Framing auf Nischenseite

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fischko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Framing auf Nischenseite

Guten Tag,
ich besitzte eine Website, auf der ich verschiedene Produkte vorstelle. Leider in diesem Bereich keine bzw. wenige Bilder auf Pixabay und ähnlichen Platformen. Nun habe ich vom songenanten Framing erfahren. Darf ich Produktbilder von der Herstellerseite mit dieser Framingtechnik z. B. in meine Vergleichstabelle einbinden?

Vielen Dank für Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Fischko):
Darf ich Produktbilder von der Herstellerseite mit dieser Framingtechnik z. B. in meine Vergleichstabelle einbinden?
Imho nein, da der Eindruck erweckt werden soll, dass es sich um ein Eigenbild handelt..

Zitat (von Fischko):
ich besitzte eine Website, auf der ich verschiedene Produkte vorstelle. Leider in diesem Bereich keine bzw. wenige Bilder auf Pixabay und ähnlichen Platformen.
Kaufen, fotografieren, in die Portale einstellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Es kann urhebrrechtlich erlaubt sein.
Dazu solltest Du dann entsprechende Nachforschungen anstellen und diese dann auch dokumentieren, um sicherzustellen, das die Quelle legal ist bzw. das das Bild legal ist.
Falls Du das nicht machst und die Quelle problematisch ist, kann Dich das in Form von Abmahnungen treffen.

Das gilt im übrigen für alle Arten von Links, die Du als Unternehmer auf fremde Websiten setzt. Du haftest dafür wenn dort urheberechtlich problematische Inhalte zu finden sind.



Wenn der Hersteller dann das Bild ändertoder löscht, hast Du auch ein Problem.



Am besten den Hersteller fragen und sich die entsprechende Erlaubnis einholen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Mit Framing machst Du Dir noch mehr als mit Links den Inhalt der eingebundenen Seite zu Eigen, weil der Nutzer nicht mehr erkennen kann, dass es sich um etwas extern eingebundenes handelt.

Und zum Anderen: Ende der 90er war es durchaus üblich (wenn auch schon damals verboten), dass ein Shop A einfach auf ein Bild eines anderen Shops B verwiesen hat. A hat die gut sortierte Produktpalette und B die Last auf den Servern (Stichwort SCHADEN!). B ist dann, wenn er das mitgekriegt hat, hingegangen und hat seine eigenen Produktseiten auf andere Bilder zeigen lassen und an die Orte, wo die Bilder vorher gelegen haben im besten Fall Muschibilder hingelegt (darf er übrigens...B selbst veröffentlicht die ja nirgendwo...seine Seiten holen sich ihre Bilder ja von woanders).

Und jetzt rate mal, was dann bei A los war, wenn diese Bilder als Produktfotos im Spielzeugshop nachgeladen wurden...denk dran...A hat sich die Inhalte, die hinter den Links zu den Bildern stehen, zueigen gemacht!

Die volle Palette für A ist danach dann nicht ohne:
- strafrechtlich: Verbreitung von Muschibildern ohne Altersfilter
- strafrechtlich: Beim angesprochenen Spielzeugschop: Zugänglichmachung von Muschibildern an Minderjährige
- strafrechtlich: Urheberrechtsverletzung gegenüber dem, der die Muschibilder gemacht hat
- strafrechtlich: Urheberrechtsverletzung gegenüber dem, der die Produktfotos gemacht hat (nicht notwendigerweise B)
- strafrechtlich: je nach tatsächlicher Last auf Bs Servern Computersabotage (wenn Bs Website dadurch nicht mehr ordentlich läuft)
- zivilrechtlich: Die Gigabyte an zuzätzlichem Traffic gegenüber B
- zivilrechtlich: Ggf. eine Vertragsstrafe, die B an den Lizenzgeber für die Produktfotos zu leisten hat
- zivilrechtlich: marktübliche Lizenzgebühren (also keine Sonderkonditionen wie Mengenrabatt, alles einzeln) für die Verbreitung der Produktbilder
- zivilrechtlich: marktübliche Lizenzgebühren (ebenfalls keine Sonderkonditionen) für die Verbreitung der Muschibilder (und nein, B hat sie nicht verbreitet...er hat sie nur in einem nicht veröffentlichten Ordner seiner Webpräsenz abgelegt...was kann er dafür, wenn irgendwer darauf verlinkt?)
- zivilrechtlich: Behandlungskosten für die seelischen Traumata, die die Kinder der potenziellen Kunden von A erleiden mussten
- imagetechnisch: Mindestens nationale mediale Aufmerksamkeit der Kategorie "Bild Dir Deine Meinung"
- imagetechnisch: jahrzehntelanges "Ach...das war doch der mit den Muschibildern?"
- imagetechnisch: Diverse Demonstrationen, Flyer- und Plakataktionen von selbsternannten Kinderschützern unter voller Namensnennung des "*******s" A, vorzugsweise in der privaten Nachbarschaft (glaub mir, die finden das)
- und ich hab da bestimmt noch was vergessen

Also alles in allem...Framing zu externen Seiten (oder Einbinden von Bilder von externen Seiten) ist eine gaaaaaanz schlechte Idee...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es kann urhebrrechtlich erlaubt sein.
Am besten den Hersteller fragen und sich die entsprechende Erlaubnis einholen.


Kleine Korrektur dazu:
Der Hersteller ist der falsche Ansprechpartner für diese Erlaubnis. Die kann man ausschließlich vom Urheber oder vom Rechteverwerter des Fotos bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der Hersteller ist der falsche Ansprechpartner

Nö, der <kennt den Urheber/Nutzungsrechteinhaber (sollte er zumindest). Erspart mühsame Recherche ;)

Häufig sind Hersteller auch die Nutzungsrechteinhaber, zumindet was die Unterlizensierung an dieVerkäufer angeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Richtig...nur dass dieser Unterschied eben zu beachten ist...es reicht nicht, dass der Hersteller erlaubt hat "mach mal" wenn der vielleicht sich selbst nichtmal bewusst ist, dass er das nicht darf.

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