Hallo,
bei Zeitschriften ist mir der Beginn der Frist für das Widerrufsrecht unklar.
Bisher habe ich nur gefunden " beginnt mit der Abo-Lieferung". Das setzt im Normalfall beim einmaligen Kauf von Waren immer die formgerechte Belehrung voraus. Gilt das auch uneingeschränkt bei Zeitschriften?
Der Hintergrund: es wurden Mails ohne Inhalt, also nur mit Betreff gesendet. Das Nachrichtenfeld war leer. Auch keine Anhänge. Jetzt macht der Lieferant Stress wegen nichtbezahlter Rechnung, die ich natürlich nicht lesen konnte. Die leeren Mails hatte ich nachweisbar reklamiert, jedoch ohne Reaktion durch den Lieferanten.
Um den unberechtigten Mahngebühren zu entgehen überlege ich den Widerruf.
Ist 4 Wochen nach Lieferbeginn noch der Widerruf möglich, da die Belehrung nicht mit der Auftragsbestätigung zugesendet wurde? Die Widerrufsbelehrung war jedoch bei Auftrag angeblich in den AGB zu sehen.
Fernabsatzrecht und Widerruf Zeitschriftenabo
7. Juli 2019
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Frage vom 7. Juli 2019 | 23:27
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 104x hilfreich)
Fernabsatzrecht und Widerruf Zeitschriftenabo
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#1
Antwort vom 9. Juli 2019 | 22:44
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 104x hilfreich)
Keiner eine Meinung?
Oder kürzer gefragt- weicht die Widerrufsregel bei Zeitschriftenabos eigentlich von "normalen Waren" ab? Wegen Widerrufsbelehrung meine ich.
#2
Antwort vom 19. Juli 2019 | 13:00
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 104x hilfreich)
Auflösung:
Nach anfänglicher Verdummung hat der Lieferant des Abo aufgegeben und den Widerruf bestätigt. Vermutlich war die entscheidende Sache eine Reklamation leerer Emails, d.h. ich konnte den Nichterhalt der Rechnung und der Widerrufsbelehrung durch den Supportfall nachweisen.
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