Fernabsatzgesetz - Versandkosten

30. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
dabby43
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Fernabsatzgesetz - Versandkosten

ich habe mir vor einigen Tagen übers Internet ein Telefon schicken lassen. Weil mir das Telefon aber nicht gefiel, habe ich sofort von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und es ordnungsgemäß verpackt und zurückgeschickt.
Den Preis des Telefons habe ich bereits auf meinem Konto erhalten. Die Versandkosten wurden mir nicht erstattet.
Ich habe schon 2 Mal eine Mail zu dem Shop gesendet, jedoch darauf keine Antwort bekommen. Unter der Telefonnummer, die auf der Rechnung steht, ist auch niemand zu erreichen. Was für Möglichkeiten habe ich noch um die Versandkosten zurückerstattet zu bekommen?
Über jede Hilfe bin ich dankbar.



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"dabby43"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jura_Uni_Münster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Es kommt auf den Warenwert an.

Unter 40,00 EUR muß der Käufer die Rücksendekosten selbst bezahlen.

Ob Sie einen Mahnbescheid wegen der Versandkosten (6,70 € oder wie viel?) anstreben ist Ihnen überlassen. Dieser kostet schließlich auch zunächst Gebühren.

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Unter 40,00 EUR muß der Käufer die Rücksendekosten selbst bezahlen.
Nur sofern es wirklich um Widerrufsrecht und nicht um Rückgaberecht gehandelt hat. Und dann auch nur, wenn dies in der Belehrung richtig steht.

Mahnbescheid ist vielleicht etwas zuviel - aber ein Schreiben mit entsprechender Erhöhung (Einschreibeporto + Rückschein) kann da auch schon weiterhelfen.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
dabby43
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Das Telefon kostete 69,99 Euro. Die Versandbeteiligung für die Bestellung betrug incl. Versicherung 7,99 Euro.
Für die Rücksendung habe ich dann nochmals incl. Versicherung 6,70 Euro bezahlen müssen.
Also muß doch der Händler die Versandkosten übernehmen, oder sehe ich das falsch?

Gruß Gaby

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"dabby43"

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ja, die Versandkosten muss der VK dir erstatten.
Wenn er dir den Kaufpreis bereits überwiesen hat, ist davon auszugehen, dass er sich weigern wird.
Demnach kannst du auch alle weiteren Kosten, die du diesbezgl. aufbringen musst, vom VK zurückverlangen (Einschreibekosten usw).

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#5
 Von 
dabby43
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

danke, für die Hilfe.
Morgen sende ich einen Postbrief mit der Versandkostenkopie zum Händler und setze ihm eine Frist. Mal sehen, wie er sich darauf äußert.
In der AGB des Händlers steht, dass er die Versandkosten bei Rücksendung der Ware zurück erstattet.
Wenn der Händler es nicht macht, frage ich mich, wofür sind die AGB`s? Wahrscheinlich nur um die Rechte des Händlers zu schützen.
Gruß Gaby

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"dabby43"

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