Ex-Freundin löscht keine gemeinsamen Bilder im Internet und gibt Handy nicht zurück - Welche Möglich

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
AnonHQ90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Freundin löscht keine gemeinsamen Bilder im Internet und gibt Handy nicht zurück - Welche Möglich


Hallo zusammen

Falls ich im falschen bereich bin, tut es mir Leid. Bitte verschieben!

Mir ist bewusst, dass ihr ggf. keine Rechtsberatung "anbietet", aber ich habe dennoch eine persönliche Frage, die sicherlich auch vielen Anderen helfen würde.

Kurz zu mir und meinem Anliegen...

Ich bin in einer sehr verzweifelten Lage momentan und weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich gewisse Dinge handhaben soll.

Ich war in einer 5-jährigen Beziehung und letztes Jahr war die Trennung (Keine Ehe).
Wir haben das letzte Jahr der Beziehung zusammen gewohnt und ich bin schließlich dann auch ausgezogen.

Nun ist jedoch die Situation so, dass meine Ex-Freundin unsere gesamten gemeinsamen Bilder weiterhin auf Facebook hat, sie jedoch mittlerweile einen neuen Freund hat und neue Bilder mit ihm reinstellt und unsere alten Bilder nicht löscht.

Gibt es eine Möglichkeit bzw. ein Gesetz, mit der es möglich ist, diese Bilder löschen zu lassen?
Ggf. durch Facebook, einem Einschreiben oder Ähnliches?
Gibt es dazu auch einen direkten Paragrafen, womit ich meiner Ex-Freundin neutral mitteilen kann, dass ich das Recht dazu habe, dass sie die Bilder mit einer bestimmten Frist von z. B. 14 Tagen etc. löschen muss?

Dass ich das Recht dazu habe, weiß ich (irgendetwas mal gelesen), jedoch finde ich keinen genauen Paragrafen, der das direkt definiert bzw. keine passende Mustervorlage für ein Einschreiben, um ihr das per Post mitzuteilen.

Ich möchte das alles vorerst in der menschlichen Art und Weise klären, ohne einen Anwalt etc.
Sollte sie jedoch es ignorieren, möchte ich deshalb auf gewisse Paragrafen aufmerksam machen, dass sie dazu verpflichtet ist zu den genannten Dingen.

Mir ist es nämlich persönlich sehr peinlich und unangenehm, wenn meine Ex-Freundin weiterhin unsere Bilder im Facebook drinnen hat, aber gleichzeitig mit ihrem neuen Freund nun auch Bilder reinstellt.

Mit welchen Paragrafen kann ich ihr also mitteilen, dass sie bitte die gemeinsamen Bilder löscht?

--

Und ich hätte noch eine 2. Frage.

Ich habe mir damals ein Samsung Galaxy S10 gekauft, original mit einer Rechnung auf meinen Namen und habe meiner Ex-Freundin damals 2020 dieses Handy zwischenzeitlich ausgeliehen, da ihr altes Galaxy S7 kaputtgegangen ist.

Es hatte sich dann so "ergeben", dass sie bis heute es auch benutzt hat und ich mir zwischenzeitlich ein neues gekauft habe.
Ich weiß daher nicht, ob es nun weiterhin unter "leihen", oder "(indirekt) geschenkt" zählt.
Ich für meinen Teil sehe das Handy immer noch als "geliehen" an.

Dieses Handy besitzt sie immer noch und ich möchte es auch gerne wieder zurück haben, jedoch hat sie es bis heute nicht herausgerückt.
Ich meine auch hier zu wissen, dass ich das Recht auf mein Eigentum habe und das Handy zurückverlangen kann, oder?
Gibt es auch dazu einen Paragrafen, der jemanden dazu verpflichtet, "geliehenes" bzw. "(indirekt) geschenktes" zurückzugeben?

Auch hier möchte ich ihr auf neutraler Basis mit einem Einschreiben gerne mitteilen, dass sie bitte mir das Handy zurückgeben möchte.
Jedoch auch hier finde ich nicht auf Anhieb einen passenden Paragrafen, der so etwas klar definiert bzw. regelt.
Auch eine Mustervorlage für ein Einschreiben konnte ich nirgends finden.

Ihr würdet mir wirklich so unendlich viel Last von den Schultern nehmen, wenn ihr mir da ggf. helfen könntet!
Ich wäre euch so sehr dankbar, wirklich!

--

Eine beigelegte Mustervorlage wäre Spitzenklasse, da sozusagen "Ihr" die ersten/einzigen seid, die so etwas bereitstellen würdet, da sonst niemand sonst eine solche Mustervorlage zur Verfügung gestellt hat. (Nichts gefunden im Internet)

Wäre sicherlich super für die Community und für viele Verzweifelten.
Damit hätten alle etwas davon.


Ich wünsche euch einen super Start in die Woche und ich freue mich hoffentlich auf eine Rückmeldung!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von AnonHQ90):
Dass ich das Recht dazu habe, weiß ich

Und das kommt woher?

Wer ist der Urheber?
Wer hat welche Nutzungsrechte an dem Bild?
Wie lassen sich die jeweiligen Rechte beweisen?



Zitat (von AnonHQ90):
Ich meine auch hier zu wissen, dass ich das Recht auf mein Eigentum habe und das Handy zurückverlangen kann, oder?

Erst einmal müsste man überlegen, wie man das mit dem Eigentum beweisen kann.
Dann müsste man den Leihvertrag mit entsprechender Frist kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von AnonHQ90):
Eine beigelegte Mustervorlage wäre Spitzenklasse, da sozusagen "Ihr" die ersten/einzigen seid, die so etwas bereitstellen würdet, da sonst niemand sonst eine solche Mustervorlage zur Verfügung gestellt hat. (Nichts gefunden im Internet)

Wäre sicherlich super für die Community und für viele Verzweifelten.
Damit hätten alle etwas davon.


Eine Mustervorlage wäre allerdings Rechtsberatung.....

Meine Meinung:
Im Facebookprofil stehen die aktuellen Bilder ja immer an erster Stelle. Wenn Sie die Bilder mit Dir nicht löschen möchte, musst du damit leben. Schau das Profil einfach nicht mehr an

Zum Handy schliesse ich mich meinem Vorredner an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

warum hast du nicht direkt die Löschung der Bilder verlangt, als sie hochgeladen wurden?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
warum hast du nicht direkt die Löschung der Bilder verlangt, als sie hochgeladen wurden?
Weil er zu dieser Zeit noch in der Beziehung gelebt hat ?!?!
Zitat (von AnonHQ90):
Ich war in einer 5-jährigen Beziehung und letztes Jahr war die Trennung (Keine Ehe).
Wir haben das letzte Jahr der Beziehung zusammen gewohnt und ich bin schließlich dann auch ausgezogen.

Nun ist jedoch die Situation so, dass meine Ex-Freundin unsere gesamten gemeinsamen Bilder weiterhin auf Facebook hat, sie jedoch mittlerweile einen neuen Freund hat und neue Bilder mit ihm reinstellt und unsere alten Bilder nicht löscht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil er zu dieser Zeit noch in der Beziehung gelebt hat ?!?!
Hab ich dich gefragt?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AnonHQ90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das kommt woher?

Wer ist der Urheber?
Wer hat welche Nutzungsrechte an dem Bild?
Wie lassen sich die jeweiligen Rechte beweisen?


Hallo Harry van Sell,

Naja, da ich auf den Bilder abgebildet bin, nehme ich mal stark an, dass ich auch das Recht besitze, diese löschen zu lassen, weil ich nicht im Internet bzw. auf gewisse Seite gesehen werden möchte, oder etwa doch?
Könnte ich dann z.B ein Foto von dir schießen und es auf Facebook oder Instagram hochladen, obwohl du das nicht möchtest?
Das würde ja sonst keinen Sinn ergeben?
Recht am eigenen Bild oder so ähnlich habe ich mal etwas gelesen, aber mich nicht vertieft.

Und der/die Urheber bin natürlich ich und/oder meine Ex-Freundin, da wir ja die meisten "Selfies" gemeinsam gemacht haben und ich ja auf den Bildern zu sehen bin.
Demnach müssten/sollten die Nutzungsrechte der Bilder ja auch zum Teil bei mir liegen, da ich ja darauf abgebildet bin, oder etwa nicht?

Oder darf sonst jeder der von mir ein Foto geschossen hat selbst entscheiden, ob er sie veröffentlich oder nicht?
Ohne meine Zustimmung?
Hat das nicht etwas mit Datenschutz zu tun?

Und Beweisen?
Ich nehme mal an, dass es ausreichend ist, wenn man bei einem Selfie meinen Arm erkennt beim Foto schießen, oder etwa nicht?
Oder hätte/sollte ich bei jedem Foto, auf dem ich zu sehen bin, eine Unterschrift von mir oder meiner Ex-Freundin notieren müssen, bzw. von der jeweiligen Person, die das Foto von uns geschossen hat (Eltern, Freunde etc.)?

Leider verstehe ich diese Frage nicht ganz.
Ich soll beweisen, dass ich auf diesen Bildern abgebildet bin und das ich die Nutzerrechte dieser Bilder habe? Hä?
Müsste ich bei einem Einschreiben also eine Kopie meines Ausweises beifügen, um das Passfoto mit den jeweiligen Bildern vergleichen zu können?

Zitat (von Harry van Sell):
Erst einmal müsste man überlegen, wie man das mit dem Eigentum beweisen kann.
Dann müsste man den Leihvertrag mit entsprechender Frist kündigen.


Und naja, wie in meinem Beitrag zu lesen, habe ich eine offizielle Rechnung von dem damaligen kauf, auf meinen Namen.

Siehe hier:
Zitat (von AnonHQ90):
Ich habe mir damals ein Samsung Galaxy S10 gekauft, original mit einer Rechnung auf meinen Namen


Sollte das nicht Beweis genug sein, dass dieses Handy mein Eigentum ist, oder muss auch solch eine Rechnung von einem Notar beglaubigt werden?

Reicht eine Rechnung auf meinen Name nicht aus?
Wenn ich per Einschreiben meine Ex-Freundin darauf hinweise, dann kann man doch einfach die Rechnung hinterlegen, die es doch beweist, dass es mein Eigentum ist, oder etwa nicht?

Und es gibt keinen "Leihvertrag". Wie gesagt, wir waren zusammen, haben zusammen gewohnt und ich habe ihr zwischenzeitlich mein Handy gegeben, weil ihr altes kaputt ging und sie hatte es halt auf "unbestimmte Zeit" vorerst behalten, bis wir uns schließlich getrennt haben und ich ausgezogen bin.
Seit dem habe ich es jedoch nicht zurück bekommen.


Zitat (von cirius32832):

Meine Meinung:
Im Facebookprofil stehen die aktuellen Bilder ja immer an erster Stelle. Wenn Sie die Bilder mit Dir nicht löschen möchte, musst du damit leben. Schau das Profil einfach nicht mehr an

Hallo cirius32832,

naja, Meinung und Recht sind wieder 2 verschiedene Dinge.
Hier geht es schließlich auch nicht um "Meinungen", sondern um eine ernste Frage die ich habe.

Finde es super, dass du ggf. so damit umgehen kannst, jedoch beantwortet es nicht meine Frage und mein Anliegen.

Daher finde ich diese simple Aussage von wegen "Schau das Profil einfach nicht mehr an", etwas herablassend und respektlos.

Ich möchte es einfach nicht, dass Bilder auf denen ich zu sehen bin, weiterhin auf ihrem Profil vorhanden sind.
Ich habe diesbezüglich auch schon etliche Nachrichten von Freunden und Bekannten bekommen, die natürlich verwirrt waren und komische Fragen gestellt haben.

Ich möchte so etwas auch einfach weiter vermeiden für die Zukunft.

Alleine das ist schon ein Grund für mich, dass ich nicht mehr möchte, dass diese Bilder auf ihrem Profil existieren, ganz einfach.


Zitat (von reckoner):
Hallo,

warum hast du nicht direkt die Löschung der Bilder verlangt, als sie hochgeladen wurden?
Stefan


Hallo Stefan,

wie der liebe "bostonxl" es dir bereits richtig zitiert hat, war ich zu dieser Zeit mit meiner Ex-Freundin zusammen.
Warum also sollte ich damals meiner Freundin sagen/veranlagen, dass sie unsere Bilder löschen soll?!
Ich verstehe deine Frage nicht?

----

Also nochmal für alle die kurzgefasst, bevor wieder Fragen kommen, die bereits beantwortet sind in meinem ursprünglichen Beitrag:

Meine Ex-Freundin und ich haben uns getrennt und ich möchte, dass jegliche Bilder auf denen ich zu sehen bin, gelöscht werden aus ihrem Profil.
Und ich möchte mein Handy zurück, was ich ihr damals ausgeliehen habe.

Diese zwei Dinge möchte ich gerne neutral per Einschreiben meiner Ex-Freundin zukommen lassen mit einer Frist von 14 Tagen, damit sie genug Zeit hat, um jegliche Bilder zu löschen und mir mein Handy wieder zurück zu geben.
Dazu benötige ich aber natürlich eine rechtliche Grundlage, um ihr das auch so mitzuteilen, falls z.B ein "Nein" von ihr kommen wird, oder sie mich schlicht weg "ignoriert".
Letztendlich kann (will ich aber nicht) ich immer noch zu einem Anwalt gehen, der diese Sache für mich übernimmt.
Jedoch möchte ich es erst einmal im "Guten" versuchen, ohne einen Anwalt, damit sie einfach nur die Bilder löscht und mir das Handy gibt.

Mehr isses eigentlich nicht.

Ich hoffe, ich konnte eure Fragen so gut es geht beantworten und bedanke mich erneut für eure Rückmeldung! :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
warum hast du nicht direkt die Löschung der Bilder verlangt, als sie hochgeladen wurden?
Zitat (von bostonxl):
Weil er zu dieser Zeit noch in der Beziehung gelebt hat ?!?!
Zitat (von reckoner):
Hab ich dich gefragt?


Ach ... darf man Fragen, die man durch einfaches Lesen des Eöffnungsbeitrags sich selbst beantworten kann, nicht mehr kommentieren?

Zitat (von AnonHQ90):
Hallo Stefan,

wie der liebe "bostonxl" es dir bereits richtig zitiert hat, war ich zu dieser Zeit mit meiner Ex-Freundin zusammen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich verstehe deine Frage nicht?
Die Frage war einfach rhetorisch gemeint.
Ich gehe halt davon aus, dass du ursprünglich mit der Veröffentlichung einverstanden warst. Und diese Erlaubnis kannst du eben nicht so ohne weiteres zurückziehen. Da braucht es mehr als "wir sind nicht mehr zusammen".

Genauso wie ein Spieler von Borussia Dortmund nicht verlangen kann, dass Bilder von ihm im Schalke-Trikot gelöscht werden, nur weil er da nicht mehr spielt.

Zitat:
wie der liebe "bostonxl" es dir bereits richtig zitiert hat, war ich zu dieser Zeit mit meiner Ex-Freundin zusammen.
Und was ändert das? Wenn du nicht wolltest, dass die Bilder öffentlich zugänglich sind, dann hättest du dagegen vorgehen können (einfach darum bitten reicht in der Regel schon). Das hast du aber nicht getan, und damit konkludent zugestimmt (mindestens privat läuft das so, mitunter sogar im journalistischen Bereich).
Es bleibt dir unbenommen glaubaft zu machen, dass du nichts von der Veröffentlichung der Bildern wusstest.

Zitat:
Ich habe diesbezüglich auch schon etliche Nachrichten von Freunden und Bekannten bekommen, die natürlich verwirrt waren und komische Fragen gestellt haben.
Was für ein Unsinn.
Entweder du belügst uns, oder die Freunde und Bekannten haben Facebook nicht verstanden.

Genauso wie in einem Fotoalbum oder in alten Zeitungen findet man auch bei Facebook Bilder - oder allgemein Informationen -, die nicht mehr aktuell sind. So ist das Leben nun mal.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Um das Löschen der Bilder kannst du lieb bitten. Ein Anrecht darauf wirst du nach so langer Zeit nicht haben.

Beim Handy würde ich mitteilen, dass dies seinerzeit nur geliehen war und du nun dieses zurück möchtest. Wenn sie sich quer stellt, liegt es an dir die Leihgabe nachzuweisen und dann müsstest du ggf klagen. Ob das Sinn macht und wie die Chancen stehen fragt man einen RA. Da die Leihgabe nun auch schon ne Weile besteht sehe ich persönlich keine Chance wenn sie von einer Schenkung spricht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von AnonHQ90):
Naja, da ich auf den Bilder abgebildet bin, nehme ich mal stark an, dass ich auch das Recht besitze, diese löschen zu lassen, weil ich nicht im Internet bzw. auf gewisse Seite gesehen werden möchte

Nö, eben nicht.



Zitat (von AnonHQ90):
Könnte ich dann z.B ein Foto von dir schießen und es auf Facebook oder Instagram hochladen, obwohl du das nicht möchtest?

Ja, könntest Du, wäre aber illegal. Ist hier auch nicht relevant, denn es hilft nichts, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, auch wen es Obst ist.



Zitat (von AnonHQ90):
Recht am eigenen Bild oder so ähnlich habe ich mal etwas gelesen, aber mich nicht vertieft.

Ja, so was gibt es, hilft aber nicht, wenn man die Rechte aufgegeben hat oder nie hatte.



Zitat (von AnonHQ90):
Demnach müssten/sollten die Nutzungsrechte der Bilder ja auch zum Teil bei mir liegen, da ich ja darauf abgebildet bin, oder etwa nicht?

Die Nutzungsrechte hat der Urheber der sie auch vergibt. Diese Nutzungsrechte haben nichts mit den darauf Abgebildeten zu tun.



Zitat (von AnonHQ90):
Oder darf sonst jeder der von mir ein Foto geschossen hat selbst entscheiden, ob er sie veröffentlich oder nicht?
Ohne meine Zustimmung?

Siehe oben, Äpfel und Birnen.



Zitat (von AnonHQ90):
Hat das nicht etwas mit Datenschutz zu tun?

Nö, die DSGVO ist hier raus.



Zitat (von AnonHQ90):
Und Beweisen?
Ich nehme mal an, dass es ausreichend ist, wenn man bei einem Selfie meinen Arm erkennt beim Foto schießen, oder etwa nicht?

Sollte Dein Arm so exorbitant einmalig sein, könnte das ausreichen. Ansonsten wäre erst mal der Beweis fällig, das es Dein Arm ist.



Zitat (von AnonHQ90):
Oder hätte/sollte ich bei jedem Foto, auf dem ich zu sehen bin, eine Unterschrift von mir oder meiner Ex-Freundin notieren müssen, bzw. von der jeweiligen Person, die das Foto von uns geschossen hat (Eltern, Freunde etc.)?

Nur die eine Unterschrift ist nicht wirklich ausreichend, es sollten auch noch die Nutzugsrechte und deren Bedingungen aufgeführt werden.



Zitat (von AnonHQ90):
Und naja, wie in meinem Beitrag zu lesen, habe ich eine offizielle Rechnung von dem damaligen kauf, auf meinen Namen.

Die beweist nicht mal, das man es bezahlt hat, geschweige denn das man was gekauft hat oder gar Eigentümer wurde.
Da müsste man schon den Kaufvertrag nachweisen, und selbst der beweist nur, das man zu diesem Zeitpunkt der Eigentümer war.



Zitat (von AnonHQ90):
Und es gibt keinen "Leihvertrag".

Ganz offensichtlich doch:
Zitat (von AnonHQ90):
Wie gesagt, wir waren zusammen, haben zusammen gewohnt und ich habe ihr zwischenzeitlich mein Handy gegeben, weil ihr altes kaputt ging und sie hatte es halt auf "unbestimmte Zeit" vorerst behalten, bis wir uns schließlich getrennt haben und ich ausgezogen bin.




Zitat (von AnonHQ90):
Hier geht es schließlich auch nicht um "Meinungen"

Das hier ist aber nun mal ein Meinungsforum, da geht es denknotwendigerweise nur um Meinungen. Was anders bekommt man hier nicht.
Und selbst wenn man einen Rechtanwalt fragen würde, dann bekommt man von dem auch nichts anderes als eine Meinung zum Sachverhalt und zur Rechtslage.



Bei den Bildern sieht es so aus, dass die Freundin Urheberin oder zumindest Miturheberin ist, also entsprechende Rechte an den Bilden hat. Man selber die Zustimmung zur unbeschränkten Nutzung durch die Freundin gegeben hat, mindestens aber zum Zweck Veröffentlichung der Bilder auf FB / Social Media.

Hier haben wir das Problem, dass man erst mal das Nutzungsrecht "Veröffentlichung der Bilder auf FB / Social Media" kündigen müsste.
Dabei gibt es zwei Hürden zu überwinden:
1. Das Nutzungsrecht kann von der abgelichteten Person nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Ob dazu komische Fragen von seltsamen Freunden ausreichen, mag ich ernsthaft bezweifeln.
2. Die Freundin hat ebenfalls ein Nutzungsrecht, das sie nicht aufgeben muss.
Insofern könnte es sein, dass bereits das scheitert.

Wenn inhaltlich gleichbedeutende Rechte kollidieren, dann entscheidet ein Gericht im Einzelfall nach Abwägung der Güte der Argumente der jeweiligen Parteien.

Also, welche konkreten Argumente hat man?



Wenn man keinen Anspruch aufs löschen hat, könnte man noch schauen ob etwas über die Persönlichkeitsrechte geht, häufig auch fälschlicherweise als "Recht am eigenen Bild" bezeichnet, Siehe §§ 22, 23 KunstUrhG

Wenn es nur um das "abgebildet sein" geht, da könnte durchaus eine Unkenntlichmachung durchsetzen.



Man kann natürlich auch versuchen zu bluffen und von einem Anwalt ein Schrieb verfassen lassen in dem er mit §§, Urteilen, Schadenersatz und Streitwerten um sich wirft-
Ob das dann wirkt, ist eine andere Frage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

ums mal einfach und deutlich zu sagen:

Wenn die Bilder "normale" Bilder im Park oder Restaurant, sind und du eine Zeit lang nichts gegen das Einstellen in facebook hattest, hast du keine Chancen.
Nur wenn das "anzügliche" Bilder wären, könntest du etwas dagegen unternehmen.

Ich hatte das selbe auch mal mit einer Freundin, die verlangte, die Bilder - nachdem wir nicht mehr zusammen waren - zu löschen. Sie hat sogar einen befreundeten Anwalt gefragt, der aber auch nur verneinend den Kopf geschüttelt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Nur wenn das "anzügliche" Bilder wären, könntest du etwas dagegen unternehmen.

Generell "Bilder in ungünstigen Lebenssituationen", nicht nur die "Nackedei-Fotos", also auch wenn man besoffen ist, absolut blödes macht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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