"Flattr" Gewerbe- oder Steuerpflichtig?

2. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ch4rger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
"Flattr" Gewerbe- oder Steuerpflichtig?

Guten Morgen,

da zu diesem Thema im Internet kaum etwas steht: Ist die Verwendung von "Spenden-Diensten" auf der eigenen Internetseite wie Flattr Gewerbe- und/oder Steuerpflichtig?

Wenn nicht, gibt es irgendetwas rechtlich zu beachten, z.B. Vermerke, Klauseln im Impressum oder im Flattr-Profil?

Ich betreibe einen recht gut besuchten, öffentlichen Blog ohne direkte Gewinnabsicht.

Danke für Eure Antworten!

Mit freundlichem Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
ohne direkte Gewinnabsicht

Das ist leider Unfug. Sobald du Flattr einsetzt, erzielst du Einnahmen und damit bist du eigentlich immer steuerpflichtig.
Die Frage nach dem Wie ist die, die es zu beantworten gibt. Da kommt es dann nun auf die Höhe an und auf die sonstigen Umstände. Werden dir monatlich 10€ gespendet und bist du Schüler, ist das dann beispielsweise steuerfrei.

Man sollte sich bei sowas aber nicht damit rausreden, dass man keine Gewinnabsicht hat oder ja eh nichts verdient. Gerade bei gut besuchten Blogs kann das schnell in die Hose gehen, wenn doch größere Summen übrig bleiben. Außerdem willst du damit die Kosten eines Hobbys finanzieren.

Meine Empfehlung: Von Anfang an vernünftig darum kümmern. Man kann durchaus sowas betreiben und Flattr-Buttons einbauen. Ist man normaler Angestellter braucht man nicht viel beachten, alle Abrechnungen und Überweisungen gut dokumentieren und am Jahresende als zusätzliche Einkünfte aus dem Nebenerwerb angeben. Natürlich sind dann die Kosten für den Serverbetrieb/ Homepage als Ausgaben zu werten. Das sollte eigentlich der Steuerfachmann deines Vertrauens in 5 Minuten erledigt haben, wenn man das gut vorbereitet und mit Belegen abgibt.

Hinsichtlich Gewerbepflicht könnte man die Stadt/Gemeinde befragen. Es gibt da zum einen Schwellen bei Beträgen (die angesprochenen 10€ pro Monat sind noch nicht anmeldepflichtig) aber auch je nach Inhalt und Branche. Journalisten beispielsweise müssen (glaube ich) keine GbR o.ä. anmelden. Inwieweit Blogs unter Journalismus fallen... Bedenke: Wenn du dich dann als Journalist ausgibst, solltest du dich vorher auch über die Konsequenzen daraus informieren. Ein Journalist hat auch eine Verantwortung zu tragen.

ich denke das sind genug Stichwörter, sich dann über Google u.ä. weiter zu informieren :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.03.2013 11:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ch4rger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, Danke für Deine ausführliche Antwort!

(Volljähriger noch-) "Schüler" trifft es ganz gut, weshalb ich derzeit noch gar keine Steuererklärung oder dergleichen am Jahresende anfertigen muss.

Ab welchem Betrag müssten denn "Spenden" oder "Nebeneinkünfte als Taschengeld" versteuert werden?

10 Euro im Monat "Spenden" würden die Server- und Domainkosten decken. Geld lässt sich mit einem Blog sowieso nicht großartig verdienen, macht eig. nur Arbeit, aber ich schreibe einfach zwischendurch gerne. :p

Also, Button setzen oder nicht? :-/

Gruß

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