Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat aktuell folgendes Problem:
Ihr Ex scheint noch im Besitz von Fotos aus ihrer gemeinsamen Zeit zu sein und droht ihr aktuell damit, die Bilder ins Internet zu stellen.
Daß es sich dabei nicht nur um harmlose Fotos handelt, die man bei jeder Familienfeier vorzeigen kann, hat sie zwar nicht explizit gesagt (und sie weicht auch entsprechenden Nachfragen eher aus), aber ich gehe jetzt mal davon aus. Mit anderen Worten: Der mögliche 'Bloßstellungs-Faktor' kann u.U. umso größer sein/werden.
Gesetzt den Fall, der Ex veröffentlich diese Fotos, wie kann sie gegen ihn vorgehen? Ich gehe mal davon aus, daß ein Veröffentlichen unter einem (nicht nachvollziehbaren) Usernamen in einem Internetforum o.ä. eher schwer zu unterbinden bzw. rückgängig zu machen ist.
Wie ist das, wenn die entsprechende Seite (bzw. das Forum) nicht in Deutschland, sondern im Ausland gehosted wird?
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
Fotos im Internet - Wie ist das, wenn die entsprechende Seite nicht in Deutschland gehosted wird?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Zivilrechtlich vermutlich auf Unterlassung und Herausgabe klagen. Aber er wird wohl darauf bestehen, dass er es nicht war. Und dann wird es - schaetze ich - schwierig.
Dann kommt hinzu: wenn's mal veroeffentlicht wurde, ist es schwer/unmoeglich, die Bilder wieder 'einzufangen'.
Sind leider Jugendsuenden, die einen u.U. nicht mehr loslassen.
Gruss
Agenor
--- editiert vom Admin
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Hallo Mirk,
quote:
Von einem Internet-Betreiber übrigens ebenfalls, sobald er die rechtswidrigen Bilder nach Hinweis/Aufforderung nicht entfernt und sie in Kenntnis ihres rechtswidrigen Inhalts weiterverbeitet
Ist aber schwierig, wenn es sich um einen ukrainischen Betreiber handelt, der die Rechtswidrigkeit die ein dt. Gericht festgestellt hat nicht anerkennen will.
Dann noch: Auch der Beschuldigte hat nach der Veroeffentlichung nicht mehr die Moeglichkeit, ein Weiterverbreiten zu verhindern. Jede andere Person, die sich die veroeffentlichten Bilder gespeichert hat, kann diese wieder weiter verbreiten.
Ob dies aber geschieht haengt wohl von den Bildern selbst ab.
Gruss
Agenor
Ist hier eigentlich auch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegeben, die dem Bekannten verbietet, bis zur Klärung des Sachverhatles über die Bilder zu verfügen, oder etwas ähnliches?
Bis wirklich ein Urteil da ist dürfte das doch dauern.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
@Powerseller: Vielen Dank für den überaus konstruktiven Beitrag. Hat wirklich sehr geholfen... Aber immerhin leben Sie Ihr Signatur-Motto aus.
@Mirk: Die Androhung der Veröffentlichung hat natürlich quasi 'unter Aussschluß der Öffentlichkeit' und mündlich stattgefunden, so daß eine Beweisbarkeit nicht bzw. nur sehr schwer gegeben sein dürfte. Ist unter den Umständen trotzdem das von Ihnen geschilderte Vorgehen (auch im Hinblick auf das Zugänglich-Machen der Bilder im Allgemeinen) eine sinnvolle oder zumindest in Betracht zu ziehende Alternative?
@Agenor: Genau vor diesem Problem stand ich im Geiste auch schon (also was den 'Sitz' der Seite, welche auch immer es u.U. dann ist, im Ausland angeht). Und was das mögliche Weiterverbreiten des Materials selbst nach einer möglichen zeitnahen Löschung angeht, darüber hat sie bisher noch nicht nachgedacht und ich mag das aktuell auch nicht ansprechen, sie ist schon fertig genug.
Vielen Dank den Konstruktiv-Antwortenden!
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
Kannst Du mal die Seite mit den Fotos posten ?
Nur um zu prüfen ob es sich lohnt zu antworten.
@Potzblitz: Ich glaube nicht, daß derartige Kommentare zur Lösungsfindung bzw. zur Unterstützung meiner Bekannten in dieser Thematik beitragen. Aber ich hoffe, daß Mirk sich zu meinen oben gestellten Nachfragen nochmal äußert.
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
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