Entschädigung nach TKG bei Festnetzausfall

21. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
F.H.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung nach TKG bei Festnetzausfall

Hallo,
wir hatten 6 Wochen und 5 Tage Totalausfall von DSL und Festnetztelefon wegen eines umgestürzten Baumes, der nicht auf unserem Grundstück steht. Ich habe den Schaden unverzüglich gemeldet. Mein Internetanbieter stellte mir einen mobilen Router inkl. Simkarte leihweise zur Verfügung. Allerdings funktionierte dieser nur sehr eingeschränkt, hatte wenig Reichweite und unterbrach sehr häufig. Festnetztelefone war gar nicht möglich. So waren wir in dieser Zeit über unser "normales" Telefon nicht erreichbar.
Ich bat meinen Anbieter um Entschädigung. Sie wollten mir 32,77 Euro auf mein Rechnungskonto gutschreiben. Diesen Betrag empfand ich allerdings zu gering. Daraufhin strichen sie mir die 32,77 wieder und wollen mir gar nichts zahlen mit der Begründung, dass sie mir Ersatz gestellt hätten und das TKG darum nicht angewendet werden kann.

Ich habe im Internet versucht, zu erfahren, was man im TKG als "Ersatzlösung" bezeichnet. Bin aber leider nicht fündig geworden. Für mich bedeutet Ersatz, dass ich die im Vertrag festgelegten Möglichkeiten , also DSL und Telefonie habe. Dieses wurde durch den bereitgestellten mobilen Router m.E. nicht erfüllt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand aufklären könnte.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9967 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zur Höhe der Entschädigung hat die Verbraucherzentrale in ihrem Musterbrief eine Berechnungsgrundlage beigefügt:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2024-03/musterbrief_schadenersatz_bei_telefon-und-internetausfall.pdf

Problematisch ist, dass das TKG immer vom "vollständigem Ausfall" ausgeht. Das war - auch wenn die Ersatztechnik nicht 100% funktionierte aber hier nicht wirklich der Fall.
Ich würde mich mal an die Verbraucherzentrale wenden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
F.H.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Genau das ist mein Problem. Bei vollständiger Ausfall ganz ohne Ersatz stünden mir 430 Euro zu. Ich fände es gerecht, wenn mir anteilig, also für den Festnetzausfall, Entschädigung gezahlt würde.
Bei der Verbraucherzentrale habe ich es schon versucht. Leider hänge ich bei der kostenlosen Beratung immer nur in der Warteschleife.

-- Editiert von User am 21. November 2024 10:05

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40600 Beiträge, 6585x hilfreich)

Zitat (von F.H.):
Entschädigung
Da du mit der Ersatzlösung nicht zufrieden warst, müsstest du vermutlich für eine Entschädigung einen Schaden (in €) nachweisen, der dir trotz Ersatzlösung noch entstand oder selbst das vereinbarte Entgelt entspr. § 57 (4) TKG mindern.
Zitat (von F.H.):
Leider hänge ich bei der kostenlosen Beratung immer nur in der Warteschleife.
Könntest du denen nachweisbar schreiben, während du hängst?

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html Abs. 4

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
F.H.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nicht um Schadensersatz sondern um Entschädigung. Schadensersatzansprüche kann ich nicht stellen, weil ich glücklicherweise schon Rentner bin. Wenn dies vor 5 Jahren passiert wäre, wäre es sehr übel gewesen. Dann wären mir durch den Ausfall des Festnetztelefons ein Ausfall in 4stelliger Höhe entstanden und ich hätte mir einen Rechtsanwalt genommen.
Jetzt bin ich nur noch Privatperson.

Das TKG ist doch eigentlich dafür verändert worden, um uns normale
Verbraucher zu schützen. Oder bin ich mal wieder zu gutgläubig?

Ich bin ein "Festnetztelefonierer". Das ist vielleicht altmodisch. Aber in der älteren Generation nicht ungewöhnlich. Eine telefonische Nichterreichbarkeit über fast 2 Monate ist m.E. eine Einschränkung der Teilhabe am öffentlichen Leben.

In meinem Vertrag bei 1&1 (darf ich den Anbieter hier nennen?) habe ich DSL und FESTNETZ und zahle monatlich für diese Kombination.

Das TKG ist ein bisschen schwammig oder kapiere ich es einfach nicht?

Ich hoffe, dass mir jemand von euch ein bisschen helfen kann.
Ehrlich gesagt, habe ich nicht so große Lust wegen dieser geringen Summe einen Prozess gegen meinen Anbieter einzuleiten. Die haben wahrscheinlich bessere Juristen als wir hier auf dem Land (mit oberirdischen Kupferkabeln auf morschen Telefonmasten)



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130263 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von F.H.):
Sie wollten mir 32,77 Euro auf mein Rechnungskonto gutschreiben. Diesen Betrag empfand ich allerdings zu gering.

Nach TKG stehen einem in dem Falle exakt 0,0 EUR zu, denn es steht einem bei höherer Gewalt gar keine Entschädigung zu (§ 58 TKG)
Damit kommt man gar nicht erst bis zur Diskussion ob ein vollständiger Ausfall des Dienstes vorlag.



Zitat (von F.H.):
Ich habe im Internet versucht, zu erfahren, was man im TKG als "Ersatzlösung" bezeichnet.

Das dürfte erloglos gewesen sein, denn das TKG kennt keine "Ersatzlösung", es kennt "Entstörung" und "vollständigen Ausfall des Dienstes".
Wenn ein Anbieter einen kombinierten Dienst aus Internet und Telefonie anbietet, kann man trefflich streiten, ob Internet und Telefonie jeweils nur Teilbereiche des Dienstes darstellen oder jeweils ein separater Dienst im kombinierten Vertrag.



Zitat (von F.H.):
Das TKG ist doch eigentlich dafür verändert worden, um uns normale Verbraucher zu schützen.

Richtig, Schutz gegen ****** Anbieter, welche ihren Laden nicht im Griff haben und bei denen innerbetriebliches Organisationsversagen im Kundenservice praktisch an der Tagesordnung ist.
Aber halt nicht "Schutz gegen alles was so passieren kann".



Zitat (von F.H.):
Dann wären mir durch den Ausfall des Festnetztelefons ein Ausfall in 4stelliger Höhe entstanden und ich hätte mir einen Rechtsanwalt genommen.

Hatte man denn ein Backup im Form eines Mobiltelefons?
Ansonsten dürfte die fehlende Sicherung gegen Ausfall durchaus ein Mitverschulden von 100% bedeuten - also auch dann 0,0 EUR Schadenersatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40600 Beiträge, 6585x hilfreich)

Zitat (von F.H.):
Ich bin ein "Festnetztelefonierer".
Das macht ja nichts. Was du machst, ist Telekommunikation. Da gilt das Gesetz auch.

Zitat (von F.H.):
Das TKG ist doch eigentlich dafür verändert worden, um uns normale Verbraucher zu schützen.
Ich verstehe nicht, was du meinst. Es steht doch drin, welche Ansprüche du als Verbraucher geltend machen kannst, wenn deine Telekommunikation durch Dritte gestört ist.
Zitat (von F.H.):
Eine telefonische Nichterreichbarkeit über fast 2 Monate ist m.E. eine Einschränkung der Teilhabe am öffentlichen Leben.
Ja, und das ist ausgesprochen ärgerlich. Dein Telefonanbieter hat dir deshalb zur Überbrückung etwas angeboten/zur Verfügung gestellt, was du auch nutzen konntest...aber eben nicht wie gewohnt.

Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich auch Rentner ggfls Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn denn ein Schaden entstanden ist. Auch vor 5 Jahren hätte dir evtl. ein Anwalt erklärt, welches Risiko man mit nur Festnetz eingeht und vermutlich hätte auch kein Anbieter eine 4stellige Summe *geleistet*, wenn ein fremder Baum fremde Kabel killt.
Zitat (von F.H.):
Bei vollständiger Ausfall ganz ohne Ersatz stünden mir 430 Euro zu.
Nach welchem Gesetz würde das gelten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
F.H.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie verstehe ich eure Antworten nicht. Nochmal: es geht NICHT um Schadensersatz, sondern um Entschädigung. Das ist ein Unterschied.
100% ige Mitschuld, weil ich vorher meine Anrufer nicht vor dem umstürzenden Baum informieren konnte?
Höhere Gewalt war das auch nicht.
Morsche, ungepflegte Telefonmasten im Wald sind kein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis.
Die Leitung wird von der Telekom in keinster Weise gepflegt oder frei geschnitten. Es war nicht das erste Mal, dass die Telefonleitung abgerissen ist. Aber früher hat man es relativ schnell behoben.

Ich habe das Gefühl, dass ich von euch keine Hilfe erwarten kann.
Aber danke für die Mühe.




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130263 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von F.H.):
100% ige Mitschuld, weil ich vorher meine Anrufer nicht vor dem umstürzenden Baum informieren konnte?

Sofern man in den Gefilden der Hellseherei tätig ist, könnte auch das als Argument gelten.
Ansonsten haftet man - wie geschrieben - als Unternehmer für die fehlende Sicherung gegen Ausfall (z.B. in Form eines Mobiltelefons).



Zitat (von F.H.):
Höhere Gewalt war das auch nicht.

Dann wäre doch mal eine Erklärung sinnvoll, weshalb das
Zitat (von F.H.):
wegen eines umgestürzten Baumes

Schuld des Anbieters sein soll.



Zitat (von F.H.):
Morsche, ungepflegte Telefonmasten im Wald sind kein unabwendbarer Zufall als schadenverursachendes Ereignis.

Richtig, nur waren ja morsche, ungepflegte Telefonmasten im Wald nicht die Ursache.



Zitat (von F.H.):
Ich habe das Gefühl, dass ich von euch keine Hilfe erwarten kann.

Richtig, steht ja auch so in den Nutzungsbedingungen, es ist ein Meinungsforum, in dem wir über die Rechtslage aufgrund der Gesetze diskutieren. Wenn die Gesetze keine Möglichkeit hergeben, ist das halt so.

Will man Hilfe, dann einen Anwalt beauftragen, denn in DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Das geht recht preiswert z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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