Firmendomain von Privatperson benutzt > Möglichkeiten?

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
uncsteve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmendomain von Privatperson benutzt > Möglichkeiten?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Inhaber einer kleinen Firma (über 25j Bestehen, Einzelunternehmen), und möchte unter dem Firmennamen eine Webseite erstellen. Hier mal die Konstellation (Namen geändert):

Ich heiße mit Nachnamen: Dupoint
Meine Firma heißt dann : Dupoint-Bohrschlüsselsysteme
Der Privatmann heißt: Schmidt

auf der Internetseite www.dupoint.de ist seit min. 2Jahren eine kaputte unfertige Seite (ohne Links) die keinerlei Bezug zum Namen hat. selbet die angegebene Email-Adresse lautet : xyz-Schmidt@t-online.de

Gut ich könnte jetzt die Domain "Dupoint-Bohrschlüsselsysteme" registrieren, ist aber doch sehr lange. Mein Name ist tatsächlich franz. Herkunft und relativ selten in Deutschland.

gleiches Spiel mit der Endung .info >> seit langer Zeit leere Seite einer Person aus Polen.

und nochmal mit .net >> seit über 1 Jahr "under construction"

dann .biz > "Sorry, no information is available"

Es ist doch wirklich zum ****** lauter geblockte Domains, ich müsste doch irgendeine Möglichkeit geben!?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Die einzige Möglichkeit wäre "dupoint" als MARKE schützen zu lassen und dann die Freigabe der Domain zu fordern. Nur die Tatsache, dass es dein Name ist nützt erstmal nichts.

Wenn jedoch der Besitzer (der Schmidt könnte evtl. auch nur Verwalter sein o.ä.) auch Dupoint heißt nützt das Schützen lassen wiederum gar nix, da das Recht am eigenen Namen ihn genau so zur Nutzung berechtigt.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Snuggles, das ist gleich doppelt falsch.

1. Aus einer prioritätsjüngeren Marke kann man keine Ansprüche gegen eine prioritätsältere Domain (oder allgemein ein prioriätsälteres Kennzeichen) stellen.

2. Wenn der Herr Dupoint über §12 BGB (Namensrecht) einen besseren Anspruch auf dupoint.de begründen kann als ein Nicht-Namensträger, hat er sehr gute Chancen, den Domaininhaber auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen (und in Verbindung mit einem DISPUTE-Eintrag bei der Denic dann die Domain zu erhalten).

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#3
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Das ist die Theorie, sicher richtig. Nur hieß es hier die DOMAIN würde nicht genutzt.

Und wenn das reservieren einer Domain das Eintragen einer Marke ersetzen würde, nur weil es prioritätsälter ist, warum sollte dann noch jemand eine Marke teuer schützen lassen? Domainnamen gibt es von gratis bis billig. Oder ich male es einfach mit 'nem Eddig an eine Telefonzelle - Dann bin ich Urheber, der Name automatisch geschützt und ich brauch' mir keine Sorgen um Später eingetragene Marke zu machen...

"...einen besseren Anspruch BEGRÜNDEN...". Das ist halt die Frage, ob und wer was begründen kann. Dazu fehlt hier Eindeutig Information.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

warum sollte dann noch jemand eine Marke teuer schützen lassen?

Vielleicht weil die Registrierung einer Domain "blablub.de" niemanden daran hindert, unter dem Namen "Blablub" Autos zu verkaufen, die Registrierung einer Marke "Blablub" für Kfz hingegen schon?

Dann bin ich Urheber, der Name automatisch geschützt

Sie müssen sich dringend mal mit dem Unterschied zwischen Urheber- und Kennzeichenrecht befassen.
Für ein auf eine Telefonzelle gemaltes "Blablub" gibt es allenfalls ein Kunsturheberrecht (Gesamteindruck des Werkes), keinesfalls jedoch auf den Namen (Inhalt).

Das ist halt die Frage, ob und wer was begründen kann.

Wenn der Fragesteller Namensträger ist, der Domaininhaber aber weder eigene Namensrechte noch Kennzeichenrechte (Unternehmensbezeichnung) geltend machen kann, dürfte der Fragesteller problemlos die besseren Rechte nachweisen können.
Vgl. den Fall kerner.de.

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#5
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich male natürlich schon genau in ARIAL-Schrift, damit das passt ;)

Den Unterschied kenne schon - Bin aber kein Anwalt sondern möchte ihm hier praxisbezogene Tipps geben (weil ich selbst ca. 60 Domains habe und mich selbst oft mit dem Thema beschäftigt habe).

Dass die Markenregistriereung den anderen daran hindert, ebenfalls "Dupoint-Schlüssel" zu verkaufen ist ja gerade der Punkt. Dann nützt demjenigen die "Dupoint-Schluessel"-Domain ja auch wenig.

Mal das hier beobachten:
http://www.domainrecht.de/magazin/article.php?id=331

Oder allgemein:
http://www.domain-recht.de/recht/index.php


ICH würde es so machen: MArke schützen lassen, dem Gegner schreiben "Hey, das ist eigentlich meine Marke / Domain, ich gebe dir aber (weil ich so nett bin) 250,- EUR Aufwandsentschädigung anstatt dich auf 10.000,- EUR zu verklagen". Dann mal abwarten - funktioniert ziemlich gut ;)


/SN

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... kann aber bei einem erfahreneren Gegner auch böse in die Hose gehen.
Ich würde bei so etwas sofort Löschungsantrag wegen bösgläubiger Markenanmeldung durchziehen - wer eine Marke registriert, nur um gegen einen prioritätsälteren Nutzer vorzugehen... das kann teuer werden. ;)

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#7
 Von 
guest-12317.03.2009 12:02:00
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

schreib doch den Domaininhaber eine Mail und frage ihm ob er die Domain noch benötigt.


Meistens werden die Domains heute nur zum weiterverkauf regristriert. Musste mal bei sedo schauen ob du dort die Domain findest.

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#8
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

In der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16.06.2003 Az.: I ZR 296/00 – „www.maxem.de“) ist anerkannt, dass bereits in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name eine Namens-anmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts derjenigen liegt, die diesen bürgerlichen Namen tragen.

Durch die Registrierung einer Domain mit fremden Namen löst man eine Zuordnungsverwirrung aus. Der Inhalt der Seite steht dem in keinem Fall entgegen. Diese wird hier nämlich nicht genutzt (außer wahrscheinlich durch eine Baustellengrafik).

Schließlich beeinträchtigt der Nichnamensträger durch sein Verhalten ein dem Namensträger besonders schutzwürdiges Interesse. Denn die mit der Bezeichnung www.xy.de gebildete Internet-Adresse kann nur einmal vergeben werden. Jeder Träger eines unterscheidungskräftigen Namens hat das berechtigte, in der Regel mit einer größeren Zahl gleichnamiger Namensträger geteilte Interesse, mit dem eigenen Namen unter der welt-weit am meisten verwendeten Top-Level-Domain ".de“ im Internet aufzutreten.

Sie die Maxem-Entscheidung.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

der welt-weit am meisten verwendeten Top-Level-Domain ".de“

Steht das so wörtlich im Maxem-Urteil? ;)
.de ist allenfalls die weltweit am meisten verwendete ccTLD, denn .com dürfte immer noch klar vorne liegen.

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#10
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

@Mareike

ohhhhhh Mi... :)

Klar, hast Recht. Ich habe momentan auch ein Domain Problem - allerdings mit ner' Com-Adresse und habe meinen umformulierten Text mal hierhin kopiert. In dem Urteil geht es aber um eine "de" Domain. Danke :)

Steffen

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