Ebay (WoW) --> Anzeige wehen "Ausspähen von Daten"

24. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Ebay (WoW) --> Anzeige wehen "Ausspähen von Daten"

Ich habe in März dieses Jahres ein Jahrespass für World of Warcraft bei Ebay geholt.
Der Händler hatte damals über 600 Positive Bewertungen und war seit 2010 angemeldet. Jetzt hat der Händler >1300 Positive Bewertungen.

Der Jahrespass war deutlich billiger als bei Blizard direkt.Dazu gabs noch Diablo 3 for Free dazu.
Hier ein Link. ka ob der Bei euch geht.
Hier der Ebay Link

Vor paar Wochen habe ich von der Polizei eine Einladung bekommen, wegen Ausspähen von Daten.
Ich war dort und der Beamte hat mir gesagt dass eine Person aus Hanau eine Anzeige gegen mich gestellt hat, wegen Ausspähen von Daten.( so btw, ich wohne in der nähe von Bremerhaven)
So wie es scheint wurde der Jahrespass von seinen T-online Account bezahlt plus noch paar andere Accounts da er um ~300 Euro betrogen wurde.
Habe den Polizisten alle eklärt wie ich das bei Ebay gakauft habe, und ausserdem noch die Auktion von Ebay ausgedruckt.

Jetzt bekamm ich Heute ein schreiben von der Staatsanwalschaft.

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geerter Herr ***
in dem Ermittllungsvergfahren gegen Sie habe ich vorbehaltlich Ihrer Zustimmung gemäß § 153 a Abs- 1 StPO verläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und werde das Verfahren endgültig einstellen, wenn Sie folgende Auflage erfüllen:

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 100 Euro an ******


Fals Sie mit der Maßnahme nicht einverstanden sind, teilen Sie dieses umgehend **** mit.


Etwaige zivilrechtliche Verpflichtungen oder Ansprüche bleiben unberührt. <hr size=1 noshade>



Ich hab schon bei Ebay vor über 3 Wochen Angerufen, und alles eklärt. Der Händler verkauft aber immer noch änliche "Dienstleistungen" bei Ebay.
Geld von Ebay bzw. PayPAl bekomme ich nicht zurück, weil es sich dabei um Virtuelle Gütter handelt.


Die Frage ist jetzt.
Wenn ich die 100 Euro bezahle, bekenn ich mich da Schuldig ?
Und wenn der Beschädigte nochmal Zivilrechtlich gegen mich klagt habe ich dann sofort die "Arsch Karte" ?

Was soll/kann ich jetzt am besten gegen diesen Vorwurf unternehmen ?




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-- Editiert Bigsiwy am 24.10.2012 15:29

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18 Antworten
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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, du hast den Jahrespass gekauft, du hast damit gewissermassen Helherei/Geldwäsche betrieben, da es sich ja augenscheinlich um Betrug handelt. Sprich: Der Verkäufer ist der böse Bube und hat dir einen Jahrespass angedreht, dazu gehackte Accounts genutzt und dadurch mit deiner Hilfe Geld gewaschen.

Du solltest schleunigst einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen. Der Ladenpreis, den auch Blizzard im Shop selbst für den Jahrespass hatte, ist nicht der, den die Händler beim Einkauf erzielen. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen deinem Auktionslink (50 EUR) und etwas über 100 EUR (ein Jahr Verpflichtung für WoW). Es ist fragwürdig, ob man hier mit der Argumentation, man habe nicht gewusst, dass das viel zu billig sei, landet. Daher: Rechtsanwalt.

Davon ab: eBay sollte spätestens nach Bekanntwerden dieses strafrechtlichen Verfahrens den Verkäufer sofort sperren. Man könnte durchaus gegen eBay wegen Beihilfe ermitteln bzw. die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam machen, dass eBay ihn nicht sperrt. Hilft dir persönlich aber nichts.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Normalerweise halte ich nichts von "Provinz" Anwälten, die meisten kennen sich nur im Scheidungsrecht aus..
Und >50 KM zu fahren um ein Anwalt aufzusuchen der "villeicht" ein wenig Ahnung von Internet und Ebay hat, habe ich nicht wirklich lust zu.

Ich bin hier das Opfer und nicht der Angeklagte.
Keine Ahnung was sich der Staatsanwalt dabei denkt.
Ich habe für eine Angeblich 100% Lagale "Virtuele Ware" bazahlt, und jetzt habe ich eine Anzeige am Hals.
Oder denk der Staatsanwalt ich habe die Daten Persönlich ausgespäht? Ich fahre doch so gerne 488 Km nach Hanau um jemanden zu hacken um mein Jahrespass zu bezahlen welches bei Blizzard 120 Euro gekostet hat.

Das schlimmste ist der Typ hat über 1300 Possitive Bewertngen, und der Verkauft nichts anderes nur sowas wie er mir Verkauft hat.
Leider Sitzt der Typ in Thailand... und die Polizei kann ihm wohl mal am ******* .

Ich habe der Polizei doch die Auktionbeschreibung ausgedruckt.

quote:

"Ist das ganze Seriös und Sicher?

- Ja ist es! Wir arbeiten mit Werbt einen Freund.
Das heisst sie brauchen keine Angst vor geklauten Kreditkarten, T-Online Accounts oder ELV Daten haben !"

Natürlich kann man einem Betrüger glauben, wenn er sagt es ist sicher, doch welcher Betrüger sagt schon die Wahrheit? Oder man glaubt den Mitarbeitern der Firma Blizzard, welcher das Spiel WoW gehört. Hier ein Screenshot eines World of Warcraft GM, wie "sicher" und "seriös" dieser Werbt einen Freund Betrug ist: >>> Blizzards Antwort auf den Werbt einen Freund Betrug kommt bald!

Seinen Teil dazu denken muss jeder selber, die Auswahl des richtigen Anbieter steht jedem frei. Wem der Account unwichtig ist, der kann auch per Werbt einen Freund aufladen.

Hier kann man lesen wie es gemacht wird bei diesem Werbt einen Freund Betrug der Konkurenz und den Kommentar eines geprellten Werbt einen Freund Kunden dieser tollen Mitanbieter lesen: So wirds gemacht beim Werbt einen Freund Betrug der anderen Anbieter

Weiterhin sollte man bedenken: Anbieter, deren Hauptverkaufsgegenstand WoW Gold, Items oder Charaktere sind seine Accountdaten anzuvertrauen, sollte bei jedem die Alarmglocken schellen lassen. Jeder weiss, dass Gold zu 90% aus Scam stammt und wie oft Accounts geklaut werden, und einem Anbieter von WoW Gold, Items oder WoW Charaktere hier auf Ebay seine Account Daten zum Aufladen von Spielzeit zu überlassen halten wir für mehr als bedenklich. Jeder kann sich wohl vorstellen, woher diese Mitbewerber dann ihr Gold bzw. die angebotenen Charaktere herbekommen haben, welche sie dann hier auf Ebay anbieten, also raten wir dringend: FINGER WEG von solchen Anbietern die hier nur wenige Wochen/Monate Ihr Geld kassieren und dann in der Versenkung verschwinden! Schauen Sie auf die Verkaufsdauer bei der Wahl des richtigen Anbieters, wir sind die einzigen mit weit mehr als 1 Jahr WoW Spielzeit Verkauf auf Ebay, und zwar seit Ende 2010!

Von den Machenschaften dieser Werbt einen Freund Konkurenz hier auf Ebay distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich! Bei uns wird nicht per Werbt einen Freund oder anderen Betrug aufgeladen, wie bei den anderen Anbietern, darauf unser Wort!

Wir verkaufen seit 2010 nichts anderes für WoW, keine Items, kein Gold, keine Charaktere, kein Levelservice, nichts was Ihren Account in irgendeiner Weise kompromitieren kann, und haben aussschliesslich zufriedene Kunden! Halten Sie sich auch das bei der Auswahl Ihres Anbieters vor Augen. Wir sind eine deutsches Unternehmen, welches asiatische Restposten kauft, lassen Sie sich also von den Möchtegern Mitbewerbern nicht blenden und kaufen Sie beim einzigen Original seit mehr als 15 Monaten auf Ebay, denn nur beim Original ist kaufen auch langfristig sicher!




Für mich klingt das alles Glaubhaft was er in der Artikelbeschreibung so schreibt.
Kann mir einer erklären, wie kann er sowas seit 2 Jahren betreiben ? Ohne von Ebay Gespeert zu werden ?
Ich glaube nicht dass ich das erste Opfer bin, der Betrogen wurde.





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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich habe für eine Angeblich 100% Lagale "Virtuele Ware" bazahlt

Das Wort ist "angeblich". Natürlich ist das Bauernfängerei, was der Verkäufer gemacht hat. Du solltest auch überlegen deinerseits den Verkäufer wegen Betrugs anzuzeigen.

Es ist aber grenzenlos naiv, bei Texten, die mit Worten wie "Ist das Seriös? Aber klar" oder ähnlichem anfangen, überhaupt weiterzulesen. Das solltest du auf jeden Fall für die Zukunft lernen. Diejenigen, die diech reinlegen wollen, die wollen dich gerade mit solchen Sätzen verarschen. Und die wenigen, die es ernst meinen mit solchen Sätzen, die kannst du weltweit an einer Hand abzählen.

Also ich würde dir nochmals wärmstens einen Fachanwalt nahe legen. Aber ein "Ich wusste das doch nicht, ich hab dem geglaubt" hilft dir hier nicht mal ansatzweise.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ein Anwalt im Strafverfahren kostet allerdings deutlich mehr als 100 Euro... Übrigens gilt die Annahme eines solchen Angebotes NICHT als Schuldanerkenntnis - man kann das auch schlicht annehmen, um sich weiteren strafrechtlichen Ärger zu sparen (steht z. B. hier unter Punkt 3a: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/volltexte/2009/4226/pdf/Konsensuale_Erledigung_von_Strafverfahren_in_Deutschland_und.pdf). Zivilrechtlich klagen kann der Geschädigte natürlich trotzdem, aber das kann er auch, wenn die Staatsanwaltschaft z. B. nach § 153 StPO einstellt (also auch wegen geringer Schuld, nur ohne Auflage und vor allem ohne die Notwendigkeit, daß der TE zustimmt).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, wenn man mit der Zahlung nicht automatisch irgendeine Art von Schuld eingesteht, kann man es sich überlegen. Unabhängig davon ist wohl aufgrund des wohnortes eine Verfolgung des eigenen Anspruchs zivilrechtlich fragwürdig bis fast unmöglich.

Inwieweit würde es denn was bringen, man den Staatsanwalt wenigstens noch etwas runterhandelt, weil man selbst betrogen wurde und gleichzeitig dies auch mit einer eigenen Anzeige untermauert? Könnte man evtl. auch den hier aktiven User Streetworker mal fragen. Ich kenne mich da mit den Tücken des Strafrechts nicht gut genug aus :)

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Inwieweit würde es denn was bringen, man den Staatsanwalt wenigstens noch etwas runterhandelt


Das klappt nicht. Entweder man zahlt oder man widerspricht, dann gibt es eine Hauptverhandlung.
Ein "könnte ich nicht vielleicht auch nur 80 EUR zahlen" - "na gut, ausnahmsweise!" gibt es nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Lautete der Vorwurf bis zuletzt auf "Ausspähen von Daten", dann ist das ausgemachter Blödsinn und ich würde dagegen vorgehen. Der eigentliche Vorwurf könnte eher in Richtung Hehlerei/Geldwäsche gehen.
Man sollte dem Händler erst mal das Handwerk legen und dazu kann eine Anzeige ganz sinnvoll sein.


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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Lautete der Vorwurf bis zuletzt auf "Ausspähen von Daten", dann ist das ausgemachter Blödsinn


Wenn man dem TE nicht glaubt, daß er den Account irgendwo gutgläubig (?) gekauft hat, sondern weiterhin meint, er habe selbst den WoW-Account oder den Bezahlaccount des Opfers "gehackt", dann ist das gar kein Blödsinn.

Immerhin genügt es bei so einem Vorwurf nicht, einfach zu sagen "hab ich bei batman76 in Malaysia gekauft, halten Sie sich an den".

quote:
Man sollte dem Händler erst mal das Handwerk legen und dazu kann eine Anzeige ganz sinnvoll sein.


Das dürfte ihn in Thailand eher weniger jucken.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Ich bin hier das Opfer und nicht der Angeklagte.


Falsch, du bist am besten Weg, der Angeklagte zu werden.

Das Opfer ist derjenige, dessen Account gehackt wurde.

Du bist Mittäter.

quote:
Für mich klingt das alles Glaubhaft was er in der Artikelbeschreibung so schreibt.


Wenn ich dazu schreibe, was ich denke, werde ich hier gesperrt.............

quote:

Kann mir einer erklären, wie kann er sowas seit 2 Jahren betreiben ? Ohne von Ebay Gespeert zu werden ?


Weil eBay an den Provisionen verdient.

quote:

Ich glaube nicht dass ich das erste Opfer bin, der Betrogen wurde.

Du bist kein Opfer. Immerhin hast du doch deine Aufladung bekommen. Die hast du nur offensichtlich (ja, das ist offensichtlich) aus einer illegalen Quelle bezogen. Und deswegen läuft nun ein Verfahren gegen dich.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Wenn dein Bäcker von Nebenan, sein Mehl sich Illegal beschat und du seine Brötchen kaufst, bist dann auch ein Mittäter, oder wie ?


Die Frage ist aber ,wem kann man bei Ebay überhaupt noch vertrauen? Normalerweise kommt ein Betrüger nie im leben auf soviele Positive Bewertungen. Alleine die eine Jahrespass-Auktion wurde über 150 mal verkauft.


Ich hatte schon meine Bedenken, ob es wirklich Legal ist, aber die ganzen Positiven Bewertungen und dass der Händler seit 2 Jahren bei Ebay Tätig ist, haben mich überzeugt.




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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:

Die Frage ist aber ,wem kann man bei Ebay überhaupt noch vertrauen?


Niemandem. Das ist aber schon immer so

quote:
Wenn dein Bäcker von Nebenan, sein Mehl sich Illegal beschat und du seine Brötchen kaufst, bist dann auch ein Mittäter, oder wie ?


Wenn der Bäcker ein Riesenschild raushängt "Brötchen aus garantiert legaler Produktion" und die dann für 5 cent das Stück verkauft, sollten auch alle Alarmglocken angehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich hatte schon meine Bedenken, ob es wirklich Legal ist, aber die ganzen Positiven Bewertungen und dass der Händler seit 2 Jahren bei Ebay Tätig ist, haben mich überzeugt.

Leerverkäufe. Er verkauft an Strohmänner, die ihm positive Bewertungen verschaffen. Zudem: Solange niemand sich beklagt (bei Goldverkäufen usw. gängig, da werden Accounts geknackt und von Blizzard am Ende ersetzt), kriegt keiner mit woher das Gold stimmt. Ergo: Positive Bewertung.

Nochmal: bei dem Auktionstext müssen einfach alle Alarmglocken schrillen. Und Naivität schützt vor Strafe nicht.

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Und Naivität schützt vor Strafe nicht.


Naivität schon.

Man müßte dem Beschuldigten schon bedingten Vorsatz nachweisen (also daß er hätte erkennen müssen, daß da etwas faul ist und er es einfach ignoriert hat).

Im Gegensatz dazu ist ein Naiver ja gar nicht in der Lage, in Dingen die böse Absicht zu erkennen und kann sich daher auch keines bedingten Vorsatzes schuldig machen. ;)

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3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es wurden schon "Finanzagenten" der Geldwäsche verurteilt, die von sich angaben, viel zu naiv zu sein, um die Anwerbungen der Geldwäscher als illegale Handlungen zu erkennen. Müsste man aber Strafrechtler mal befragen. :)

Meine Meinung ist, dass man bei solchem Auktionstext auch kaum noch mit dem Argument Naivität kommen sollte.

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3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Richtig. Naivität (also echte, die quasi schon an ein Krankheitsbild grenzt) müßte man schon nachweisen und nicht einfach nur behaupten. :)

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich werde die 100Euros zahlen.

Egal, ist ja für ein Gemeinnütziges Verein.

Eine Frage hätt ich noch..

Was ist jetzt mit Ebay ? Kann ich Rechtlich gegen Ebay vorgehen, wegen beihilfe zum Betrug.

zB. bei der Polizei eine Anzeige gegen Ebay erstatten ?

Sollte Ebay nicht für den Inhalt der Auktionen verantwortlich sein ? Die machen doch damit Millionen Gewinne.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Richtig. Naivität (also echte, die quasi schon an ein Krankheitsbild grenzt) müßte man schon nachweisen und nicht einfach nur behaupten.


Das wäre dann in Richtung eines niedrigen IQ, einer jahrelangen Waldorf-Ausbildung oder sowas :) Sry, ich schweife ab.

quote:
Was ist jetzt mit Ebay ? Kann ich Rechtlich gegen Ebay vorgehen, wegen beihilfe zum Betrug.

Du könntest evtl. gegenüber eBay den Schaden geltend machen, wenn du nachweisen kannst, dass der seit einigen Jahren solche Auktionen über die Plattform verkauft, eBay davon wusste und es stillschwegend duldete.

quote:
zB. bei der Polizei eine Anzeige gegen Ebay erstatten ?

Zivilrecht ist nicht Strafrecht. Ob eine Anzeige bei der Polizei etwas bringt hängt an genau jener Frage: Wusste eBay was davon, haben sie das geduldet oder warst du der erste, der sich bei eBay beschwert hat.
Davon ab die zweite Frage: Duldet eBay das weiterhin.

Weiss eBay denn von der Strafanzeige gegen dich? Sprich: Wissen sie nur, dass es Probleme gibt oder wissen sie, dass aus dem Betrug des Verkäufers hier Strafanzeigen resultieren?Vielleicht ist eBay einsichtig, wenn du sie freundlich auf die Strafanzeigen hinweist. Da hilft es evtl. gegen den Verkäufer Strafanzeigen wegen Betrugs zu erstatten.

quote:
Sollte Ebay nicht für den Inhalt der Auktionen verantwortlich sein ?

Nö, der Verkäufer ist verantwortlich. Einzig und allein. eBay stellt nur die Plattform bereit. Es gibt hier bestenfalls eine Möglichkeit über die Störerhaftung. Im Grunde: Sobald eBay von illegalen Machenschaften eines Verkäufers Kenntnis erlangt, müssen sie einschreiten. Daher auch die Frage, ob eBay von der bereits existierenden Strafanzeige weiss.

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2x Hilfreiche Antwort

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