Fernabsatzgesetz in AGB´s ausschliessen?

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andi T.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatzgesetz in AGB´s ausschliessen?

Ich habe mir vor kurzem Arbeits-Schuhe im Wert von ca. 80,- € über das internet bestellt und nach 2 Wochen erhalten. Diese passten aber nicht und haben mir des weiteren nicht gefallen, so dass ich diese innerhalb der frist von 2 Wochen unfrei zurück geschickt habe. Da die Annahme verweigert wurde kamm das Paket zurück und ich durfte versandkosten in höhe von über 8,- € tragen und sitze weiterhin auf diesen besagten Schuhen!

Nach telefonischer Rückfrage bei dem Unternehmen wurde mir gesagt, dass die besagte Firma (Sitz in Leipzig) nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt und in den AGB´s taucht auch nichts von einem Fernabsatzgesetz auf!

Des weiteren wurde mir dann gesagt ich könne die schuhe nicht an diese Firma sondern nur an den Hersteller zurücksenden und würde dann andere bekommen! Das möchte ich aber nicht.

Wie ist da die Rechtslage? Kann man einen Internetshop betreiben ohne sich an das Fernabsatzgesetz zu halten? Was muss ich jetzt tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dass die besagte Firma (Sitz in Leipzig) nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt

Auch nicht schlecht, ich wußte gar nicht, daß die ehemalige DDR eigene Gesetze hat. ;)

Schreiben Sie denen, daß Sie - wenn die sich stur stellen - den Fall der zuständigen Verbraucherzentrale übergeben werden und evtl. auch mal die Konkurrenz auf deren abmahnfähige AGB freundlich hinweisen könnten... ;)
Beides kann für den Shop ziemlich teuer werden.


Hinweis: unfrei zurückschicken ist nicht der korrekte Weg bei Rückgaberecht.
Die Gegenseite ist daher durchaus im Recht, eine solche Sendung nicht anzunehmen.

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#2
 Von 
Andi T.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten!? Etwa nochmal versuchen das Päckchen mit den Schuhen dorthin zu schicken nur diesmal die Versandkosten selber tragen!? Dann hätte ich ja noch mehr Versandkosten!? ...und vieleicht wird das päkchen wieder nicht angenommen!?

Des weiteren ist die Firma ja garnicht gewillt die Ware zurück zu nehmen. Laut den AGB´s soll man vorher anrufen wenn man etwas zurücksenden will, was ich auch getan habe. Es wird jetzt aber behauptet das sei nicht geschehen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

...den Fall der zuständigen Verbraucherzentrale übergeben

wie mareike bereits sagt :

Da werden Sie geholfen ;) -frei nach Verona ...

Und kost ( fast ) nix .

Allein werden Sie bei dieser Firma nichts erreichen .

Methode stur - Kopf in Sand und abwarten , daß der Kunde frustriert aufgibt .

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#4
 Von 
mobbi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
da die AGB´s eh gegen geltende Gesetze verstößt, ist sie unwirksam und somit auch der Kaufvertrag.

Leipzig... da gibt es doch die Sendung "Ein Fall für Escher" auf dem MDR. Die freuen sich über solche Spaßvögel.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

da die AGB´s eh gegen geltende Gesetze verstößt, ist sie unwirksam und somit auch der Kaufvertrag.

Wo haben Sie das denn her?

Eine nichtige Klausel ist unwirksam, aber deswegen weder die ganzen AGB (dazu ist auch keine salvatorische Klausel nötig) noch der Kaufvertrag.

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