Wenn auf der Amazon-Platform unter dem Namen des vorgeblichen Verkäufers mit "Impressum und Info zum Verkäufer" überschriebene Inhalte verlinkt sind, die als "Geschäftsname" Angaben machen, die scheinbar auf ein in China ansässiges Unternehmen ganz anderen Namens hinweisen, und wenn auf derselben Seite unter "Rückgaben, Gewährleistung und Erstattung" auf eine mit "Rückgaben und Widerrufsrecht" überschriebene Amazon-Seite verlinkt wird, die unter "Gesetzliches Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung" u.a. folgende Informationen enthält:
"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an: (...)
- Amazon Services Europe S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg für Produkte mit Verkauf durch einen Drittanbieter und Versand durch Amazon. (...)
"Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren innerhalb der unten definierten Frist über das Amazon Online-Rücksendezentrum oder direkt an Amazon Rücksendezentrum, Amazonstraße 1, 36251 Bad Hersfeld zurückgesendet haben.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die Sie getätigt haben, erstattet (...)"
Gegen wen besteht der Anspruch auf Rückerstattung der Zahlungen nach Ausübung des Widerrufsrechts?
Gemäß § 356 BGB beginnt bei Fernabsatzverträgen die Widerrufsfrist nicht vor Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Offensichtlich ist die obige Widerrufsbelehrung fehlerhaft, sie weicht zudem mehrfach vom amtlichen Widerrufs-Muster ab.
z.B. wird unrichtig darüber informiert, dass für die Wahrung der Widerrufsfrist nicht nur die Absendung der Widerrufserklärung, sondern auch die Rücksendung der Waren vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt sein müssen. Und anders als der Wortlaut der Muster-Widerrufserklärung ( "Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, .... zurückzuzahlen" ) heißt es im Amazon-Text verunklarend "werden Ihnen alle Zahlungen ... erstattet"
Geht diese Verantwortlichkeitsverschleierung in der Weise zu Lasten Amazons, dass ein -aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch noch monatelang fortbestehendes -Widerrufsrecht ausgeübt werden kann und Rückerstattungs-Ansprüche gegenüber Amazon auslösen?
RK
Fehlerhafte Amazon-Widerrufsbelehrung
13. Mai 2021
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Frage vom 13. Mai 2021 | 14:15
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 672x hilfreich)
Fehlerhafte Amazon-Widerrufsbelehrung
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#1
Antwort vom 13. Mai 2021 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
ZitatGegen wen besteht der Anspruch auf Rückerstattung der Zahlungen nach Ausübung des Widerrufsrechts? :
Sowohl gegen den eigentlichen Verkäufer, als auch gegen amazon.
ZitatGeht diese Verantwortlichkeitsverschleierung :
Ist es denn eine Verantwortlichkeitsverschleierung?
Amazon hat doch ganz eindeutig und klar formuliert, das man anstelle des eigentlichen Verkäufers alle Leistungen und Haftungen aus dem gesetzlichen Widerrufrechtes übernehmen will.
Aber ja, auch eine Verantwortlichkeitsverschleierung und Verbraucherverwirrung würde wohl dazu führen, das amazon am Ende haftet.
#2
Antwort vom 13. Mai 2021 | 20:18
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 672x hilfreich)
ZitatAmazon hat doch ganz eindeutig und klar formuliert, das man anstelle des eigentlichen Verkäufers alle Leistungen und Haftungen aus dem gesetzlichen Widerrufrechtes übernehmen will. :
Im Gegenteil:
Amazon verunklart durch den Hiinweis, dass "ohne Einschränkung Ihrer gesetzlichen Rechte und des unten beschriebenen Widerrufsrechts ... für Artikel mit Versand durch Amazon die Amazon.de-Rückgabebedingungen entsprechend" [gelten]. Hier werden freiwillige vertragliche Verpflichtungen Amazons neben die gesetzlichen Ansprüche gegen die ihre Belehrungs- und Identitäsoffenlegungspflichten mehr verdunkelnde, denn erhellende Unterhmens-Person gestellt.
Und während in der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung die Identität des verantwortlichen Unternehmers zu benennen ist ( "Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([2]) informieren." [2] - Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E- Mail-Adresse ein.), verwirrt die Amazon-Belehrung über die Identität des informierenden Unternehmers:
"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:
- Amazon Services Europe S.à r.l., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg für Produkte mit Verkauf durch einen Drittanbieter und Versand durch Amazon."
Mit der Nennung einer Anschrift für die Zusendung von Widerrufserklärungen könnte Amazons verwirrender Versuch verbunden sein, sich in der Rolle eines "Zustellungsbevollmächtigten" vor einer Inanspruchnahme für Pflichten des "eigentlich" gesetzlich verpflichteten Fernabsatzunternehmers zu verbergen.
Dasselbe gilt für die Verantwortlichkeitsverschleiernde Wendung "... werden Ihnen alle Zahlungen ... erstattet", anstelle der gesetzlichen, Identitätszweifel ausschließenden Formulierung "haben WIR Ihnen zu erstatten."
RK
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