Hallo zusammen,
Person A benutzt bei Gewinnspielen auf Facebook und auch im Internet Kinderbilder ("Ich möchte gern für meinen Sohn/meine Tochter gewinnen, weil...).
Es sind allerdings nicht ihre Kinder wie behauptet, sondern "geklaute" Kinderbilder von Kindern aus Kanada. Man kann davon ausgehen, dass Person A überhaupt keine Kinder hat.
- Abgesehen von einer Verletzung des Urheberrechts: Erfüllt das im Gewinnfall den Straftatbestand der "Täuschungshandlung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils" und ist damit als Betrug zu werten?
- Allgemeine Frage zur Nutzung von Bildern, auf denen andere Menschen zu sehen sind: Diese Menschen müssten ja ihr Einverständnis geben. Wie sieht das bei minderjährigen Kindern aus, die nicht geschäftsfähig sind? Darf man diese öffentlich posten, wie man lustig ist?
Danke für ein wenig Klarheit zu diesem thema!
Lynn
Fake-Bilder bei Facebook-Gewinnspielen - ist das ein Straftatbestand?
21. August 2019
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Frage vom 21. August 2019 | 18:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake-Bilder bei Facebook-Gewinnspielen - ist das ein Straftatbestand?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 21. August 2019 | 19:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39727x hilfreich)
ZitatWie sieht das bei minderjährigen Kindern aus, die nicht geschäftsfähig sind? :
In Deutschland wären dafür dann die Erziehungs- und Sorgepflichtigen zuständig.
#2
Antwort vom 22. August 2019 | 09:17
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatErfüllt das im Gewinnfall den Straftatbestand der "Täuschungshandlung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils" und ist damit als Betrug zu werten? :
Nun, wenn dies bei der Gewinnvergabe eine Rolle spielt ("Oh guck mal, der hier hat eine kleine Tochter und schreibt, sie hätte Krebs, der hat den Gewinn am meisten verdient"), dann ja. Ist die Gewinnvergabe per Los, dann wäre es wohl nur ein untauglicher Versuch.
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