Laut dem Gesetz, das Anfang 2017 durch den Europäischen Gerichtshof eingeführt wurde. Ist auch das Zwischenschpeichern d.h. streamen von Urheberrechtlich geschützten Filmen/Serien illegal.
So weit so gut. Doch ich frage mich, wann greift das Gesetz denn? Ein Beispiel wäre doch bei sehr alten Filmen, die selbst auf Youtube freistehen. Wenn man sich solche Filme oder alte Serien auf egal welcher Internetseite anschaut, wäre das legal richtig?
Aus einem Beitrag habe ich entnommen, dass das Gesetz bei Handyaufnahmen bzw. brandneuen Kinofilmen und neuen Serien greift.
Ok, das ist ja vollkommen logisch. Nun will ich mir aber eine Serie anschauen, die z.B. auf Maxdome, Amazon Prime usw. mit so einem Standart Abo, dann keine weiteren Kosten verursacht, abgesehen von den paar Euro im Monat.
BEISPIEL: Staffel 1, 2 von Serie X ist kostenlos in dem Amazon Prime/Maxdome/Netflix Paket
Staffel 3 kostet pro Folge extra (trotz Abo), weil es eine neue Staffel ist.
---Wenn ich mir nun Staffel 1 und 2 auf einer Streaming-Seite (z.B. Serienstream.to oder Serienjunkies) anschaue, ist das schon illegal?
(Denn das Abo, ob Prime oder Maxdome Paket, beinhaltet ja mehrere Filme und Serien..d.h. man bezahlt ja nicht genau für die Serie X, sondern indirekt auch für Serie Z und Y und weitere. Das Abo ist ja nicht wie ein Direkt-Kauf einer Staffel oder eines Filmes.)
---Oder ist es erst illegal, wenn ich mir Staffel 3 anschaue, für die ich eigentlich extra bezahlen müsste, da es ja eine neue Staffel ist?
Wenn die 2. Option greift, wann ist denn dann "alt" bzw. "neu"?
EDIT: Eigentlich habe ich den Unterpunkt Urheberrecht angewählt, K.a, warum es nicht übernommen wurde.
-- Editiert von Dan1001 am 30.12.2017 17:21
EuGH: Ab wann ist eine Serie oder ein Film Illegal?
30. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2017 | 16:59
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
EuGH: Ab wann ist eine Serie oder ein Film Illegal?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatLaut dem Gesetz, das Anfang 2017 durch den Europäischen Gerichtshof eingeführt wurde :
Da der EuGH gar keine Gesetze einführen kann, sollte mam erst mal abklären wo von man eigentlich spricht.
Mir ist auch kein Urteil von "Anfang 2017" bekannt
Allerdings befand der EuGH Mitte des Jahres, das Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, gegen EU-Recht verstoßen könnten.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 17:25
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry.. 1. kenn ich mich da nich ganz genau aus, wer welche gesetze wie einführen kann.
2. das mit Anfang den Jahres war ein Fehler von mir
3. https://www.youtube.com/watch?v=uzOA09gomn0 habe ich mir das video angeguckt, und dan war eben meine Frage hier im Forum offen.
Und jetzt?
Schon
268.370
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten