Freemailer Konto unter falschen Daten angelegt

8. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
toyochris
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freemailer Konto unter falschen Daten angelegt

Hallo, ich benötige einmal eine Einschätzung bei folgendem Sachverhalt :
Letzte Woche eröffnete ich ein Konto bei dem deutschen freemailer "smart Mail". Diese E-Mail Adresse sollte lediglich für Faxweiterleitungen von einem Kopierer eingesetzt werden. Da ich erst einmal testen wollte, ob dies mit diesem Anbieter funktioniert, erstellte ich erst einmal eine Adresse unter einem Phantasienamen. Diese sperrte der Anbieter kurze Zeit später wegen der offensichtlich nicht echten Daten. Darauf hin erstellte ich eine neue Adresse mit meinen echten Daten. Als ich diese jedoch in den Kopierer eintragen wollte, vertauschte ich die Adresse mit der gesperrten. Da ich nun dem Irrtum erlag,die neue Adresse sei auch gesperrt, schrieb ich dem Support eine E-Mail von einer Adresse, aus der mein Name ersichtlich wird. In Bezugnahme auf die gesperrte Adresse fragte ich nach, warum diese gesperrt sei. Kurz darauf erhielt ich eine anonyme Antwort der Firma smart Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass man ein Verfahren eingeleitet habe, da ich eine Straftat begangen habe. Es drohe mir ein Bußgeld von bis zu 15000€.
Was hast der Anbieter für eine Handhabe und habe ich mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von toyochris):
Was hast der Anbieter für eine Handhabe

Deine beinden Anmeldungen und die eindeutige E-Mailkommunikation.



Zitat (von toyochris):
und habe ich mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen?

Wenn eine Strafanzeige gestellt wird, hat man immer mit einer Verfolgung zu rechnen.
Was dann daraus wird ... Glaskugel sagt von Einstellung bis hin zu Haftstrafe ist alles drin (um mal die beiden extreme zu nennen). Wobei bei weißer Weste die Einstellung das wahrscheinlichere sein wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Was der Fragende wissen will, ist wohl, ob sein Verhalten überhaupt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das kann man theoretisch noch ohne Glaskugel hinbekommen.

Ich wüsste nicht, nach welcher Vorschrift hier eine Verfolgung drohen sollte. Ich will aber mal nicht ausschließen, dass jemandem noch etwas einfällt, an das man zumindest mal denken müsste.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich wüsste nicht, nach welcher Vorschrift hier eine Verfolgung drohen sollte.

Ob es zur Verfolgung kommt, Glaskugel. Aber das mal nach entsprecheder Anzeige wegen Verdacht auf Idenditätsdiebstahl, Verdacht auf Computerbetrug, ... ermittelt wird, damit müsste man schon rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ja, meinetwegen, das kann natürlich passieren :D Deine Glaskugel bezieht sich in deinem ersten Beitrag aber noch darauf, dass man kaum sehen könne, was dann aus dem Verfahren wird, nicht ob es zu einem Verfahren kommt ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
toyochris
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, es ging mir in Prinzip darum, zu erfahren, ob hier ein strafbares Handeln vor dem Gesetz meinerseits vorliegt. Identitätsdiebstahl kann ich schon einmal ausschließen, da ich wirklich nur auf die Tastatur gehauen habe und als Name nachher so etwas ähnliches wie "szgcyxyc" drin stand. Die Betrug müsste ich ja in irgendeiner Weise dort einen (monetären) Vorteil haben. Sehe ich das richtig? Weiß jemand, inwiefern §269 StGb auf diesem Fall angewendet werden kann?

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich glaube nicht, das eine Firma ohne rechtsgültigem Impressum:
https://www.smart-mail.de/index.php?action=imprint

sowie einer nicht aktuellen und gesetzeskonformen Widerrufsmöglichkeit (Stichwort: Muster Widerrufsformular)
ohne den Hinweis auf die online Streitbeilegung bzw. den Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren

und mit einem Werbeeinverständnis, dass sich in den AGB versteckt:

Zitat:
8.1
Smart-Mail.de finanziert den FreeMail-Dienst hauptsächlich durch Werbung in allen gängigen, sich auf dem Markt befindlichen Werbeformen. Smart-Mail.de ist es möglich, dem Nutzer in unregelmäßigen Abständen per E-Mail z.B. Newslettern zu senden, die unter anderem auf Angebote von Geschäftspartnern oder anderen eigenen Angeboten von Smart-Mail.de hinweisen. Mit Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars stimmt der Nutzer diesen AGB`s und der Zusendung von Newsletter mittels o.g. Medien ausdrücklich zu.


dich verklagen wird.....

Die 15.000 stehen auch in deren AGB:

Zitat:
4.4
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verspricht der Nutzer die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000,00 (in Worten: fünfzehntausend Euro). Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes durch Smart-Mail.de ist dadurch nicht ausgeschlossen.


Ich halte eine solche Klausel in den AGB für unstatthaft. Was soll überhaupt "versprechen" heissen

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