Hallo,
folgendes Szenario:
Person X kauft beim Händler Y online Reifen, die sofort geliefert werden. Person X fällt auf, dass die Reifen die falschen sind und leitet eine Rückabwicklung ein.
Händler Y bestätigt die gewünschte Rückabwicklung und beauftragt (angeblich) ein Versandunternehmen mit der Abholung der Reifen, mit einer zeitlichen Einschränkung "bis zu 2 Wochen". Nach 2,5 Wochen fragt Person X, warum die Reifen nicht abgeholt wurden, Händler Y entschuldigt sich und veranlasst (angeblich) neue Abholung, zeitliche Begrenzung: "Anfang nächster Woche".
Nach erneuten 2 Wochen stehen die Reifen noch immer bei Person X, ein Versandunternehmen hat sich nicht ein einziges Mal gemeldet.
Person X ist sauer und schreibt dem Händler Y, dass er die Reifen selber zurückschicken würde, Händler Y sagt, dass das möglich sei.
Nun hat Person X den Versand selber eingeleitet, müssen die Versandkosten vom Händler Y übernommen werden? Wenn ja, orientiert sich die spätere Erstattung an irgendeiner Vorgabe/Höchstpreis?
Person X hat der Versand von 4 Reifen 50 Euro gekostet.
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-- Editiert Piderman am 08.07.2013 09:47
Erstattung von Versandkosten nach Hinhalten
8. Juli 2013
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Frage vom 8. Juli 2013 | 09:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 6x hilfreich)
Erstattung von Versandkosten nach Hinhalten
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#1
Antwort vom 9. Juli 2013 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
Nun hat Person X den Versand selber eingeleitet, müssen die Versandkosten vom Händler Y übernommen werden?
Das käme darauf an, ob X als Verbraucher nach BGB bestellt hat und ob die Aussagen des X gegenüber dem Händler von der Formulierung her als einen Verzicht auf Erstattung der Versandkosten gedeutet werden könnten.
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