Fernabsatz/Widerrufsrecht

14. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Timo2003
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatz/Widerrufsrecht

Hallo,

ich möchte bei Ebay einen Artikel einstellen der sehr sperrig ist und nur mit einer Spedition ausgeliefert werden kann. Kosten für den Versand 55 Euro, da es sich um einen großen Teichfilter im Wert von 1200 Euro handelt. Jetzt hat der Kunde laut Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht innerhalb 14 Tagen. Das bedeutet für mich, ich muss bei einem Rücktritt den Filter wieder per Spedition abholen (55 Euro) lassen, hinzu kommen Ebay-Gebühren in Höhe von 50 Euro für den Verkauf der dann doch nicht stattgefunden hat. Man könnte dies geziehlt dazu nutzen den Anbieter zu schädigen (5 x Rückgabe = 500 Euro Verlust). Kann man das Widerrufsrecht bei einer so großen Sache umgehen oder ausschließen?
Ich hoffe ich konnte das Problem verständlich beschreiben.

Gruß Timo

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Handeln Sie gewerblich oder privat ?

Solange Sie privat den Filter gebraucht verkaufen, unterliegen Sie eh nicht den Fernabsatzregeln, ein Vermerk "Unter Ausschluss der Gewährleistung" zudem schadet auch nie :)

Grüssle
S.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Fragesteller handelt gewerblich, oder wer hat eben mal privat 10 Teichfilter rumliegen?

@Timo2003

Du kannst das Widerrufsrecht nicht wirksam ausschliessen, leider sind die Rücksendekosten von Dir zu tragen, so dass Du schon vorweg diese möglichen Kosten in die Preiskalkulation mit einbringen solltest.
Erfahrungsgemäss liegt aber die Rücksendequote bei uns bei ca 0,5 %, kann je nach Produkt aber auch mehr sein, kommt sicherlich auf den Preis und die Qualität an.
Die Ebaygebühren bekommst Du bei einem Widerruf von Ebay erstattet, diese hast Du dann zurück.

Kleiner Tip:
Bevor Du ins Inet-Geschäft einsteigst, lass Dich am Besten von einem Anwalt Deines Vertrauens beraten, spart im Endeffekt mehr, als was es kosten könnte, wenn man Fehler macht, siehe Abmahnwelle.

Viele Grüsse


Jan

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"Bevor Du ins Inet-Geschäft einsteigst, lass Dich am Besten von einem Anwalt Deines Vertrauens beraten, spart im Endeffekt mehr, als was es kosten könnte, wenn man Fehler macht, siehe Abmahnwelle."


EBay und Recht , Springer Verlag , 19,95 Euro - die momentan günstigste Variante ... ;)

Beratungen und Kurse bei den IHKs.

Buisness-Angels / Alte Herren- (und Damen- ...;) ) Vereine

Steuerberater des Vertrauens

zahlreiche Seiten im Netz

http://www.internetrecht-rostock.de
http://www.versandhandelsrecht.de
http://www.mein-recht-im-netz.de
http://www.fernabsatzrecht.de
http://www.widerrufsbelehrung.de
http://www.recht-im-internet.de/index.htm
http://www.kanzlei-flick.de/

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen