Ich möchte eine öffentlich zugängliche Internetseite aufbauen.
Hierdurch bin ich natürlich Haftungsrisiken ausgesetzt, die ich dadurch begrenzen kann, indem ich eine Gesellschaftsform namens UG (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt, wähle.
Zwei Bereiche kann ich nach meinem Kenntnisstand jedoch nicht absichern:
1. Da Artikel, Reportagen o.ä. in das Portal gestellt werden, bin ich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV persönlich verantwortlich.
2.
Die Domain-Adresse muss bei der denic.de angemeldet werden. Hier muss auch für den "admin-c" (der administrative Ansprechpartner) eine natürliche Person genannt werden.
Der admin-c kann von Gerichten in Störerhaftung genommen werden.
Beide Bereiche lassen sich über eine Gesellschaft (juristische Person) nicht absichern. Die genannte natürliche Person ist voll haftbar, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.
Nun meine Frage: Lassen sich diese Risiken in irgendeiner Form absichern bzw. minimieren? Ist eine Firmenrechtsschutzversicherung empfehlenswert? Welches Versicherungsunternehmen käme in Frage?
Wie handhaben andere Webseitenbetreiber diese Problematik? Danke!
-- Editiert vagabondo am 20.01.2013 16:18
-- Editiert vagabondo am 20.01.2013 16:20
-- Editiert vagabondo am 20.01.2013 16:22
Eigene Webseite: Minimierung Haftungsrisiko
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Die Störerhaftung betrifft ja nicht die eigenen Inhalte, sondern die von irgendeinem User deiner Webseite (Foren etc.)
Hinsichtlich der Störerhaftung bist du meinem Wissensstand nach nur vor exakt einer Kammer in Hamburg extrem gefährdet. Das wird dann in berufungen permanent kassiert.
Wichtig sind da zwei Dinge: A) Stichproben machen, Foren usw. hinreichend beobachten und bei schwierigen Themen u.ä. eingreifen, diese schließen, bevor es zu Rechtsverstößen kommt. B) Gut erreichbar sein um bei etwaigen Rechtsverstößen, die man angezeigt bekommt, zügig zu reagieren.
Geschickt ist es, Nutzungsbedingungen zu schreiben und bei jedem Beitrag einen "Beitrag Melden" Button zu machen. So auch einem, der einen Rechtsverstoß sieht, die Chance zu geben, sich bei dir vorab zu melden bevor er einen Anwalt einschaltet. Damit wird der, der dich dann in Störerhaftung nehmen will, angreifbar (Stichwort: Schadensminderung).
Ich persönlich handhabe das pragmatisch. Die Themengeboete der Webseite sind begrenzt. Die eigenen Inhalte und die von Usern sind stark voneinander abgegrenzt. Quellen zu alles und jedem sind deutlich ausgewiesen. Ich habe trotz schon einiger schwieriger Themen im Off-Topic-Bereich von Foren noch nie eine Abmahnung erhalten.
Eine Garantie gibt es hierfür nicht. Bei der Störerhaftung ist man aber bis zu einem gewissen Grad immer über die Frage geschützt, wieviel Prüfung zumutbar ist, wieviel nicht.
Beispiel bild.de: Bei Artikeln zu Kinderschändern (bzw. allgemein problematischen Themen) beispielsweise sind die Kommentarfunktionen grundsätzlich deaktiviert. Da kann niemand etwas dazu schreiben. Das ist auch ein Selbstschutz um gerade nicht in Störerhaftungen reinzurennen.
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