Eigenes Forum wird mit Registrierungen gespamt

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Meinsss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Forum wird mit Registrierungen gespamt

Hallo,

ich habe ein eigenes Forum, www.penta-destruction.net, dort werden täglich ca. 10 manchmal auch 50 Accounts erstellt. Sie werden alle, vermute ich mal von der selben Person erstellt, da ich mich mit dieser zerstritten habe, und sie es mir jetzt auf eine solch, meiner Meinung nach, lächerlichen Art, heimzahlen will.

Jetzt meine Frage, kann ich irgendetwas unternehmen, da er nicht aufhört?

MfG

Meinsss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:
kann ich irgendetwas unternehmen, da er nicht aufhört?


Einen Unterlassungsanspruch, der auch gerichtlich durchsetzbar wäre, hättest du wohl nur dann, wenn du dein "virtuelles Hausrecht" auch begründet ausüben würdest - sich bloß mit dem Betreffenden "zerstritten" zu haben, genügt dafür nicht.
Es müßte dir schon nachvollziehbar unzumutbar sein, den Betreffenden weiterhin in deinem System haben zu müssen. Etwa, wenn er wirklich den Betrieb störende Aktionen vornimmt.

Wie schaut es denn mit technischen Maßnahmen aus? Immerhin kannst du ja offenbar erkennen, daß die Accounts von dem Betreffenden angelegt wurden.

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Das "Problem" wäre jedoch das man dieser Person erstmal, nachweisbar(!), ein virtuelles Hausverbot erteilen müsste u. das es auch immer die Person ist der man ein "Hausverbot" erteilt hat.
Ein Hinweis wäre es z.B. wenn die Anmeldungen immer aus dem selben IP-Range kommen - So könnte man z.B. schon mal sagen das die Anmeldungen immer von einer IP aus dem "Pool" des ISP X kommen... dann wäre es wohl Sache der Staatsanwaltschaft das ganze zu verfolgen - Wobei das öffentliche Interesse bei einem Forum mit gerade mal 6 Usern + 1 Admin doch sehr gering ist, das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird u. das ganze dann im zivilrechtlich Verfahren durchgesetzt werden müsste!

Der einzige Vorteil den man haben könnte, wäre das der Staatsanwalt vielleicht schon den Anschlußinhaber zu der IP ermittelt hat (vorrausgesetzt der Richter...), was aber noch lange nicht bedeutet das man damit auch den "Täter" am wickel hat - Ich erinnere nur mal daran das heutzutage vom Kleinkind bis zum alten Kreis alles online geht!

Ps.: Am einfachsten ist es sich eine neue URL zu besorgen u. der Person diese nicht mitzuteilen!

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#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:
das man dieser Person erstmal, nachweisbar(!), ein virtuelles Hausverbot erteilen müsste


... welches aber, wie bereits gesagt, rechtlich völlig irrelevant ist, solange es nicht begründet erfolgt.
Wir haben hier keine Analogie zu "ich will den X nicht mehr in meiner Wohnung", sondern zu "ich will den X nicht mehr in meinem Supermarkt", und da ist eben ein willkürliches Hausverbot nicht durchsetzbar.

Es wäre also erforderlich, daß der Betreffende den Betrieb stört o.ä.

quote:
dann wäre es wohl Sache der Staatsanwaltschaft das ganze zu verfolgen


Und welche Straftat sollte hier begangen worden sein? "Hausfriedensbruch" kann man schon begrifflich nicht virtuell begehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Sie werden alle, vermute ich mal von der selben Person erstellt,

Das wirst du schon beweisen müssen.


Falls du das nicht kannst, würde ich juristische Schritte nicht in Betracht ziehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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