Erotik Webseite betreiben

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
sunnyalex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Erotik Webseite betreiben

Hallo,

ich überlege eine Webseite zu betreiben, die "erotische Dienstleistungen" anbietet. Ebenfalls wären erotische Fotos auf der Webseite zu sehen.

Welche Rechtsgrundlagen muss ich dabei beachten?
Wo finde ich tiefgehende Informationen zu dem Thema?
Wie sieht es mit dem Jugendschutz aus?

Viele Grüße.

Probleme mit dem Gewerbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111408 Beiträge, 38585x hilfreich)

Für die Website / den Onlineshop (ergänzend zu obengenanntem):
- Telemediengesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
- UrhG
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- § 22 KUG


- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sunnyalex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Harry,

danke für deine Antwort. Diese anderen Gesetze sind mir weites gehend bekannt, ich betreibe schon einige andere Webseiten. Meine Frage zielt konkret auf den Jugendschutz ab.
Ab wann zählt eine Seite als "pornografisch", wann ist sie "erotisch". Ab wann (welcher Inhalt) benötigt man eine verifizierte Altersabfrage der Besucher? Wann reicht vor Betreten der Seite ein einfacher Hinweis?

Es wäre toll, wenn mir jemand ein paar Hinweise zu den Themen geben kann.
Gruß.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 796x hilfreich)

quote:
Ab wann (welcher Inhalt) benötigt man eine verifizierte Altersabfrage der Besucher?


Frequentisch gefragte Fragen

Ansonsten habe ich auf die ca. 2.500 Jahre alte Frage "Was ist nun Pornographie" gestern eben die Antwort gefunden. Leider sprechen noch einige Urteile dagegen, so dass ich mit meiner Antwort noch ein bisschen abwarte ...

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go269071-86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn du auch an leute aus den usa verkaufen willst, brauchst du auch diese "2257-dokumentation". ich würd mich da ausführlich informieren. irgendwie herumzutun und auf die erste beschwerde zu warten ist sicherlich keine gute idee. nicht nur wegen 2257, es gibt so viele regelungen und in jedem land unterschiedliche gesetze. du benötigst eine antwort die auf die unterschiedlichen gesetze in unterschiedlichen ländern rücksicht nimmt. und auf deren auslegung, praktische anwendung, usw. sich nur auf recht zu beschränken, das in deutschland gilt, ist relativ kurzsichtig. es sei denn du willst die webseite für alle außerhalb deutschland sperren.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111408 Beiträge, 38585x hilfreich)

Zitat:
Ab wann zählt eine Seite als "pornografisch", wann ist sie "erotisch".

Diese Differenzierung trifft notfalls ein Richter, notfalls unter Zuhilfenahme eines Gutachters.

In Gesetzen ist jedenfalls eindeutige/klare Definition mit erlaubten Inhalten zu finden.

Desweiteren muss man beachten, das nicht nur Bilder sondern auch Texte 'pornografisch' oder 'erotisch' sein können.



Zitat:
Ab wann (welcher Inhalt) benötigt man eine verifizierte Altersabfrage der Besucher?

Sobald der Inhalt pornografisch ist.



Zitat:
Wann reicht vor Betreten der Seite ein einfacher Hinweis?

Bei erotischen Inhalten wäre ein Hinweis angebracht, jedoch ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben.



Ändern wird sich das vermutlich erst wenn der neue JMStV gilt.



Gute Hinweise gibt es hier:
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=466

http://www.spio.de/media_content/1087.pdf





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 12.01.2011 22:03

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunnyalex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo gemeinsam,

es scheint hier die Vermutung aufgekommen zu sein, es sollten "Produkte" (international) verkauft werden, dem ist nicht so. Es sollen nur "Dienstleistungen" angeboten werden. Als Beispiel könnte man z.B. diese Seite anführen http://www.fkk-artemis.de/

Beim Aufrufen gibt es lediglich den Hinweis, dass der Inhalt "nicht für Personen unter 18 geeignet sind".

Ich denke ich habe es inzwischen Verstanden: Solange man "diverse Körperregionen" auf Fotos nicht abbildet und solange man Formulierungen wie "bei uns werden Sie ganz nach Ihren Wünschen verwöhnt" scheint (rechtlich) ja alles i.O. zu sein.
Oder täusche ich mich da?

Danke auf jeden Fall für die bisher bereits abgegebenen Antworten.

Gruß,
Alex

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 796x hilfreich)

quote:
Ich denke ich habe es inzwischen Verstanden: Solange man "diverse Körperregionen" auf Fotos nicht abbildet und solange man Formulierungen wie "bei uns werden Sie ganz nach Ihren Wünschen verwöhnt" scheint (rechtlich) ja alles i.O. zu sein.


Du meinst jene Körperregionen und -teile, die im Bio-Buch für die fünfte Klasse abgebildet sind? Und bei Wikipedia dito? (1x weiblich, 1x männlich)

Tscha, da braucht man schon einen "Jugendschutzbeauftragten durch die FSK" :banana: .

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sunnyalex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Du meinst jene Körperregionen und -teile, die im Bio-Buch für die fünfte Klasse abgebildet sind? Und bei Wikipedia dito?


Du hast natürlich Recht, es kommt wohl auch noch darauf an, wie das Foto insgesamt "zu verstehen" ist (ist es nur eine Abbildung oder soll eine Emotion durch das Bild geweckt werden, wie z.B. Seite 1 der Bildzeitung).

2x Hilfreiche Antwort

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