Forums Signatur aussreichender Grund für mobbing Klage?!

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
skaal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forums Signatur aussreichender Grund für mobbing Klage?!

Hallo zusammen,

Ich tippe auf dem Handy und tippe deshalb bisschen knapp ;)
Es ist so das ich mich vor kurzem mit einem User eines Internetforum bisschen gezofftt hatte. Zufällig ist sein Nick mit drei Buchstaben eine Abkürzung für ein echtes leiden. Diesen zusammenhangcsteölte ich mal spassrshalber her. Die ganze diskussion wurde von mods gelöscht.

Ich hab in meine Signatur diese drei Buchstaben dann mit einem link zu der Krankheit geschrieben. Also etwa so :
Xyz awareness *LINK*

Jetzt hat mich dieser user kontaktiert und will mich eegen online mobbing drankriegen. Ist da etwas dran?
Ich wues ihn darauf hin das er mich jederzeit auf ignoriern setzen kann.
Was meint ihr?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sind Sie noch im Kindergarten oder warum tun Sie sowas?

Egal. Das reicht natürlich nicht für eine Anzeige wegen "Online Mobbing". Diesen Straftatbestand gibt es gar nicht. Normalerweise fallen solche Fälle dann z.b. unter Nötigung, Beleidigung, Üble Nachrede oder ähnliches.

Weitere Informationen hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das reicht natürlich nicht für eine Anzeige wegen "Online Mobbing".

Aber natürlich reicht das für eine solche Anzeige aus. Und die Polizei muss diese dann auch bearbeiten - also in der Regel die Einstellung ein paar Tage später mitteilen.


Aber offenbar will der andere User ja gar nichts anzeigen, sondern selbst klagen.
Auch das kann er durchziehen. Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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