Hallo Leute,
ist unter der Klausel Rückgaberecht die separate Angabe der Firmenanschrift für den Wiederruf/Rücksendung nötig?
In meinen Agbs steht die Firmenanschrift, bereits ganz oben, sogar mit Tel, fax, email.
Firmenanschrift unter Rückgaberecht in den AGB?
4. Januar 2005
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Frage vom 4. Januar 2005 | 11:08
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Firmenanschrift unter Rückgaberecht in den AGB?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 12:13
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
Ja, ist notwendig !
(siehe BGB-Info Verordnung)
Gruß
-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"
-- Editiert von yeti am 04.01.2005 12:14:14
#2
Antwort vom 4. Januar 2005 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1576 Beiträge, 173x hilfreich)
Bitte nicht "Wiederrufsrecht" oder erwarten Sie bei Ihren Kunden ein Echo ... auch in Zeiten von PISA ...
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