Hallli hallo, ich bräuchte dringend einen Rat...
Meine Mutter bekam gestern Post von der Staatsanwaltschaft München (glaube ich) wegen Hochladens und damit Bereitstellens von Dateien für andere während sie das Album Loud von Rihanna runtergeladen hat (abgesehen davon, dass es absolut nicht ihrem Musikgeschmack entspricht). Sie wurde aufgefordert eine Entschädigungssumme von 1200 Euro zu zahlen.
Meine Mutter hat dieses filesharingprogramm aber nie genutzt...es ist schon ein Wunder, dass sie weiß wo sie ihren Laptop anmachen kann
-----------------
""
Filesharing - Upload
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Anscheinend ist der Text begrenzt o.O...
Also hier weiter:
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei stern TV gesehen. Dort wurde der Laptop zu einem Dritten (Experten) gegeben, der ein Gutachten erstellte, dass der Laptop für so etwas nicht genutzt wurde.
Das W-Lan meiner Mutter ist gesichert.
Ich hab den Brief leider nicht vorliegen, da ich 400km entfernt wohne...
Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich sie weiter unterstützen und ihr helfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
-----------------
""
Bevor du hier Glauben verkündest sollest du im Interesse deiner Mutter für Fakten sorgen. Denn nur Fakten zählen in der Juristerei.
Die soll dir das Schreiben mal schnellstens senden (per Fax oder kopieren und per Post).
Das sich ein Münchener Staatsanwalt damit beschäftigt glaube ich persönlich kaum, wohl eher einer der bekannteren Abmahnanwälte.
Die Dokumente nach eintreffen mal scannen und dann hier einstellen.
Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein
Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich sie weiter unterstützen und ihr helfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Der Brief kam wohl eher von der berühmt, berüchtigen Kanzlei Waldorf Frommer aus München und nicht von der StA.
Ich würde:
- den Sachverhalt zurück weisen
- man könnte eine modifizierte(!) Unterlassungserklärung abgeben. Ob das in dem Fall förderlich ist, ist aber fraglichh schliesslich gibt es scheinbar definitiv nichts, weshalb man sich zur Unterlassung verpflichten sollte.
- sollte nach Rückweisung des Sachverhaltes und der Forderung denoch in irgendeiner Form die Forderung aufrecht erhalten, dann sollte man sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.
Diese Kanzleien vertreten zB unzählige Abgemahnte und gelten als sehr erfahren:
www.rechtsanwalt-ratzka.de und www.wbs-law.de
Auch wenn sich die Forderungen in der Sache als berechtigt entpuppen SOLLTEN, sollte man keinesfalls einfach zahlen und zur Unterlassung verpflichten, sondern auch hier sich anwaltliche Hilfe holfen, dann vielfach sind die Forderungen in der Höhe nicht gerichtlich durchsetzbar und beiliegenden Unterlassungserklärungen zur weit gefasst.
-- Editiert am 18.04.2011 21:49
quote:
Ob das in dem Fall förderlich ist, ist aber fraglichh schliesslich gibt es scheinbar definitiv nichts, weshalb man sich zur Unterlassung verpflichten sollte.
Schon um das Risiko einer Einstweiligen Verfügung abzuwenden, ist die Abgabe einer modUE (*nicht* der beigefügten UE) immer angeraten.
-----------------
""
Es war eher Nord als Süd... Rasch aus Hamburg...
ich habe alles, was meine Mutter bekommen hat heute eingescannt und online gestellt... ich hoffe, man kann alles erkennen, da ich die Kopie abscannen musste.
http://img857.imageshack.us/g/11001c.jpg/
hier fehlt 1.6
daher hier noch einmal separat:
http://img685.imageshack.us/i/16001z.jpg/
Vielen vielen Dank fürs "durchwursten"
-----------------
""
Ja, ein 08/15 Abmahnschreiben.
Google mal nach "Hamburger Brauch", da findest du Muster-UEs für so einen Fall.
Die von denen beigefügte UE ist wie üblich viel zu weit gefaßt, die würde ich in der Form niemals abgeben (sie gilt für alle Werke und nach Formulierung sogar unabhängig davon, ob du dazu berechtigt bist oder nicht; stell dir mal vor, du mußt mal beruflich ein Werk des Rechteinhabers veröffentlichen und darfst das sogar - trotzdem ein Verstoß gegen die UE, so böse ist das).
-----------------
""
Da kann ich SPS nur zustimmen.
'Standard-Abmahnung'
Ob man die Mod-UE mit Vorlage macht oder eventuell doch einen Anwalt ran lässt müsste man selbst entscheiden.
Ein Anwalt wäre meiner Meinung nach sehr empfehlenwert, da man hier gegen die Profis aus dem Sektor antritt und ein Laie schnell Fehler macht die ihn noch mehr Geld kosten ...
Grundsätzlich sollte meiner Meinung nach überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor die Erklärung nicht von einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt geprüft wurde. Das kommt in jedem Fall billiger als die nachfolgenden Strafzahlungen und Rechtverfolgungskosten.
- es gibt unter Umständen keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn die Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein
- die Rechtsprechung ist gespalten und umstritten
- die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichte folgen dieser nicht mehr
- Vertragsstrafen sind in der Regel meist zu hoch angesetzt
- die vorformuliertenn Unterlassungserklärungen sind meist zum Nachteil des Abgemahnten und/oder zu weit gefasst
Unterlassungserklärungen gelten mindestens 30 Jahre lang und können im späteren Leben noch ganz üble Folgen haben.
Kann er sich dieses als Student/Hartz IV nicht leisten, kann er beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein erhalten was das ganze noch preiswerter macht.
Recht preiswerte Anwälte gibt es direkt hier bei
http://www.frag-einen-anwalt.de
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten