Freiberufliches Programmierbüro + AGB Webseite

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
helene24
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Freiberufliches Programmierbüro + AGB Webseite

Hallo,

ich möchte ein Ingenieurbüro aufmachen, das auf Anfrage Programmierungen in C vornimmt. Auf meiner Webseite befindet sich ein Anfrageformular, eine Beschreibung was ich mache, die Preisspannen für die unterschiedlichen Tätigkeiten und ein Impressum.

1. Reicht es nun, wenn ich dem potentiellen Kunden bei der Beantwortung der Anfrage meine AGB mitschicke und sie für einen Auftrag von meinem Kunden unterschreiben lasse?

Oder muss ich die AGB auf der Webseite veröffentlichen?

2.Ist es möglich diese AGB so sicher zu machen, dass man einen Rechtsstreit verhindern könnte (Mich würde eine IT-Haftpflich über 600EUR kosten und dazu müsste ich noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Nun möchte ich meine Geschäftsidee wenigstens mal 3 Monate "testen" um zu wissen, ob überhaupt Interesse bestehen würde. Darum wäre ich froh, wenn ich für diese ersten 3 "Test"Monate "nur" die Anwaltskosten übernehmen müsste).

Gruß und Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Oder muss ich die AGB auf der Webseite veröffentlichen?


"Müssen" muß man das sowieso nicht; im ungünstigsten Fall werden sie halt nicht Vertragsbestandteil.

Wenn auf der Website keine Verträge abgeschlossen werden, sehe ich aber auch so eine "mittelbare Pflicht" nicht, denn dann kann man sie ja problemlos dem Kunden vor Vertragsschluß noch zukommen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GeoFuxx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich würde es so machen: die AGB auf der Webseite einbauen und in meine Angebote, Rechnungen etc. den Passus "Wir arbeiten ausschließlich auf Basis unserer AGBs die in unseren Firmenräumen aushängen oder jederzeit auf unserer Internetseite unter www.firma.de eingesehen werden können.

In diesem Zusammenhang: Vorsicht, es gibt viele Klauseln die eine AGB ungültig werden lassen können. Suchen Sie in diesem Zusammenhang einmal bei Google nach AGB UNGÜLTIGE KLAUSELN oder beauftragen Sie am besten einen Anwalt der sich mit so etwas auskennt.

AGBs dienen zwar dazu, Rechtsstreite zu vermeiden, sie aber komplett zu unterbinden wird mit einer AGB nicht gehen. So ist es mittels AGBs zum Beispiel nicht möglich, sämtliche Risiken auf den Kunden zu schieben. Die AGBs sollen die Grundregeln der Geschäfte regeln und im Streitfall eine schnelle Einigung ermöglichen, aber sie können so gut wie nie alle möglichen Risikofälle abdecken.

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