Hallo,
Ich habe vor ca 1 Jahr von dieser Firma im Briefkasten eine Werbe C D erhalten.
Verwendet habe ich sie nie.
Nach 3Monaten bekam ich eine Rechnung.
Ich habe mich im Internet über die Firma informiert und nicht darauf reagiert.
Kurz vor Weihnachten kam dann der Mahnbescheid.
Ich konnte gerade noch rechtzeitig darauf reagieren.
Ich habe ihn abgelehnt.
Jetzt schreibt mich die Rechtsanwaltschaft ständig an.
Wie soll ich mich weiter verhalten.
Ich will nicht zahlen, weil sie dann wieder einen Dummen haben der Zahlt und die Rechnung aufgeht.
Hat noch Jemand einen Tip.
Danke
Firma Haufe Service Center GmbH
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatIch habe ihn abgelehnt. :
Ich hoffe doch, dass man ihn nicht nur abgelehnt sondern auch dem rechtskonform widersprochen hat?
ZitatJetzt schreibt mich die Rechtsanwaltschaft ständig an. :
Und was schreiben diese?
Ich gehe mal davon aus, dass man "Ich widerspreche komplett" angekreuzt hat und das Formular dann zum Gericht gesendet hat.
Ich würde dem Anwalt erst mal schreiben, dass man keine Ahnung hat, was er da will, dass er doch bitte zuerst mal einen Vertragsschluss nachweisen soll und sämtliche Informationen gemäß §43d BRAO
zusenden soll, dann würde man die Forderung prüfen.
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Zitat:Ich habe mich im Internet über die Firma informiert und nicht darauf reagiert.
Haufe Lexware ist seriös. Entweder hätte man die CD zurückgeschickt oder sich nach Erhalt der Rechnung telefonisch bei denen gemeldet.
ZitatEntweder hätte man die CD zurückgeschickt :
Dann soll die Gegenseite bitte erst mal den Zugang beweisen. Unverlangt zusenden und dann Rechnung stellen ist nicht "seriös", im Gegenteil. Das klingt eher nach "hoffen, daß der Empfänger das als Werbemüll wegwirft und dann Schadensersatz fordern". Übles Geschäftsgebaren, nur knapp über Butterfahrten und Hütchenspielern.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 11.01.2019 13:34
Zitat:Zitat:Ich habe mich im Internet über die Firma informiert und nicht darauf reagiert.
Haufe Lexware ist seriös. Entweder hätte man die CD zurückgeschickt oder sich nach Erhalt der Rechnung telefonisch bei denen gemeldet.
Warum sollte man das tun, wenn die einem unbestellt eine CD zuschicken?
Es arbeiten übrigens auch vermeintlich seriöse Verlage mit hochgradig kriminellen "Abo-Werbern" zusammen, Verlage, von denen man das nicht vermuten würde.
Und da kommt dann plötzlich vom Verlag eine Abo-Bestätigung und eine Rechnung, ohne das man jemals ein Abo abgeschlossen hätte.
Eigene Erfahrung...
-- Editiert von eh1960 am 12.01.2019 00:14
Das BGB ist eindeutig. Unverlangt zugesandte Waren führen nicht zu wirksamen Verträgen oder Zahlungspflichten.
Man darf die Sachen sogar behalten, benutzen, verkaufen, ...
Ein Herausgabeanspruch besteht nämlich nur im Sonderfall des §241a II BGB
.
Das wissen aber viele nicht. Was die Forderung noch unseriöser macht, weil die irrige Annahme ausgenutzt wird, man müsse die Sachen zurückschicken oder zur Abholung bereit halten etc. So nach dem Motto "Zahlen für die Ware müssen Sie nicht, aber wenn Sie's wegwerfen und nicht herausgeben können, schulden Sie Schadensersatz".
-- Editiert von BigiBigiBigi am 14.01.2019 14:54
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