Firmenanschrift unter Rückgaberecht in den AGB?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Firmenanschrift unter Rückgaberecht in den AGB?

Hallo Leute,

ist unter der Klausel Rückgaberecht die separate Angabe der Firmenanschrift für den Wiederruf/Rücksendung nötig?

In meinen Agbs steht die Firmenanschrift, bereits ganz oben, sogar mit Tel, fax, email.

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Ja, ist notwendig !

(siehe BGB-Info Verordnung)

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

-- Editiert von yeti am 04.01.2005 12:14:14

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Bitte nicht "Wiederrufsrecht" oder erwarten Sie bei Ihren Kunden ein Echo ... auch in Zeiten von PISA ... ;)

1x Hilfreiche Antwort

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