Ermittlungssache: StA-Entscheidung Beschuldigter

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
bobi1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Ermittlungssache: StA-Entscheidung Beschuldigter

Hallo,
ich habe heute ein Schreiben erhalten von der Polizei, wo es um eine Sache von Ende September 2014 geht. Ich bin da als Beschuldigter genannt worden.

Zur Sache ich hatte etwas gekauft und innerhalb des Widerrufsrechts zurück geschickt, ich habe darauf geachtet das alles drin ist und gut verpackt.

Paar Tage später hatte ich eine Mail bekommen das die Ware angekommen ist und gut geschrieben wird. Wieder paar Tage später habe ich dann eine Mail bekommen das nur die OVP ankam. Ich war ganz perplex und wusste nicht wie das passieren konnte. Der Händler hatte mir dann gesagt ich soll eine Eidesstattliche Erklärung abgeben damit die das dann der Versicherung weitergeben können, die für Beschädigte bzw verlorene Sendungen aufkommt.
Als ich das gemacht hatte, hatte man mir gesagt alles sei geklärt und der Betrag wird mir gut geschrieben, der Fall sei abgeschlossen. Paar Tage später wurde das Geld auch gut geschrieben. Und nun fast 3 1/2 Monate bekomme ich Post von der Polizei.

Was soll ich tun? Hingehen und alles selber erläutern, gar nicht hingehen oder Anwalt einschalten??

Ich weiß nicht was ich machen soll, ich bin davon ausgegangen das man als Käufer nicht haftbar gemacht werden kann wenn bei der Retoure etwas kaputt bzw verloren geht oder nicht??


Und was genau heisst

in der Ermittlungssache
StA-Enscheidung am XX.XX.2014 in XXXX ???

Ich danke schon mal für eure Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Anwalt kann man natürlich einschalten, aber den bezahlt am Ende niemand bzw. den bezahlst du womöglich selbst.

Bist du als Beschuldigter geladen oder als Zeuge?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bobi1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Bist du als Beschuldigter geladen oder als Zeuge?


Als Beschuldigter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep Cool!
Wenn Du keinen Betrug begangen hast, klärt sich das auf. Dazu ist es aber besser, wenn man sich kooperativ zeigt. Wenn Du in Sorge bist die Angelegenheit vernünftig schildern zu können (Stresssituation), dann schildere die Angelegenheit kurz und sachlich in Schriftform. Dann kannst Du Dir auch überlegen die Unterlagen( mit Mailverkehr) vorab hinzusenden.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bobi1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja im Brief steht was von Unterlagen mitbringen, wenn ich da anrufe und frage was genau mir vorgeworfen wird und was die genau wollen, werden die mir das dann telefonisch mitteilen??

Und was genau ist StA-Entscheidung, dazu finde ich nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

StA = Staatsanwaltschaft, die die Kripo mit Ermittlungen beauftragt hat.

Beschuldigten wird man keine telefonische Auskunft geben. Denen schaut man lieber tief und fest in die Augen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Paar Tage später hatte ich eine Mail bekommen das die Ware angekommen ist und gut geschrieben wird. <hr size=1 noshade>

Hört sich an, als ob das was entlastendes wäre?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Hört sich für mich auch so an.

Der Händler schreibt zunächst, die Ware wäre angekommen. Ein paar Tage später war es dann plötzlich nur noch die OVP. Damit ist aus meiner Sicht schon nicht mehr auszuschließen, dass die Ware erst beim Händler abhanden gekommen ist.

Alleine aus der Schilderung kann ich aber grundsätzlich keine Strafbarkeit erkennen. Der TE sagt, er hat alles verschickt, der Händler sagt, es kam eine leere OVP. Selbst wenn sich letzteres zweifelsfrei beweisen lässt, so ist damit immer noch unklar, ob der TE nun nur eine OVP versandt hat oder ob die Ware auf dem Postweg gestohlen wurde.

Wenn gegen den TE nicht mehrere Anzeigen wegen dieses Sachverhalts eingenagen sind oder sonstige belastende Umstände hinzukommen, so sehe ich keinen Ansatz für eine Verurteilung.

Ich würde aber trotzdem keine mündliche Aussage bei der Polizei machen, sondern eher den Sachverhalt schriftlich schildern und Kopien der E-Mails des Händlers mitschicken.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 08.01.2015 12:09

0x Hilfreiche Antwort

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