Firma Haufe Service Center GmbH

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506788-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma Haufe Service Center GmbH

Hallo,
Ich habe vor ca 1 Jahr von dieser Firma im Briefkasten eine Werbe C D erhalten.
Verwendet habe ich sie nie.
Nach 3Monaten bekam ich eine Rechnung.
Ich habe mich im Internet über die Firma informiert und nicht darauf reagiert.
Kurz vor Weihnachten kam dann der Mahnbescheid.
Ich konnte gerade noch rechtzeitig darauf reagieren.
Ich habe ihn abgelehnt.
Jetzt schreibt mich die Rechtsanwaltschaft ständig an.
Wie soll ich mich weiter verhalten.
Ich will nicht zahlen, weil sie dann wieder einen Dummen haben der Zahlt und die Rechnung aufgeht.
Hat noch Jemand einen Tip.
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fb506788-34):
Ich habe ihn abgelehnt.

Ich hoffe doch, dass man ihn nicht nur abgelehnt sondern auch dem rechtskonform widersprochen hat?



Zitat (von fb506788-34):
Jetzt schreibt mich die Rechtsanwaltschaft ständig an.

Und was schreiben diese?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass man "Ich widerspreche komplett" angekreuzt hat und das Formular dann zum Gericht gesendet hat.

Ich würde dem Anwalt erst mal schreiben, dass man keine Ahnung hat, was er da will, dass er doch bitte zuerst mal einen Vertragsschluss nachweisen soll und sämtliche Informationen gemäß §43d BRAO zusenden soll, dann würde man die Forderung prüfen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mich im Internet über die Firma informiert und nicht darauf reagiert.


Haufe Lexware ist seriös. Entweder hätte man die CD zurückgeschickt oder sich nach Erhalt der Rechnung telefonisch bei denen gemeldet.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Entweder hätte man die CD zurückgeschickt


Dann soll die Gegenseite bitte erst mal den Zugang beweisen. Unverlangt zusenden und dann Rechnung stellen ist nicht "seriös", im Gegenteil. Das klingt eher nach "hoffen, daß der Empfänger das als Werbemüll wegwirft und dann Schadensersatz fordern". Übles Geschäftsgebaren, nur knapp über Butterfahrten und Hütchenspielern.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 11.01.2019 13:34

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Ich habe mich im Internet über die Firma informiert und nicht darauf reagiert.


Haufe Lexware ist seriös. Entweder hätte man die CD zurückgeschickt oder sich nach Erhalt der Rechnung telefonisch bei denen gemeldet.

Warum sollte man das tun, wenn die einem unbestellt eine CD zuschicken?

Es arbeiten übrigens auch vermeintlich seriöse Verlage mit hochgradig kriminellen "Abo-Werbern" zusammen, Verlage, von denen man das nicht vermuten würde.
Und da kommt dann plötzlich vom Verlag eine Abo-Bestätigung und eine Rechnung, ohne das man jemals ein Abo abgeschlossen hätte.

Eigene Erfahrung...

-- Editiert von eh1960 am 12.01.2019 00:14

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das BGB ist eindeutig. Unverlangt zugesandte Waren führen nicht zu wirksamen Verträgen oder Zahlungspflichten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Man darf die Sachen sogar behalten, benutzen, verkaufen, ...
Ein Herausgabeanspruch besteht nämlich nur im Sonderfall des §241a II BGB .
Das wissen aber viele nicht. Was die Forderung noch unseriöser macht, weil die irrige Annahme ausgenutzt wird, man müsse die Sachen zurückschicken oder zur Abholung bereit halten etc. So nach dem Motto "Zahlen für die Ware müssen Sie nicht, aber wenn Sie's wegwerfen und nicht herausgeben können, schulden Sie Schadensersatz".

-- Editiert von BigiBigiBigi am 14.01.2019 14:54

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