Hallo,
ich habe eine Domain registriert - nennen wir sie mal "qualitäts-kennzeichen.de" - ich möchte darüber gerne meine Qualitätsdienstleistungen anbieten und Teilnahmebestätigungen bzw. Gütesiegel vergegeben. Nun gibt es aber ein anderes Unternehmen, die bereits eine Dienstleistung dazu anbietet und ihr Siegel auch "Qualitäts-Kennzeichen" nennt. Das steht auch auf dem Gütesiegel drauf. Das Unternehmen und die Leistungen dazu gibt es schon länger als mich. Wie stehen meine Chancen, die Domain langfristig zu behalten? und was kann ich tun? Ich bin sicher, dass es irgendwann zur Auseinandersetzung kommen wird. Danke für Info. Gruß RL
Frage zu Domainrecht und Domainregistrierung
24. September 2025
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Frage vom 24. September 2025 | 10:41
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Domainrecht und Domainregistrierung
#1
Antwort vom 24. September 2025 | 12:35
Von
Status: Heiliger (20258 Beiträge, 7337x hilfreich)
Generell gilt wohl: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Also hätte die ältere Firma eher Recht auf Schutz.
Allerdings: Bei einem Allerweltsbegriff wie 'qualitätskennzeichen' möchte ich doch bezweifeln, ob so ein Begriff überhaupt geschützt werden kann.
#2
Antwort vom 24. September 2025 | 13:08
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 2081x hilfreich)
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#3
Antwort vom 24. September 2025 | 19:07
Von
Status: Schlichter (7579 Beiträge, 1707x hilfreich)
Zitat :Generell gilt wohl: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Also hätte die ältere Firma eher Recht auf Schutz.
Allerdings: Bei einem Allerweltsbegriff wie 'qualitätskennzeichen' möchte ich doch bezweifeln, ob so ein Begriff überhaupt geschützt werden kann.
Grundsätzlich völlig richtig, aber wenn da jemand schon eine "Qualitätskennzeichen GmbH" gegründet und im Handelsregister eingetragen hat, hätte die hinsichtlich einer Domain m.E. schon die vorrangigen Rechte.
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