldet (hat aber die Whatsapp Nachrichten gelesen).

0x Hilfreiche Antwort

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