FTPwelt, Hausdurchsuchung

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)
FTPwelt, Hausdurchsuchung

Hallo,

ich bin gestern von der Arbeit gekommen, meine ganze Wohnung war verwüstet, ich dachte zuerst bei mir wurde eigebrochen, aber als ich dann feststellen konnte was fehlt hab ich es schon geahnt, nach 1,5 Jahren eine Hausdurchsuchung wegen FTPWelt.com. Auf dem Fernseher lag dann ein sicherstellungsprotokoll und ein Durchsuchungsbefehl vom Gericht.

Nun meine Frage, bei mir wurde eine externe FP mit ca 30 Filmen gefunden dazu ca 100 DVDs und ungefähr 100 MP3 CDs, was kann mich da jetzt erwarten? ich bin ersttäter, nicht vorbestraft, mir geht natürlich etwas die Hutschnur.

Vorallem der Schaden der angerichtet wurde ist sehr gross, mir fehlen Digitalkamera, Scanner, PC, externe Platte, ca 100 Original DVDs, mein neuer Mietvertrag, meine ganzen Rechnungen und zahlungsanweisungen, meine Lohnabrechnungen mein Arbeitsvertrag.

Wie gehe ich jetzt vor? abstreiten hat ja duch den Fund keinen Sinn, was kostet wohl ein Rechtsanwalt in so einem Fall? Was für einen würdet Ihr empfehlen? was von den Sachen bekomme ich wieder? meine Origiale wenigstens, den Mietvetrag etc brauch ich auch wieder.

Danke im Voraus

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

hm, das ist aber untypisch. soweit ich weiß, bekommt man da einen brief und eine vorladung zur einvernahme. ich habe noch nicht gehört, daß bei einem der leute eine hausdurchsuchung gemacht wurde. oder warst dort der DER saugmeister ? ;)
auch kann ich mir schwer vorstellen, daß nach mehr als einem jahr und der ausführlichen berichterstattung noch eine hausdurchsuchung durchgeführt wird. bist du dir sicher, daß es nur um die ftp-welt sache ging ? nach den beschlagnahmten gerätschaften würde ich vermuten, daß da eine herstellung bzw. weiterverbreitung im raum steht. eine camera mitzunehmen macht nur sinn, wenn man vermutet, daß du im kino auch mitfilmst. schriftliche unterlagen mitzunehmen, wenn man nur mal was bei denen gasaugt hat finde ich auch ungewöhnich.
ich kann total danebenliegen, aber erkundige dich ehestmöglich wie die vorwürfe ganau lauten.


mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

erstmal danke für Deine Antwort.

Ja es geht um FTP Welt, da stand im Durchsuchungsbefehlt, es wurde keine Videokamera sondern eine normale Digicam mitgenommen.

Man beschudldigt mich Zahlungen im Wert von über 4500 Euro da eingezahlt zu haben was absolut abwägig ist, es war nichtmal ein drittel der Summe, denke mal die haben das geschätzt. Ich hatte ingesamt 56 abbuchungen zwischen 10,99 und 24,99 so waren ungefähr die Preise.

Also FTPwelt ist fakt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Welche Gegenstände waren denn im Durchsuchungsbeschluß bezeichnet? Eine Digicam finde ich etwas deplaziert, selbst ein technisch unaffiner Beamter würde die kaum als 'elektronisches Speichermedium' ansehen (mal abgesehen davon, daß es unsinnig wäre anzunehmen, jemand speichere seine FTPwelt-Daten auf dem Fotoapparat...).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Da Stand Disketten/CDs/DVD/ mit Raubkopien, Rechner, Rechnungen

Nix von Digicam, Scanner, oder OriginalDVDs

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Desweiteren wird mir unterstellt für 4600 Euro bei FTP welt geladen zu haben, hab aber nur für knapp 1300 Euro ist das nicht erschleichung eines Durchsuchungsbeschlusses?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ToxyJambo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also an Deiner Stelle würde ich mir nicht unbedingt einen Rat in einem Laienforum holen, sondern besser zu eine Fachanwalt gehen.

Wenn Dir hier einer schreibt "Ist doch net schlimm, Dir passiert nix" o.ä., dann haste zwar Dein Gewissen beruhigt, aber sicher kannst Du Dir nicht sein.

Versteh mich nicht falsch, aber ich denke solch ein Forum hier ist eher dazu da um PillePalle-Fragen zu beantworten.

Aber da bei Dir das Eisen schon im Feuer zu verglühen droht (ich denke mal eine Hausdurchsuchung ist absolut heftig), würde ich SOFORT zu einem Fachanwalt und den die Sache übernehmen lassen.

Leiber 3 oder 4 Jahre ne Anwaltsrechnung abzahlen (falls Du es nicht in Bar hast), als in den Knast müssen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

als in den Knast müssen

Und warum meinen Sie, daß Besitzer von 'Raubkopien' als Ersttäter eine Gefängnisstrafe bekommen? Hat die Propaganda der Verwertungsindustrie schon so gut eingeschlagen? :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ToxyJambo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

gerade in diesem Bereich werden doch letztlich Exempel statuiert. Hat nichts mit Propaganda sondern mit einfacher Verfolgung von diversen Internetforen und Newstickern zu tun.

Sicherlich, wenn jemand ein Filmchen zuhause hat, oder 20 Musikstücke, da würde ich auch davon ausgehen das Gnade vor Recht ergeht.

Aber bei solchen Mengen...Ich würde es zumindest nicht drauf ankommen lassen ;)

-- Editiert von toxyjambo am 04.02.2006 16:04:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Strafmaßbeispiele:

=> http://www.heise.de/newsticker/meldung/37244

=> http://www.dr-bahr.com/newsletter/letter/11_05_2005_00_10_53.htm

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Beides keine guten Beispiele, da ich damit nicht gehandelt habe nur nur weil sie es vermuten brint das ja nichts, die müssen das beweisen, hoffe nur der mist geht unter 90 Tagessätzen aus.

Den Anwalt hab ich natürlich schon aufgesucht nur ohne ide akte kann der ja nix sagen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Doch gute Beispiele, weil Toxyjambo suggerieren wollte, daß gewerbliche Raubkopierer immer hinter Gittern landen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
derwanner
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 19x hilfreich)

Nur mal so zur Info. Verfahren wird gegen Zahlung von 1200 Euro eingestellt. Haben das angenommen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Nur mal so zur Info. Verfahren wird gegen Zahlung von 1200 Euro eingestellt. Haben das angenommen

die info würde ich gerne sehen ;)
wäre nett, wenn du eine quelle für deine behauptung nachreichen könntest.
ich persönlich tippe auf einen strafbefehl, der akzeptiert wurde. die höhe der strafe bemißt sich natürlich an der schwere der schuld.

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

hmmmm

also ich finde das ne frechheit (falls das stimmt was er schreibt)

ich habe vor ein paar monaten einen bekannten ne kopfnuss gegeben und ihm mit dem kopf gegen die wand gehauen (er hatte nur ne gehirnerschüterung und ne gebrochene nase) und bekam 2500 euro strafe und ging für 6 wochen in den bau war auch zum ersten mal straffällig geworden und einer das das ganze internet runterläd bekommt nix?? also es wird verlangt das er sich nur entschuldigt??

das kann doch net sein oder??

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen