Email und/oder Telefon Retargeting unter welchen Umständen erlaubt?!

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
allgoeto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Email und/oder Telefon Retargeting unter welchen Umständen erlaubt?!

Hallo,

Ich habe schon eine ganze Weile recherchiert und bin immer wieder auf widersprüchliche Antworten gestoßen.
Ich verkaufe online eine Dienstleistung, deren Preis von einer Eingabe in ein Formular abhängt und dem Kunden online direkt angezeigt wird sobald er seinen Namen, emailadresse und Telefonnummer angegeben wird.
Ich möchte über die Eingabe der persönlichen Daten verhindern, dass die Konkurrenz meine Preise jeden tag nachschauen kann, da sie Tagesschwankungen unterliegen. Ich sperre dann fake email Adressen aus, sodass der Aufwand bei der Konkurrenz höher ist.

Jetzt zu meinen eigentlichen Problem:

Ich bekomme jetzt oft die persönlichen Daten von potentiellen Kunden die sich das Angebot haben geben lassen, aber dann doch nicht gebucht haben. Ich würde diese potentiellen Kunden gerne kontaktieren und im 1. Schritt lediglich nachfragen wollen woran es gelegen hat und nach Feeback bitten. Im 2. Schritt könnte ich mir unter gegebenen Umständen vorstellen über einen Rabatt noch eine Conversion zu erreichen.

Gilt Schritt 1 bereits als unerwünschte Werbung nach § 7 UWG ? d.h. brauche ich hier bereits die Einwilligung für die Kontaktaufaufnahme? Der Begriff Werbung ist nicht wirklich definiert
Dass Schritt 2 Werbung ist, ist mir klar. Aber kann ich wenn ich den Kunden am Telefon oder per email Frage ob ich für ihn das Angebot neu berechnen soll von einer Einwilligung für die Erstellung eines Angebots ausgehen?

Ich würde ungern den Weg über das Double Opt In verfahren gehen müssen. Außerdem könnte ich mir nicht vorstellen, dass ein Kunde nur ein Häckchen setzten würde, bzw. die Opt in email bestätigen würde wenn er dann schon den Preis gesehen hätte. Das ich dem Kunde das Angebot zusende, halte ich auch für Quatsch, da er dann auch wieder seine Emails abrufen müsste um den Preis zu sehen, und damit wieder weg von der Webseite kommt.

Ich danke euch für eure Hilfe






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/

Immerhin stehen da bei Abmahnungen nicht gerade niedrige 4stellige Beträge im Raume.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
allgoeto
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den Hinweis!

1x Hilfreiche Antwort

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