FALSCHER ONLINESHOP?

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
frederiko_900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
FALSCHER ONLINESHOP?

Hallo Liebe User,
ich habe eine Frage an euch.

Ein Kumpel von mir plant einen Onlineshop zu machen und falsche Daten zu hinterlegen. Dann möchte er alle Artikel sehr günstig anbieten das die Leute sich anmelden sollen.Aber diese Artikel hat er nicht, er möchte jedesmal sagen das ihm die Ware ausgegangenist. Die Anmeldung kostet 60€.

So will er etwas Geld verdienen.

Aber ich meine Eigentlich kann er dafür nicht belangt werden. Wenn er jedesmal dazu schreibt nur solange der vorrat reicht.

Mit freundlichen Grüßen

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, da kann ich mich nur anschließen. Die Umsetzung dieser tollen Idee wird der Kumpel *zwinker* spätestens vor dem Strafgericht bereuen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
frederiko_900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Waskann ihm alles drohen?

Ich würde sageneingentlich nichts wenn er eine freizeichnungsklausel einfügt..er kann ja behaupten das er die ware ausgeliefert hätte. Aber er keine mehr hat.

Was meint ihr dazu.

So dumm ist seine idee nicht. Eine gesetzeslücke?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Idee ist sehr dumm.

Was soll denn eine Freizeichnungsklausel sein?

Es geht doch schon da los:

quote:
Ein Kumpel von mir plant einen Onlineshop zu machen und falsche Daten zu hinterlegen.


Da fängts schon mit der Abmahnfähigkeit an, auf zivilrechtlichem Gebiet.

quote:
Aber diese Artikel hat er nicht, er möchte jedesmal sagen das ihm die Ware ausgegangenist...So will er etwas Geld verdienen.


Und da liegt der Betrug: Es wird bei den potenziellen Kunden bewusst ein Irrtum (über die Lieferbarkeit) hervorgerufen und es werden ihnen damit zu Unrecht und zwecks Bereicherung des Kumpels 60 Euro aus der Tasche gezogen. Das ist der klassiche Betrugsfall. Wird das groß mit Onlineshop aufgezogen, ist der Betrug auch noch gewerbsmäßig, was dann zu einem höheren Strafmaß führt.

Fangt gar nicht erst an mit dem Blödsinn. Ansonsten sehen wir uns hier bald wieder im Unterforum Strafrecht: 'Hilfe! Welche Strafe habe ich zu erwarten wegen 117 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs?'

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
frederiko_900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

hmm ja ist garnicht mal so verkehrt was du sagst.

aber jetzt guck mal. dann nehmen wir an.

er möchte mit mir ein gewerbe anmelden.

dann ganz legal und ohne Probleme einen onlineshop gründen. auch keine falschen dateien oder so

und 10% der artikel die wir im shop haben. sind extrem günstig um kunden anzulocken.

wenn wir bzw. er das in der form macht. kann eigentlich nichts passieren..

oder was meinst du

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#6
 Von 
frederiko_900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

achja außerdem wenn er falsche namen verwendet usw. kann er ja theoretisch garnicht gefasst werden. das einzige was ihm "gehört" wäre die kto nr.

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#7
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat Jotrocken: Die Idee ist sehr dumm.

Nein, die Idee ist in der Tat brilliant!

Ich bin nämlich zu der Einsicht gelangt, daß der erfolgreiche Betrüger nicht eine Idee verwirklichen wollen kann, auf die viele Leute hereinfallen, sondern eine Idee benötigt, auf die ausschliesslich dumme Leute hereinfallen, die Opfer bitte schön möglichst klinisch blöd. Weshalb? Weil solche Kunden ihre Rechte nicht kennen, und nicht die intellektuellen Ressourcen besitzen, sich gegen Übervorteilung zu wehren.

Vor dem Hintergrund ist Frederikos Idee unschlagbar. Seine Masche ist so saudumm und offensichtlich, daß selbst eine Amöbe nicht blöd genug wäre, darauf hereinzufallen. Seine Opfer würden mit dem Klopapier in der Hand den eigenen Hintern nicht finden, und die Polizeiwache natürlich erst recht nicht. Perfekt, dann können die ihn auch nicht anzeigen! :party:

</satire>

Mal im Ernst, ich finde, er sollte das machen. Dann lernt er wenigstens was über das Geschäftsleben und das Leben überhaupt ;)

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich stimme Dir zu, die Masche ist wirklich saudumm und offensichtlich. Wahrscheinlich ein puberierender Kummel vom Fragesteller, der meint, er hätte die Geschäftsidee des Jahrtausends. Und seine fehlende Intelligenz erwartet er natürlich auch von seinen Kunden. Und außerdem von den Ermittlungsbehörden, die natürlich bei einer falschen Adresse sofort aufgeben und gar nicht erst versuchen, über die Kontonummer den Täter herauszufinden.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tieto
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 12x hilfreich)

hi,

wie ist denn eure webadresse und wohin soll ich die 60 euro anmeldegebühr überweisen? würde gerne euer erster kunde sein und ein schnäppchen machen. wenn der artikel nicht vorrätig ist, kein problem. unterstütze jungunternehmer doch gerne.

grüsse

tieto

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
frederiko_900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

der hat noch nix diesbezüglich gemacht..der hat mir die idee nur mal vorgeschlagen.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hat er dir auch schon einen Vorschlag gemacht welche Gardinen vor vergitterten Fenstern gut aussehen?
Bist du wirklich so naiv und glaubst, daß man dich, auch wenn du falsche Angaben machst, nicht finden kann?
Im Internet gibt es keine Anonymität!!!
Bitte, wo kann ich die 60€ hin überweisen, mein Rechtsanwalt freut sich jetzt schon über einen neuen Auftrag.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'kann er ja theoretisch garnicht gefasst werden. das einzige was ihm gehört wäre die kto nr.'

Ich glaubs nicht :bang:

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#13
 Von 
Onkel Doc
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 23x hilfreich)

Tja und hinter der Konto-Nummer steht eine Personalie und schon ist "Schluss mit Lustig".

Jedenfalls, wenn auch nur einer, der wach wurde, Dich anzeigt wegen Betrug, Wucher, Irreführung und Verstoss gegen Wettbewerbsgesetze usw. usf.
dann mußt Du nachweisen, wieviel Ware Du tatsächlich hattest von diesem und jenem Artikel, wenn überhaupt.
Es bleibt dann dem Richter vorbehalten, welches Strafmass er dabei verhängt und wie er die Schwere des Vergehens einstuft.

Ich kann Dir nur raten:
"Verursache nie etwas, daß Du selbst nicht gern erleben möchtest."

An Leuten wie Dir, meine ich, geht die Gesellschaft noch schneller den Bach runter.

Du hast kein Recht, den Kunden, auch wen sie blöde und naiv sind, das Geld aus der Tasche zu ziehen für NULL Leistung.
Und "clever" ist das nur eine zeitlang.
Dich holt das Schicksal irgendwann ein und dann "gute Nacht" um sechs.

Gruß
Onkel Doc

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